Steuerausgleich - Diese Personen bekommen jetzt mehr Geld zurück

Für den Steuerausgleich gibt es seit Januar neue Regelungen und Beträge, die für das vergangene Jahr angewendet werden können. Dabei soll auch die Wartezeit und Bearbeitungsdauer durch das Finanzamt wieder deutlich kürzer ausfallen. Durch die erhöhten Absetzbeträge wird erwartet, dass die durchschnittliche Rückerstattung pro ArbeitnehmerIn nochmals deutlich ansteigt.

11.01.2023, 10:45 Uhr von
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Seit Jahresbeginn gelten für die Steuerrückzahlung bei der Arbeitnehmerveranlagung neue Regelungen und Beträge. So können Menschen mit niedrigem Einkommen neue Absetzbeträge nutzen, Familien deutlich mehr Geld pro Kind zurückbekommen und PendlerInnen eine erhöhte Pauschale erhalten. Dabei hilft ab diesem Jahr auch neue Steuer-App, mit der man den Antrag unkompliziert via Smartphone in wenigen Minuten einreichen kann.

Kürzere Wartezeiten für Anträge beim Finanzamt

In den letzten Jahren mussten ArbeitnehmerInnen teilweise mehrere Monate auf die Auszahlung der Steuerrückerstattung warten. Nach Einreichung einer Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) hat das Finanzamt grundsätzlich bis zu sechs Monate Zeit, diesen zu bearbeiten. Im Jahr 2022 sollte die Wartezeit wieder deutlich verkürzt werden, da die MitarbeiterInnen der Ämter den größten Teil der Corona-Anträge erledigen konnte.

In seiner Halbjahresbilanz im Juli 2022 gab das BMF daher bekannt, die Verfahren nun wieder schneller abwickeln zu können. Das gilt nicht nur für die Anträge zur Arbeitnehmerveranlagung, sondern etwa auch für teilweise langwierige Familienbeihilfeverfahren - diese sollen mit dem digitalen Programm "FABIAN" beschleunigt werden.

Fast 450 Euro mehr durch manuellen Steuerausgleich

Wer im vergangenen Jahr seinen Lohnsteuerausgleich bis 30. Juni selbst eingereicht hat, konnte mit einer Rückzahlung von durchschnittlich 714 Euro rechnen. Über die neue Steuer-App stieg dieser Betrag sogar auf bis zu 748 Euro an. Diese Summe wird aufgrund der erhöhten Absetzbeträge (Familienbonus, Kindermehrbetrag, Teuerungsabsetzbetrag, Pendlerpauschale) heuer nochmals deutlich ansteigen und liegt derzeit bei 912 Euro pro Antrag.

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Ab Juli wird für alle Personen, die keinen Steuerausgleich für das vergangene Jahr selbst durchgeführt haben, eine antragslose Veranlagung erstellt. Dabei geht vielen ArbeitnehmerInnen jedoch Geld verloren. Pro Antrag waren es 2021 hier nur knapp 277 Euro, die ausgezahlt wurden. Damit erhalten diese ArbeitnehmerInnen im Durchschnitt fast 450 Euro weniger Geld zurück als jene, die ihren Antrag selbst via Steuer-App oder FinanzOnline eingebracht haben. Im ersten Halbjahr 2022 konnten laut Bundesfinanzministerium immerhin rund 3,5 Millionen Anträge in Österreich durchgeführt werden.

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Ab Januar 2023 gelten einige neue Regelungen beim Lohnsteuerausgleich, die erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2022 geltend gemacht werden können:

  • Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650 Euro jährlich erhöht.
  • Kindermehrbetrag: Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 550 Euro erhöht.
  • Teuerungsabsetzbetrag: Der Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro kann erstmals beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.
  • Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Mai bis Dezember 2022 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
  • Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
  • Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,8 Prozent erhöht.
  • Mit der neuen Steuer-App kann der Lohnsteuer ausgleich schneller durchgeführt und die Rückerstattung vom Finanzamt erhöht werden.

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Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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