Mit 01. Januar 2023 treten diverse Neuregelungen und steuerliche Änderungen in Kraft, die erstmals bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 in Anspruch genommen werden können. Damit sollen ArbeitnehmerInnen und Familien beim Lohnsteuerausgleich zusätzlich entlastet werden.
Alle Neuheiten für den Steuerausgleich findet man hier in einer Übersicht:
Alle Informationen zum Antrag und den absetzbaren Kosten im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs findet man hier auf Finanz.at.
500 Euro Teuerungsabsetzbetrag für ArbeitnehmerInnen
Der Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt bis zu 500 Euro und soll vor allem niedrige Einkommen entlasten. Der Teuerungsabsetzbetrag gilt als einmaliger negativsteuerfähiger Absetzbetrag und soll Einkommenssteuerpflichtige mit geringem Einkommen entlasten.
Dazu muss der Absetzbetrag aktiv beim Steuerausgleich beantragt werden. Konkret erhalten jene Personen mit niedrigem Einkommen den Betrag von bis zu 500 Euro zusätzlich als Negativsteuer abgegolten.
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Pensionistinnen und Pensionisten können diesen Betrag bei ihrer Veranlagung nicht mehr beantragen, da sie die jeweilige Zahlung bereits im September gemeinsam mit der Pension ausbezahlt bekommen haben.
>> Alle Details zum Teuerungsabsetzbetrag findet man hier auf Finanz.at.
Doppelte Pendlerpauschale, vierfacher Pendlereuro
Pendler profitieren von Mai 2022 bis Juni 2023 von einer Erhöhung der Pendlerpauschale um 50 Prozent und eine Vervierfachung des Pendlereuro. Damit gilt für zwei Drittel des Jahres 2022 eine höhere steuerliche Entlastung, die beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden kann.
Der Pendlereuro wird als Jahresbetrag ausgezahlt bzw. steuerlich geltend gemacht. Er beträgt 2 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte jährlich. Für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 wird der Pendlereuro vervierfacht und beträgt somit 8 Euro pro Kilometer. Das ergibt ein Plus von 0,50 Euro pro Monat.
Diese Erhöhung wird beim Steuerausgleich bei vorliegendem Anspruch auf die Pendlerpauschale automatisch berücksichtigt.
>> Alle Details zur erhöhten Pendlerpauschale findet man hier auf Finanz.at.
Höhe, Tabellen und Anspruch der Pendlerpauschale - auch für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 inkl. Erhöhung des Betrag - kann mit dem Pendlerrechner auf Finanz.at berechnet werden.
Erhöhung des Familienbonus auf 2.000 Euro
Familien, die aufgrund ihres Einkommens genügend Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer entrichten, werden durch die Erhöhung des Familienbonus Plus von bisher 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind jährlich entlastet. Für Kinder über 18 Jahren wird der Betrag von 500 Euro auf bis zu 650 Euro erhöht.
Damit können Familien beim Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2022 mit einer zusätzlichen Entlastung pro Kind rechnen und deutlich mehr Geld vom Finanzamt zurückbekommen als in den vergangenen Jahren.
>> Alle Details zum Familienbonus findet man hier auf Finanz.at.
Erhöhung des Kindermehrbetrags auf 550 Euro
Der Kindermehrbetrag für Familien mit geringem Einkommen wird für das Jahr 2022 von 250 Euro auf 550 Euro angehoben. Dieser Betrag wird automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Alle Details zu den Voraussetzungen und Ansprüchen findet man hier auf Finanz.at.
>> Alle Details zum Kindermehrbetrag findet man hier auf Finanz.at.
Steuerausgleich für 2017 nur noch bis Jahresende möglich
Den Steuerausgleich für 2017 ist nur noch bis Ende Dezember 2022 möglich. Wer also seine Veranlagung für diesen Zeitraum noch nicht erledigt hat, sollte das noch bis Jahresende nachholen – andernfalls verfällt diese Möglichkeit.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich