Die 2022 eingeführte Teuerungsprämie stand Arbeitgebern in der vergangenen beiden Jahren jeweils mit bis zu 3.000 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Branchen als steuer- und abgabenfreie Entlastung gegen die hohe Inflation zur Verfügung. Seit 2024 kann sie nur noch ausgezahlt werden, wenn sie an lohngestaltende Maßnahmen - etwa den Kollektivvertrag - gebunden ist. So können heuer noch an hunderttausende Beschäftigte Mitarbeiterprämien bis 3.000 Euro überwiesen werden.
In der Pappe- und Papierindustrie wurden heuer bereits je 400 Euro als Teuerungsprämie für ArbeitnehmerInnen ausgezahlt. Diese Beträge kamen zu je 200 Euro im Juni und Oktober aufs Konto. Auch die Post-MitarbeiterInnen profitieren seit Juli 2024 von einer "Netto-Prämie". Wer bis Jahresende sonst noch steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämien erhalten kann, findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht. Die Abwicklung muss noch in diesem Kalenderjahr erfolgen.
Hotel- und Gastgewerbe:
Beschäftigte in der Branche Hotel- und Gastgewerbe können laut Kollektivvertrag für 2024 noch bis Jahresende eine Mitarbeiterprämie von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei erhalten. Diese muss vom Arbeitgeber freiwillig gemäß § 124b Z 447 lit a) EStG (BGBl I Nr. 200/2023) in Auszahlung gebracht werden. Die dafür notwendige Regelung wurde im Zusatzkollektivvertrag mit Gültigkeit ab 01. Januar geregelt.
Metallgewerbe:
Auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Metallgewerbe können noch bis 31. Dezember 2024 eine Teuerungs- bzw. Mitarbeiterprämie von bis zu 3.000 Euro erhalten. Auch in diesem Fall gilt der Betrag als steuer- und abgabenfrei. Die Auszahlung ist für alle Beschäftigten im Betrieb "grundsätzlich in derselben Höhe zu gewähren". Hierbei sind jedoch laut Zusatzkollektivvertrag "sachliche Differenzierungen zulässig". In Betrieben mit Betriebsrat kann die Prämie zudem nur mittels Betriebsvereinbarung vereinbart werden.
Bankangestellte:
Auch Bankangestellte haben die Möglichkeit noch bis Jahresende eine Teuerungsprämie ("Mitarbeiterprämie") zu erhalten. In diesem Fall muss bei Betrieben mit Betriebsrat ebenfalls eine Betriebsratsvereinbarung geschlossen werden. Ist das nicht der Fall, so kann diese durch eine vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ersetzt werden.
Private Bildungseinrichtungen (BABE):
Der Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an privaten Bildungseinrichtungen (BABE) für das Jahr 2024 sieht auch in dieser Branche die Möglichkeit einer Mitarbeiterprämie von bis zu 750 Euro vor. Diese kann bei Vollzeitbeschäftigung ausgezahlt werden - andernfalls ist sie aliquot zu berechnen. Sie gilt nicht für Lehrlinge, freie DienstnehmerInnen und Transitarbeitskräfte. Betriebe können jedoch auch höhere Beträge auszahlen, wenn dies für alle Beschäftigten gleichermaßen zutrifft. Zusätzlich wurde im Kollektivvertrag ein neues Jubiläumsgeld geregelt. Nach 25, 30, 35, 40 und 45 Jahren Betriebszugehörigkeit haben ArbeitnehmerInnen ab jetzt einen Anspruch auf ein Bruttomonatsgehalt als sogenanntes "Jubiläumsgeld".
IT-Branche:
Der Zusatzkollektivvertrag für die IT-Branche für das Jahr 2024 gibt auch diesen ArbeitgeberInnen bzw. Betrieben die Möglichkeit, eine Prämie an die Angestellten auszubezahlen. Dabei gilt ebenso eine Regelung für Betriebsratvereinbarungen oder sonstige Vereinbarungen mit ArbeitnehmerInnen. Sachliche Differenzierungen in der Höhe der Auszahlung sind möglich - jedoch stellen Zielerreichungen, Leistung oder besonderer Belastungen keine derartige Differenzierung dar.
Österreichische Post:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Post erhalten noch bis Jahresende einen Bonus von 200 Euro netto pro Monat. Dieser wird seit Juli 2024 ausgezahlt - in Summe also 1.200 Euro im Kalenderjahr. Diese "Netto-Prämie" wurde im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen für Post-Angestellte getroffen. Anspruch darauf haben alle rund 27.000 Vollzeitmitarbeiter automatisch. Teilzeitbeschäftigte erhalten die abgabenfreie Teuerungsprämie aliquot ausgezahlt. Lehrlinge profitieren von 70 Euro pro Monat - insgesamt als 420 Euro bis Jahresende.
Angestellte in Arztpraxen:
Auch Angestellte bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen in Wien können bis zu 2.200 Euro als Einmalbetrag steuer- und abgabenfrei erhalten. Vollzeit Beschäftigten steht sie in der Höhe von rund einem Monatsgehalt bzw. 7,1 Prozent des Jahresbruttogehalts zu, maximal jedoch 2.200 Euro. Für jene Beschäftigten, die erst während des Kalenderjahres den Dienst angetreten haben, kann die Prämie aliquot ausgezahlt werden.
Freiwilligenpauschale ebenfalls noch möglich
Seit heuer neu ist auch die Freiwilligenpauschale von abermals bis zu 3.000 Euro. Auch dieser Betrag ist frei von Steuern und Abgaben auszubezahlen. Personen, die ihre freiwillige Tätigkeit in Form eines Ausbilders, Übungsleiters oder im Sozialdienst ausüben, können davon profitieren. Laut BMF soll das auf bis zu zwei Millionen Menschen in Österreich zutreffen.
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