Mit Ende Oktober laufen in manchen Bundesländern Zuschüsse aus, die vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen finanziell entlasten sollen. Konkret sollen sie die hohen Wohn- und Heizkosten abfedern. Für sie ist teilweise ein Antrag notwendig. Die Frist dafür läuft am 31. Oktober aus - eine neuerliche Verlängerung wird es wohl nicht geben.
600 Euro in Salzburg
Der Heizkostenzuschuss in Salzburg von insgesamt bis zu 600 Euro endet am 31. Oktober 2023. Die Frist wurde zuletzt bereits verlängert - eine neuerliche Verlängerung ist nicht geplant. Der neue Heizkostenzuschuss für das kommende Jahr wird ab Anfang Januar 2024 beantragbar sein.
Alle Details zum Wohn- und Heizkostenzuschuss in Salzburg findet man auf salzburg.gv.at.
Bis zu 700 Euro in Tirol
Auch in Tirol endet mit 31. Oktober 2023 der Tirol-Zuschuss von bis zu 700 Euro pro Haushalt. Der Zuschuss beträgt 250 Euro pro Haushalt, sofern die monatlichen Einkommensgrenze von 1.100 Euro netto bei einem Ein-Personen-Haushalt und 1.700 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten nicht überschritten werden. Für jede weitere Person im Haushalt wird diese Grenze um 300 Euro angehoben. Damit werden Tiroler Haushalte mit niedrigem Einkommen gegen die teuren Wohn-, Energie- und Heizkosten finanziell entlastet. Die Voraussetzung ist, neben den Einkommengrenzen, dass der Hauptwohnsitz in Tirol gemeldet ist.
Zusätzlich dazu kann auch der Wohnkostenzuschuss von bis zu 450 Euro beantragt werden. Pro weiterer Person im Haushalt steigt er um bis zu 100 Euro an. Alleinstehende mit einem Netto-Monatseinkommen von bis zu 1.100 Euro erhalten 350 Euro zusätzlich, Mehr-Peronen-Haushalte mit 1.700 Euro sogar 450 Euro.
Pro weiterem Haushaltsmitglied gibt es 100 Euro dazu. Verdient man als Ein-Personen-Haushalt 1.500 Euro netto pro Monat, sinkt der Zuschuss auf 300 Euro ab (Mehr-Personen-Haushalt mit bis zu 2.200 Euro monatlich: 375 Euro). Für jedes weitere Mitglied im Haushalt gibt es nur noch 75 Euro zusätzlich.
Ab einem Einkommen bis zu 2.000 Euro bei Alleinstehenden und 2.800 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten gibt es 250 bzw. 300 Euro als Wohnkostenzuschuss. Der Betrag steigt pro weiterer Person im Haushalt um weitere 50 Euro an. Das macht in Summe einen Betrag aus Heizkosten- und Wohnkostenzuschuss von mindestens 500 Euro für TirolerInnen. Ein Antrag kann bis Ende Oktober auf der Website des Landes Tirol gestellt werden.
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Energiekostenzuschuss für Unternehmen bis Anfang November möglich
Auch für Unternehmen gibt es seit dieser Woche neue Fristen, die für einen neuerlichen Energiebonus einzuhalten sind. Der sogenannte Energiekostenzuschuss 2 (EKZ), der bereits 2022 beschlossen wurde, kann von 01. Januar bis einschließlich 31. Dezember 2023 beantragt werden.
Wichtig ist dazu eine neue Frist: Von 16. Oktober bis 02. November 2023 können sich betroffene Unternehmen für den Energiekostenzuschuss 2 voranmelden, wie die WKO mitteilt. Diese technische Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses, die ab 09. November 2023 möglich sein wird, verpflichtend.
Mehr Informationen: Heizkostenzuschuss