Besonders AlleinerzieherInnen und AlleinverdienerInnen haben es finanziell häufig nicht einfach. Ihnen setzt die weiterhin teils hohe Teuerung seit Jahren besonders stark zu. Für manche gibt es daher heuer noch zusätzliche Entlastungen und Zuschüsse, die automatisch ausgezahlt oder beantragt werden müssen.
Eine Übersicht der Zuschüsse und Boni für AlleinerzieherInnen in Österreich findet man hier auf Finanz.at.
720 Euro für Alleinerziehende pro Kind
Der 60-Euro-Kinderzuschuss für jedes Kind von Alleinerziehenden, die nicht mehr als 2.000 Euro brutto monatlich verdienen, wird auch heuer bis Jahresende automatisch ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass anhand der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht und die Einkommensgrenze eingehalten wird. Für das gesamte Kalenderjahr sind das zwölfmal 60 Euro - also 720 Euro insgesamt.
Derzeit müssen viele Anspruchsberechtigte jedoch auf ihre Auszahlung warten, bis die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 abgeschlossen wurde. Wer diese noch nicht eingereicht hat, sollte das daher schnellstmöglich erledigen. Finanz.at hat berichtet.
Zuschuss für AlleinerzieherInnen bis 750 Euro
Im Burgenland gibt es auch heuer wieder den Alleinerzieher-Zuschuss. Die Höhe beträgt pro Kind 200 Euro, ab dem vierten Kind wird sie pauschal mit 750 Euro abgegolten. Ein Antrag ist noch bis 15. November 2024 möglich.
Die Voraussetzungen für einen Anspruch sind, dass der Hauptwohnsitz der Antragsteller im Burgenland liegt, für jedes berücksichtigte Kind ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Netto-Haushaltseinkommens bei einem Kind 1.700 Euro pro Monat, bei zwei Kindern 2.000 Euro, bei drei Kinder 2.300 Euro und ab vier Kindern 2.600 Euro monatlich nicht übersteigt. Alimente und Unterhaltsvorschüsse werden ebenfalls zu berücksichtigt.
Gemeinsam mit dem monatlichen Zuschuss des Bundes sind demnach bis zu fast 1.500 Euro als finanzielle Entlastung möglich.
Steuerabsetzbeträge für Kinder
Die steuerlichen Absetzbeträge steigen um bis zu 9,90 Prozent. Das betrifft etwa auch den Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag.
Jahr | 1 Kind | 2 Kinder | je weiteres Kind | Erhöhung |
---|---|---|---|---|
2025 | 601 Euro | 813 Euro | + 267 Euro | + 5,0 % |
2024 | 572 Euro | 774 Euro | + 255 Euro | + 9,90 % |
2023 | 520 Euro | 704 Euro | + 232 Euro | + 5,20 % |
2022 | 494 Euro | 669 Euro | + 220 Euro |
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Alleinerzieherabsetzbetrag
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