Mehr als 2.500 Euro aufs Konto: Schnell sein! - Boni & Zuschüsse enden jetzt

In Österreich gibt es noch viele Zuschüsse und Bonuszahlungen, die nur noch wenige Tage bis Jahresende beantragt werden können. Über 2.500 Euro sind noch möglich. Eine Übersicht und alle Details findet man hier auf Finanz.at.

23.12.2024, 14:40 Uhr von
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Bildquelle: Canva / Finanz.at / Euro
Neues Netto-Gehalt ab 2025 berechnen!

Auch im Jahr 2024 wurden wieder viele neue Bonuszahlungen, Zuschüsse und Förderungen für Menschen in Österreich aufgelegt. Vielfach wurden die Beträge bereits ausgezahlt. Einige sind noch bis Jahresende beantragbar. Die Höhe und Art der Boni unterscheidet sich je Bundesland. Eine Übersicht der Zuschüsse in ganz Österreich findet man hier auf Finanz.at. Darunter finden sich etwa auch die Heizkostenzuschüsse der einzelnen Bundesländer.

Für viele heißt es nun also "schnell sein!" - Diese Zuschüsse und Boni von mehr als 2.500 Euro sind heuer noch bis 31. Dezember 2024 möglich:

Ergänzungszuschuss zur Stromkosten von 105 Euro pro Person

Als Ergänzungszuschuss zur Strompreisbremse wurde ein Betrag von 105 Euro für die vierte und jede weitere Person in größeren Haushalten (mehr als drei Personen) ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgte bisher in vier Tranchen. Noch immer sollen jedoch zehntausende Haushalte einen Anspruch darauf haben und sich den Zuschuss per Antrag abholen können. Die betroffenen Haushalte wurden schriftlich vom Finanzministerium informiert.

Aufgrund des Auslaufens der Strompreisbremse mit 31. Dezember 2024, kann auch der Stromkostenergänzungszuschuss von 105 Euro nur noch bis Jahresende beantragt werden.

Handwerkerbonus bis 2.000 Euro

Der Handwerkerbonus ist nur noch heuer in einer Höhe von bis zu 2.000 Euro möglich. Ab 2025 wird der maximale Förderbetrag auf 1.500 Euro pro Person gesenkt. Der Zuschuss soll Handwerksleistungen in Privathaushalten fördern. Im Burgenland gibt es heuer noch einen eigenen Handwerkerbonus von bis zu 2.500 Euro.

Beantragt werden kann der Handwerkerbonus seit Mitte Juli 2024 unter handwerkerbonus.gv.at. Auf der Website ist ein Antrag mittels Name, Anschrift und IBAN einzureichen. Die dafür vorgesehenen Rechnungen und ein Ausweis (oder ID Austria) können hochgeladen werden. Der Antrag kann für Arbeitsleistungen seit März 2024 rückwirkend gestellt werden.

Heizzuschuss in Kärnten bis 180 Euro

In Kärnten wird ebenfalls ab Oktober 2024 der neue Heizkostenzuschuss von 110 bis 180 Euro pro Haushalt gestartet. Die Höhe hängt dabei vom Haushaltseinkommen ab. Voraussetzung ist ebenfalls ein Hauptwohnsitz im Land Kärnten. Der Antrag kann ab 01. Oktober online auf ktn.gv.at gestellt werden.

Die Einkommensgrenzen liegen für den kleinen Heizkostenzuschuss von 110 Euro bei 1.510 Euro netto pro Monat für Alleinstehende, 2.080 Euro netto monatlich für Zwei-Personen-Haushalte und plus 360 Euro pro weiterer Person im Haushalt. Einen Anspruch auf den großen Zuschuss von 180 Euro haben Alleinstehende mit maximalem Netto-Einkommen von 1.270 Euro pro Monat bzw. Zwei-Personen-Haushalte mit höchstens 1.840 Euro. Auch hier wird die Grenze pro zusätzlicher Person im Haushalt um 360 Euro angehoben.

Heizkostenzuschuss in Vorarlberg bis 330 Euro

In Vorarlberg kann noch bis ins Frühjahr 2025 ein neuer Zuschuss von 330 Euro beantragt werden. Als Voraussetzung sind die Einkommensgrenzen einzuhalten. Eine Einschleifregelung ist ebenfalls vorgesehen. Anträge sind auf der Webseite des Landes Vorarlberg bis 21. Februar 2025 möglich.

Heizkostenzuschuss in der Steiermark bis 340 Euro

In der Steiermark beträgt der Heizkostenzuschuss für die Saison 2024/25 einmalig 340 Euro pro Haushalt. Als Voraussetzung gilt ein maximalen Haushaltseinkommen von 1.572 Euro netto pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 2.358 Euro (Mehr-Personen-Haushalt). Pro Kind, für das aktiv Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um 472 Euro. Der Antrag ist online auf der Website des Landes Steiermark möglich.

Wärmepreisdeckel im Burgenland bringt bis zu 2.000 Euro

Im Burgenland kann nur noch für kurze Zeit der "Wärmepreisdeckel" beantragt und ausgezahlt werden. Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung der bis zu 2.000 Euro in zwei Tranchen. Wer den Antrag aber erst jetzt einreicht, bekommt den Gesamtbetrag des Jahres auf einmal ausgezahlt.

Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem Netto-Haushaltseinkommen im Jahr 2023 und den Wärmekosten laut der aktuellen Jahresabrechnung. Das Haushaltseinkommen darf dabei die Summe von 63.000 Euro nicht überschreiten.

Maximal kann die Förderhöhe bis zu 2.000 Euro betragen. Wer fossile Brennstoffe zum Heizen verwendet, muss sich bei der Beantragung zu einer Energieberatung verpflichten. Diese Pflicht entfällt nur für Mieterinnen und Mieter. Anträge sind noch bis 31. Dezember 2024 online auf der Webseite des Landes Burgenland oder beim Gemeindeamt möglich.

Heizkostenzuschuss in Niederösterreich bis 150 Euro

Der NÖ Heizkostenzuschuss für ist noch bis 31. März 2025 beantragbar. Als Voraussetzung gilt unter anderem, dass seit mindestens sechs Monaten vor Antragstellung der Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet sein muss und die monatlichen Bruttoeinkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht überschreiten bzw. man eine Mindestpension oder Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezieht. Der Zuschuss beträgt einmalig 150 Euro. Anträge für den Heizzuschuss sind ebenfalls auf der Webseite des Landes Niederösterreich möglich.

Auf Finanz.at findet man eine Übersicht der Heizkostenzuschüsse je Bundesland für die Periode 2024 und 2025.

Pendlerbeihilfe bringt bis zu 389 Euro

Die Pendlerbeihilfe in der Steiermark wird, wie jedes Jahr, rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr ausbezahlt. Heuer also konkret für das Jahr 2023. Der Auszahlungsbetrag liegt bei höchstens 389 Euro pro ArbeitnehmerIn. Anträge sind direkt online bei der Arbeiterkammer Steiermark möglich. Im Vorjahr lag die durchschnittliche Auszahlung bei 120 Euro pro Person.

Voraussetzungen für einen Anspruch sind neben einem Hauptwohnsitz in der Steiermark auch ein Jahreseinkommen von maximal 35.000 Euro und ein Arbeitsweg von mindestens 25 Kilometer (einfache Wegstrecke). Weitere Details und ein Download-Formular findet man auf der Webseite der AK Steiermark. Die Frist für den Antrag endet am 31. Dezember 2024.

Pflegebonus bringt 1.500 Euro

Seit Juli 2023 wird in Österreich auch ein sogenannter "Pflegebonus" - konkret "Angehörigenbonus" genannt - ausgezahlt. Er beträgt in 2024 pro Monat 125 Euro (1.500 Euro jährlich). Ab dem neuen Jahr 2025 wird der Bonus erhöht, wie Finanz.at berichtet hat. Die neue Höhe liegt bei monatlich 130,75 Euro bzw. jährlich 1.569 Euro. Weitere Details zu den Voraussetzungen findet man unter anderem hier auf Finanz.at.

In Niederösterreich gibt es zusätzlich dazu auch den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck. Dieser fördert pflegebedürftige Personen mit 1.000 Euro pro Jahr extra. Auch hier sind die Anträge nur noch bis Jahresende möglich. Weitere Details und Voraussetzungen, sowie alle Informationen zum Antrag findet man auf der Webseite des Landes Niederösterreich.

Kinderbetreuungsbonus bringt 960 Euro in Oberösterreich

In Oberösterreich wird heuer noch der Kinderbetreuungsbonus von bis zu insgesamt 960 Euro ausgezahlt. Der sogenannte Kinderbetreuungsbonus wurde bereits mit Jahresbeginn auf 80 Euro monatlich erhöht. Das bringt Anspruchsberechtigten heuer insgesamt 960 Euro.

Als Voraussetzung gilt unter anderem, dass kein kostenloses Angebot zur Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird (beitragsfreier Kindergarten bis 13:00 Uhr), das Kind mindestens 37 Monate als ist und es in einem gemeinsamen Haushalt mit einem Elterteil in Oberösterreich lebt. Zudem müssen Elternteil und Kind österreichische oder EU-Staatsbürger sein. Ein Antrag ist online auf der Webseite des Landes OÖ möglich.

Eine Übersicht der aktuellen Zuschüsse und Einmalzahlungen in ganz Österreich findet man hier auf Finanz.at.

Bis zu 261 Euro als Familienzuschuss in Kärnten

Der Familienzuschuss in Kärnten beträgt heuer zwischen 58 und 261 Euro. Dieser steht einkommensschwachen Familien in Kärnten zu und berechnet sich anhand des Netto-Familieneinkommens und der Anzahl der Familienmitglieder. Der Zuschuss kann maximal 48 Monate beansprucht werden und muss alle sechs Monate erneut beantragt werden. Details und Antragsformulare findet man auf der Webseite des Landes Kärnten. Ab 2025 soll die Höhe des Familienzuschusses angehoben werden.

Bis zu 700 Euro als Förderung für Familien in Salzburg

In Salzburg kann ebenfalls noch die Kinderbetreuungsförderungen von bis zu 700 Euro beantragt werden. Die Höhe der Förderung hängt von der Betreuungszeit der Kinder ab. Für bis zu 20 Wochenstunden pro Kind gibt es einen Zuschuss von bis zu 400 Euro pro Jahr. Bei einer Betreuungszeit von über 20 Wochenstunden erhöht sich dieser Förderbetrag auf bis zu 700 Euro.

Die Einkommensgrenze, die für die Gewährung der Förderung entscheidend ist, beträgt für Alleinerziehende und Familien mit einem Kind bei 2.479,75 Euro netto pro Monat. Zuvor lag diese Höchstgrenze noch bei 2.275 Euro. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 610,40 Euro. Eine Voraussetzung ist zudem auch ein Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg.

Reparaturbonus bis 200 Euro

Noch bis Jahresende kann der Reparaturbonus für 2024 beantragt werden. Er wird jedoch auch 2025 in Höhe von bis zu 200 Euro wieder verfügbar sein. Die Förderung für die Instandhaltung bzw. Reparatur von Elektro- und Eletronikgeräten in privaten Haushalten wurde im September sogar erweitert. Seither können auch Fahrradreparaturen gefördert werden. Zuvor war der Bonus rein auf Elektro- und Elektronikgeräte beschränkt. Das führte jedoch zu langen Wartezeiten bei Fahrrad-Shops und -Reparaturservices. Finanz.at hat berichtet.

Klimabonus bis 290 Euro

Die meisten Menschen in Österreich haben den Klimabonus von bis zu 290 Euro heuer bereits im September und Oktober ausgezahlt bekommen. Wer im heurigen Jahr noch keinen Anspruch aufgrund der Voraussetzungen hat (Hauptwohnsitz bis 02. Juli in Österreich gemeldet), wird den Bonus im Frühjahr in einer zweiten Auszahlungswelle erhalten.

Viele haben sich jedoch den Klimabonus-Brief noch nicht abgeholt, obwohl er ihnen bereits zugestellt worden wäre. Sie können sich nun beim Klimaschutzministerium melden und die Auszahlung des Bonus beantragt. Im Vorjahr hatten mehrere Zehntausend Personen etwa auf die Abholung des Klimabonus verzichtet.

Weitere Zuschüsse und Boni in ganz Österreich findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht je Bundesland:

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Mehr Informationen: Zuschüsse

aktualisiert: 23.12.2024, 14:40 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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