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Die Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS plant diverse einschneidende Änderungen beim Zuverdienst. Für viele gelten seit Jahresbeginn ohnehin bereits neue Regelungen für Nebenjobs - etwa auch eine höhere Zuverdienstgrenze.
Diese Änderungen betreffen nicht nur BezieherInnen von AMS-Leistungen, wie dem Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe, sondern auch PensionistInnen in Österreich. Was sich noch ändern wird, wer davon profitiert und worauf man achten sollte, findet man hier auf Finanz.at.
Weniger Steuern auf Zuverdienst für Pensionisten
Wie bereits in den Koalitionsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP vereinbart wurde, so plant auch die neue Dreier-Koalition eine Entlastung für PensionistInnen mit Zuverdienst zur Alterspension. Eine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer ist dabei ebenso geplant, wie eine pauschalierte Besteuerung von 25 Prozent auf das Zuverdiensteinkommen. Umgesetzt werden sollen diese Entlastungen ab 2026.
Das würde bedeuten, dass man bei einem Nebenverdienst von 500 Euro pro Monat nur noch 125 Euro pauschal an Steuern zu bezahlen hätte - 375 Euro würden netto bleiben. Dieses "Arbeiten im Alter"-Modell, wie es im Regierungsprogramm genannt wird, hat im Jahr 2026 einen Rahmen von 300 Millionen Euro, 2027 sind es 470 Millionen Euro.
Für Pensionen gibt es zusätzlich noch bis Ende 2025 eine befristete Sonderregelung: Wer während der Pension dazuverdient, kann von bis zu 112,98 Euro monatlich extra profitieren. Finanz.at hat exklusiv zuerst berichtet. Konkret wird der Beitragsteil, der in der Pensionsversicherung auf die versicherte Pension entfällt, vom Bund übernommen - also bis zu 10,25 Prozent der doppelten Geringfügigkeitsgrenze. Das entspricht einer zusätzlichen Entlastung von bis zu 1.355 Euro jährlich, da Sonderzahlungen weiterhin, wie bisher, abgerechnet werden.
Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit nur noch mit Ausnahme
Wie Finanz.at bereits zuvor berichtet hat, erklärt die Bundesregierung nach ihrer Klausur nun endgültig das Aus für den Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit - mit wenigen Ausnahmen. Schon im Regierungsprogramm wurde im Kapitel "Arbeitsmarkt" festgeschrieben, dass zwar "bestehender Zuverdienst fortgesetzt werden kann". Eine Neu-Aufnahme geringfügiger Beschäftigung soll aber nur noch befristet auf sechs Monate für Langzeitarbeitslose mit "Ausnahmeregelungen" mögllich sein.
So möchte man verhindern, dass Personen mit AMS-Bezug und geringfügigem Zuverdienst netto mehr erhalten als jene, die in Vollzeit arbeiten gehen. Zudem sollen dadurch mehr Arbeitssuchende wieder in Vollbeschäftigung gebracht werden.
Derzeit gilt noch ein maximaler Zuverdienst für Arbeitslose und BezieherInnen von Notstandshilfe in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro pro Monat. Details zum Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit findet man hier auf Finanz.at.
Zuverdient für Studienbeihilfe und Familienbeihilfe
Die neue Zuverdienstgrenze für den Bezug der Familienbeihilfe und Studienbeihilfe liegt bei 17.212 Euro brutto pro Jahr. Sie wurde mit Jahresbeginn ebenfalls valorisiert. Zuvor lag die Grenze noch bei 16.455 Euro und wurde erst im Sommer 2024 rückwirkend auf diesen Betrag angehoben.
Mehr Informationen: Zuverdienstgrenze
