Pension, Arbeitslose & Co.: Diese Änderungen beim Zuverdienst sollen kommen

Noch heuer sollen diverse Änderungen beim Zuverdienst für Arbeitslose und Pensionisten umgesetzt werden. Was derzeit bei den Koalitionsverhandlungen geplant wird und wer mit Kürzungen oder Entlastungen rechnen muss, findet man hier auf Finanz.at.

11.02.2025, 09:30 Uhr von
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Die Regierungsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP sind weiterhin im Gange - die Stimmung ist angespannt, eine Einigung noch nicht in Sicht. Auch beim Thema "Finanzen" sind noch viele Punkte offen. Einige Maßnahmen dürften aber bereits so gut wie fix sein, sofern man sich auf eine Koalition einigen kann.

So dürfte sich unter anderem beim Zuverdienst für viele Menschen in Österreich einiges ändern. Das betrifft nicht nur BezieherInnen von AMS-Leistungen, wie dem Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe, sondern auch PensionistInnen. Ein Teil dieser Änderungen war bereits im geplanten Sparpaket zur Budgetsanierung Anfang Januar angekündigt worden.

Was sich genau ändern soll, wer sich auf Kürzungen einstellen wird und welche Entlastungen geplant sind, findet man hier auf Finanz.at.

Weniger Steuern bei Pensionen

In den Koalitionsverhandlungen der beiden Parteien soll zudem eine neue "Leistungs-Flat-Tax" vereinbart werden. Diese sieht nach ÖVP-Vorschlag vor, dass der Zuverdienst bei Pensionsbezug nur noch mit 20 Prozent pauschal besteuert werden soll. Die Beiträge zur Sozialversicherung sollen ebenfalls entfallen. Das würde bedeuten, dass man bei einem Nebenverdienst von 500 Euro pro Monat nur noch 100 Euro an Steuern zu bezahlen hätte - 400 Euro würden netto bleiben.

Laut dem Verhandlungspapier, das kürzlich an diverse Medien hinausgespielt wurde, soll es sich hierbei jedenfalls nicht um Streitpunkte zwischen den beiden Parteien handeln. Eine Einigung scheint daher im Gegensatz zu anderen Maßnahmen wahrscheinlich.

Für Pensionen gibt es zusätzlich noch bis Ende 2025 eine befristete Sonderregelung: Wer während der Pension dazuverdient, kann von bis zu 112,98 Euro monatlich extra profitieren. Finanz.at hat exklusiv zuerst berichtet. Konkret wird der Beitragsteil, der in der Pensionsversicherung auf die versicherte Pension entfällt, vom Bund übernommen - also bis zu 10,25 Prozent der doppelten Geringfügigkeitsgrenze. Das entspricht einer zusätzlichen Entlastung von bis zu 1.355 Euro jährlich, da Sonderzahlungen weiterhin, wie bisher, abgerechnet werden.

Kürzungen bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe

Im Rahmen des Sparpakets von FPÖ und ÖVP wurde bekannt gegeben, dass der Zuverdienst bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gekürzt oder sogar gänzlich entfallen soll. Hintergrund ist, dass mit dieser Maßnahme mehr Menschen wieder in Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung gebracht werden sollen. Man erwartet sich daraus Einsparungen von rund 80 Millionen Euro im heurigen Jahr.

Das Sparpaket umfasst in Summe Maßnahmen im Volumen von 6,4 Milliarden Euro zur Budgetsanierung im Jahr 2025. Finanz.at hat darüber berichtet. Da diese Maßnahmen noch nicht final beschlossen wurden, gilt derzeit noch ein maximaler Zuverdienst in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro pro Monat. Details zum Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit findet man hier auf Finanz.at.

Einigung auf Koalition weiterhin offen

Laut Koalitionspapier ist beim Thema "Finanzen" zwar noch viel offen, die Neuregelung der Sozialhilfe, Senkung der Lohnnebenkosten, die Änderungen beim Zuverdienst und Abschaffung der CO2-Steuern dürfte jedoch keine großen Streitigkeiten auslösen. Anders sieht das bei einer geplanten Bankenabgabe und den Kammerumlagen aus.

Derzeit verhandeln FPÖ und ÖVP weiterhin vor allem über die Aufteilung der Ministerien und "Grundsätzliches", wie es gestern im Rahmen der angesetzten Gespräche hieß. Ob die beiden Parteien noch zusammenfinden werden, wird sich in den kommenden Tagen zeigen.

Kinderbetreuungsgeld

Ebenfalls Änderungen gibt es - unabhängig von den Koalitionsverhandlungen - beim Zuverdienst während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes, wie Finanz.at berichtet hat.

Wird beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld die jährliche Zuverdienstgrenze von 8.100 Euro (seit 2024) überschritten, muss nur der Betrag über dieser Grenze vom Kinderbetreuungsgeld bzw. Karenzgeld zurückbezahlt werden. Weitere Informationen zum Zuverdienst bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld findet man hier auf Finanz.at. Die Arbeiterkammer kritisiert, dass durch die fehlende Anhebung der Zuverdienstgrenze für viele BezieherInnen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes nun Nachzahlungen drohen könnten.

Zuverdient für Studienbeihilfe und Familienbeihilfe

Die neue Zuverdienstgrenze für den Bezug der Familienbeihilfe und Studienbeihilfe liegt bei 17.212 Euro brutto pro Jahr. Sie wurde mit Jahresbeginn ebenfalls valorisiert. Zuvor lag die Grenze noch bei 16.455 Euro und wurde erst im Sommer 2024 rückwirkend auf diesen Betrag angehoben.

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aktualisiert: 11.02.2025, 09:46 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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