Ab Juli 2024 treten in Österreich einige Änderungen und Neuheiten in Kraft. Das betrifft etwa die Höhe von Gebühren, die Auszahlung von Zuschüssen oder steuerliche Angelegenheiten.
Alle Details zu den Neu- und Änderungen ab Juli findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht.
Stromkostenzuschuss
Der Stromkostenzuschuss ("Strompreisbremse") wird ab 01. Juli für alle Haushalte in Österreich halbiert. Zuvor galt ein Zuschuss von bis zu 30 Cent pro Kilowattstunde für die ersten 2.900 kWh jährlich. Dieser Betrag liegt nun für die zweite Jahreshälfte 2024 bei 15 Cent. Das bedeutet, dass alljene Haushalte, deren aktueller Stromtarif über 25 Cent pro Kilowattstunde liegt, ab 01. Juli mehr aus eigener Tasche bezahlen müssen. Hier kann sich ein Stromanbieterwechsel auf einen günstigeren Tarif lohnen.
Ob man zudem vom Stromkostenergänzungszuschuss profitiert (größere Haushalte), wurde in einem Info-Schreiben in den letzten Wochen bereits an Anspruchsberechtigte Haushalte übermittelt. Finanz.at hat berichtet.
Teuerungsbonus
Mitarbeiter der Post erhalten ab Juli monatlich einen Teuerungsbonus von 200 Euro. Die Auszahlung läuft bis einschließllich Dezember 2024 und ergibt damit in Summe 1.200 Euro. Die sogenannte "Netto-Prämie" ist im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen für Post-Angestellte beschlossen worden.
Anspruch darauf haben alle rund 27.000 Vollzeitmitarbeiter automatisch. Ebenfalls beschlossen wurde eine Gehaltserhöhung um 6,45 Prozent ab Januar 2025. Teilzeitbeschäftigte erhalten die abgabenfreie Teuerungsprämie aliquot ausgezahlt. Lehrlinge profitieren von 70 Euro pro Monat - insgesamt als 420 Euro bis Jahresende.
Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
Ab 01. Juli startet für für Millionen von Menschen in Österreich die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Konkret betrifft das jene Bürgerinnen und Bürger, die bis 30. Juni keinen Lohnsteuerausgleich selbst beim Finanzamt eingereicht haben. Immerhin waren das im vergangenen Jahr noch fast 1,8 Millionen Menschen.
Bei der automatischen und antragslosen Veranlagung sinkt jedoch die durchschnittliche Steuerrückzahlung um bis zu 500 Euro, weshalb sich ein eigener Antrag lohnen kann. Finanz.at hat darüber exklusiv zuerst berichtet.
Handwerkerbonus
Der neue Handwerkerbonus von bis zu 2.000 Euro bzw. 20 Prozent der Handwerksleistung (bis 10.000 Euro) kann ab 15. Juli online beantragt werden. Dabei können Rechnungen ab 01. März rückwirkend eingereicht werden.
Alle Details zum neuen Handwerkerbonus in ganz Österreich findet man hier auf Finanz.at.
Frist für Klimabonus-Auszahlung
Die Frist für die Bekanntgabe bzw. Aktualisierung der Kontodaten zur Auszahlung des Klimabonus per Banküberweisung endet am 10. Juli 2024. Wer bis dahin keine Bankdaten in FinanzOnline hinterlegt, wird den Bonus zwischen Herbst 2024 und Frühjahr 2025 als Gutschein erhalten. Die Auszahlung wird voraussichtlich ab September starten. Der Klimabonus beträgt heuer bis zu 290 Euro pro Person.
Alle Details zum Klimabonus 2024 findet man hier auf Finanz.at.
Gebühren für Grundbuch- und Pfandrechtseintragung
Ab 01. Juli sind Eintragungen ins Grundbuch beim Erwerb von Wohneigentum bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro gebührenfrei. Das betrifft die Pfandrechts- und Grundbucheintragungsgebühr. Für den Betrag ab 500.000 Euro bis zwei Millionen Euro gelten weiterhin die regulären Gebühren. Liegt der Kaufpreis bei über zwei Millionen Euro entfällt die Gebührenbefreiung gänzlich.
Die Grundbucheintragungsgebühr etwa liegt aktuell bei 1,1 Prozent der Bemessungsgrundlage. Das bedeutet, dass beim Erwerb von Wohneigentum zukünftig bis zu 11.500 Euro weniger an Gebühren zu bezahlen sind.
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Zuschüsse
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