Änderungen sollen kommen: Das gilt jetzt beim Steuerausgleich

Seit Anfang März kann der Steuerausgleich für das Jahr 2024 spätestens eingereicht werden. Durchschnittlich winken rund 1.000 Euro pro Antrag. Was sich dabei jetzt ändert und welche Neuerungen zukünftig geplant sind, findet man hier auf Finanz.at.

17.03.2025, 12:30 Uhr von
Euroscheine
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Seit Anfang März 2025 können alle unselbstständigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Österreich ihren Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt durchführen. Grund dafür ist, dass Arbeitgeber, PVA und AMS bis Ende Februar spätestens die Jahreslohnzettel für das Jahr 2024 übermitteln mussten.

Heuer können ArbeitnehmerInnen von durchschnittlich rund 1.000 Euro profitieren, wenn sie den Antrag jetzt selbst einreichen. Wer für das vergangene Steuerjahr mit der höchsten Rückzahlung rechnen kann, hat Finanz.at bereits berichtet.

Mit dem neuen Steuerausgleich-Rechner kann nun online berechnet werden, wie hoch die voraussichtliche Gutschrift vom Finanzamt ausfallen wird.

Das gilt heuer beim Steuerausgleich

Für die Veranlagung des Jahres 2024 gelten aufgrund der Valorisierungen vieler Absetzbeträge und der erhöhten Familienboni wiederum einige Änderungen:

  • Familienbonus: Der Familienbonus Plus beträgt pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren bis zu 700 Euro jährlich.
  • Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 700 Euro erhöht.
  • Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt auf 23,30 Euro pro Kind.
  • Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag steigen auf mindestens 572 Euro.
  • Verkehrsabsetzbetrag : Auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt für das Jahr 2024 und kann beim Lohnsteuer ausgleich geltend gemacht werden.

Dadurch sollen heuer pro Person im Durchschnitt rund 1.000 Euro als Steuergutschrift möglich sein. Eine konkrete Anleitung und viele weitere Tipps für den Lohnsteuerausgleich findet man hier auf Finanz.at. Der Steuerausgleich kann z.B. über die digitale Finanzveraltung FinanzOnline eingereicht werden.

Änderungen und Vereinfachungen geplant

Im neuen Regierungsprogramm ist vorgesehen, dass zukünftig Änderungen und deutliche Erleichterungen beim Steuerausgleich erfolgen sollen. Das soll etwa "durch eine Prüfung der Höhe von Veranlagungsfreibetrag und Werbungskostenpauschale" und eine "Reform der außergewöhnlichen Belastungen" erfolgen, wie es im Programm heißt.

Aufgrund der Abschaffung des Klimabonus und damit dem Entfall der Kompensation für die Mehrbelastung durch die CO2-Steuern, soll für Pendlerinnen und Pendler ab 2026 zudem ein neuer Absetzbetrag als Teil-Kompensation eingeführt werden. Die Steuerpläne und weiteren Maßnahmen im Regierungsprogramm findet man hier auf Finanz.at.

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aktualisiert: 17.03.2025, 12:30 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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