Wie bereits im heurigen Jahr, werden auch ab 2024 neue Absetzbeträge gelten. Konkret steigen sie um satte 9,7 Prozent an. Als Grundlage für die Erhöhung (Valorisierung) gilt die Inflationsrate der letzten zwölf Monate bis Juli.
Das betrifft unter anderem den Pensions-, Unterhalts- oder Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag, sowie der Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag und Verkehrsabsetzbetrag. Damit profitieren Millionen von Menschen in Österreich von zusätzlichen steuerlichen Erleichterungen.
Neue Höhe für Absetzbeträge
Die neuen Steuerabsetzbeträge ab 2024 findet man in dieser Tabelle:
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 267 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 267 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.405 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.475 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
Gleichzeitig werden auch die Pensionen in Österreich um 9,7 Prozent angehoben. Gemeinsam mit der ab Januar geltenden Steuersenkung bleibt PensionstInnen somit deutlich mehr Netto vom Brutto am Monatsende. Der neue Pensionsrechner zeigt, wie hoch der Betrag ab 2024 voraussichtlich ansteigen wird.
Neben der Erhöhung der Bruttopensionen werden nämlich nicht nur die Grenzwerte der Steuerstufen erhöht, sondern auch die dritte Tarifstufe final auf 40 Prozent für das gesamte Kalenderjahr gesenkt. Die neue Lohnsteuertabelle mit den voraussichtlichen Werten findet man hier. Darin berücksichtigt sind zwei Drittel der Entlastung auf alle Tarifstufen, sowie eine überproportionale Senkung der untersten Stufen, identisch zur Umsetzung für 2023.
Familienbeihilfe wird ebenfalls erhöht
Familien erhalten zudem eine Erhöhung der Familienbeihilfe. Diese wird - wie auch die Sozialleistungen - ebenfalls um 9,7 Prozent angehoben, also valorisiert. Die neue Höhe der Familienbeihilfe findet man hier auf Finanz.at. Der Familienbeihilfe-Rechner zeigt, wie viel man ab 2024 monatlich ausgezahlt bekommt.
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Alleinverdiener- und AlleinerzieherInnen bekommen damit neben einem höheren Absetzbetrag auch mehr Familienbeihilfe für ihre Kinder überwiesen. Sofern das Einkommen pro Monat unter 2.000 Euro brutto beträgt, wird auch der neue Familienzuschuss von 60 Euro monatlich pro Kind im gesamten Kalenderjahr 2024 ausgezahlt werden: in Summe also 720 Euro jährlich. Für das heurige Jahr werden sie ab Ende September von 360 Euro bis Jahresende profitieren.
Mehr Informationen: Absetzbeträge