Abschaffung der kalten Progression fixiert - Entlastung für alle ab 2023

Die Abschaffung der kalten Progression wird am Mittwoch fixiert. Die Grenzwerte der Lohn- und Einkommensteuer sollen ab Januar 2023 an die Inflation angepasst werden. Auch Absetzbeträge und Sozialleistungen werden valorisiert.

13.09.2022, 16:14 Uhr von
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Bildquelle: Canva / Euro

Die kalte Progression - also die schleichende Steuererhöhung - wird ab Januar 2023 endgültig abgeschafft werden. Darauf haben sich die Regierungsparteien bereits vor dem Sommer geeinigt. Am Mittwoch wird der entsprechende Beschluss im Ministerrat gefasst und das Gesetz dem Nationalrat vorgelegt werden.

Damit werden ab 01. Januar 2023 die Grenzwerte der Lohn- und Einkommensteuer an zwei Drittel der Inflationshöhe angepasst. Das letzte Drittel wird jährlich für weitere Entlastungsmaßnahmen vor allem von niedrigen Einkommen verwendet werden. Das Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo rechnet mit einem Gesamtvolumen von 1,85 Milliarden Euro.

Information

Entlastung ab 2023 berechnen

Einen Entlastungsrechner zur Abschaffung der kalten Progression ab 2023 findet man hier auf Finanz.at. Die aktuelle Lohnsteuertabelle findet man hier.

Die Anpassung der Grenzwerte der Steuerstufen gilt nur bis zum Spitzensteuersatz von 55 Prozent. Dieser wird nicht an die Inflation angepasst. Die unteren beiden Tarifstufen werden überproportional erhöht. Als Basis für die Anpassung gilt die Inflation des Vorjahres. Für 2023 gilt der Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2022.

Absetzbeträge werden ebenfall erhöht

Die Absetzbeträge werden in vollem Umfang der Inflation erhöht werden. Das betrifft konkret den Verkehrsabsetzbetrag, den Pensionistenabsetzbetrag und den Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag. Diese Maßnahme tritt ebenfalls bereits ab Januar in Kraft.

Erhöhung der Sozialleistungen

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Neben der Anpassung der Lohn- und Einkommensteuer wird auch die Valorisierung der Sozialleistungen ab 01. Januar 2023 in Kraft treten. Damit werden Leistungen, wie die Familienbeihilfe, das Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld oder Krankengeld an die Inflation angepasst werden.

Diese Erhöhung soll besonders Familien mit Kindern und Menschen mit niedrigem Einkommen mehr finanzielle Entlastung bringen. Dass das Arbeitslosengeld davon bisher ausgenommen ist, wurde zuletzt scharf kritisiert. Etwaige Verhandlungen im Rahmen der Arbeitsmarktreform laufen noch.

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Mehr Informationen: Lohnsteuer

aktualisiert: 13.09.2022, 19:03 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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