Ab 2025 sind einige steuerliche Neuerungen geplant. Das sogenannte Abgabenänderungsgesetz bringt Erleichterungen und Begünstigungen für SteuerzahlerInnen und wurde vergangene Woche in Begutachtung geschickt.
Eine Übersicht der steuerlichen Änderungen und Gebührenbefreiungen findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht.
Ab der Veranlagung für 2024 soll es ermöglicht werden, dass auch bei Vorliegen einer Pflichtveranlagung ein antragsloser Steuerausgleich möglich sein soll. Bisher mussten zur Arbeitnehmerveranlagung verpflichtete Personen diese selbst einreichen. Wann man zur Einreichung des Steuerausgleichs verpflichtet ist, findet man hier auf Finanz.at.
Die antragslose Veranlagung tritt ab 01. Juli des Folgejahres in Kraft, sofern bis dahin kein Antrag selbst eingereicht wurde. Im Falle einer Steuergutschrift, wird die Veranlagung automatisch durchgeführt und ausgezahlt.
Bei der letzten Veranlagung für das Jahr 2022 wurde diese für immerhin rund 1,7 Millionen Personen automatisch durchgeführt. Sie haben auf einen eigenen Antrag verzichtet. Für sie wurde also ab Juli die automatische, antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Dabei werden jedoch pro Person durchschnittlich "nur" 467 Euro rückerstattet. Auch heuer schenkt man dem Finanzamt unter Umständen viel Geld, wenn man auf den Steuerausgleich verzichtet. Ein eigens eingereichter Steuerausgleich bringt demnach heuer über 500 Euro mehr aufs Konto.
Neue Steuerbefreiung geplant - Gebühren entfallen
In bestimmten Fällen sollen durch das neue Abgabenänderungsgesetz zudem Gebühren an Behörden entfallen - etwa für digitale Beilagen, die bereits zuvor einer Behörde Papierform übermittelt wurden.
Auch Lebensmittelspenden sollen begünstigt werden. So ist ab 2025 eine Befreiung von der Umsatzsteuer für die Entnahme von Lebensmittel geplant, die an begünstigte Einrichtungen gespendet werden.
Zudem sollen Ergänzungen bei Modellen der Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen und Neuerungen bei der Rechnungslegung von KleinunternehmerInnen eingeführt werden.
Die im Abgabenänderungsgesetz geplanten Maßnahmen sollen spätestens Anfang 2025 in Kraft treten.
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