Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!
Derzeit laufen die Frühjahrslohnrunden, die in vielen Branchen wieder für neue Gehaltserhöhungen sorgen sollen. Hunderttausende Beschäftigte profitieren bereits seit Beginn des Jahres von höheren Bezügen. In anderen Branchen wurden mit Februar bzw. März neue Mindestlöhne und Gehaltserhöhungen fixiert. Finanz.at hat berichtet.
Einige Angestellte in Österreich dürfen sich spätestens ab Mai 2025 zudem über eine Bonuszahlung von 836 Euro freuen. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Erfolgsprämie für MitarbeiterInnen
Die österreichische Post beteiligt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erneut am Unternehmenserfolg. Viele Beschäftigte erhalten daher 836 Euro überwiesen. Im Vorjahren waren es bereits 813 Euro. Zudem hatte die Post ihren Beschäftigten alleine im Jahr 2024 eine Teuerungsprämie von 200 Euro netto pro Monat für das zweite Halbjahr ausgezahlt. Die Gehaltserhöhung für 2025 beträgt 6,45 Prozent.
Keine Anspruch auf diesen Erfolgsbonus von 836 Euro haben Beschäftigte, die weniger als 183 Tage im Unternehmen angestellt sind, es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht eine andere Regelung vor. Auch MitarbeiterInnen, die entlassen wurden, gegen die ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde oder die ohne wichtigem Grund das Unternehmen verlassen haben, profitieren nicht von dieser Zahlung. Teilbeschäftigte erhalten den Betrag aliquotiert ausgezahlt.
Eine derartige Erfolgsbeteiligung erhalten Post-Angestellte bereits seit dem Jahr 2002. FÜr die Auszahlung ist zunächst eine Zustimmung der Hauptversammlung Anfang April notwendig. Laut einer aktuellen Aussendung des Unternehmens geht man jedoch von einem Beschluss aus, sodass die Gelder bereits mit der Gehaltsabrechnung im Mai spätestens überwiesen werden können.
Steuerfreie Mitarbeiterprämien sollen wieder kommen
Die neue Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm zudem auf eine Wiedereinführung der Mitarbeiterprämien als steuer- und abgabenfreie Zahlung geeinigt. Diese wurde 2022 im Zuge der Teuerungskrise als "Teuerungsprämie" einführt und betrug bis zu 3.000 Euro Kalenderjahr.
Damit soll es Unternehmen auch zukünftig ermöglicht werden, ihren Beschäftigten Prämien und Boni steuerfrei auszuzahlen. Zuvor haben mehrere Branchen von dieser Regelung im Zuge der KV-Verhandlungen Gebrauch gemacht.

Mehr Informationen: Teuerungsprämie
