Neuer Absetzbetrag soll Wohnkosten um 800 Euro jährlich senken

Die Wohnkosten sind seit vergangenem Jahr in ganz Österreich massiv gestiegen. Die Miet-, Energie- und Heizkostenerhöhungen bringen immer mehr Haushalte finanziell unter Druck. Eine neue Erhebung zeigt einen deutlichen Anstieg der Betroffenen. Daher fordert die Arbeiterkammer nun einen neuen Wohnbonus von 800 Euro als steuerlichen Absetzbetrag. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

24.10.2023, 10:41 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Euro
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Die Teuerung belastet in Österreich viele Haushalte - vor allem jene mit geringem Einkommen - seit über einem Jahr finanziell schwer. Die Wohnkosten sind ebenso gestiegen, wie die Sprit-, Energie- und Heizkosten oder die Preise für Lebensmittel. Aufgrund der anstehenden Heizsaison gibt es daher nun neue Zuschüsse je Bundesland, die an die Bevölkerung ausgezahlt werden. Weitere Wohnboni sollen nun folgen.

Laut Statistik Austria sind rund 22 Prozent der Bevölkerung von den steigenden Wohnkosten finanziell schwer belastet. Das ergibt eine aktuelle Befragung. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Zuwachs von 9 Prozent. Der AK-Wohnzufriedenheitsindex zeichne ein ähnliches Bild.

Die Arbeiterkammer fordert daher weitere Maßnahmen - vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen. "Es ist höchste Zeit, zu handeln. Die Politik hat lange genug untätig zugeschaut. Wir fordern zusätzlich zum Mietpreisdeckel einen Wohnbonus in der Höhe von bis zu 800 Euro", so AK-Präsident Andreas Stangl.

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In manchen Bundesländern werden zudem neue Wohnkostenzuschüsse ausgezahlt, wie etwa mehr als 150 Euro in Niederösterreich oder bis zu 1.100 Euro in Salzburg.

"800 Euro als Wohnbonus pro Jahr vom Finanzamt zurück"

Die Arbeiterkammer Oberösterreich tritt in einer aktuellen Aussendung für einen neuen Wohnbonus von 800 Euro als negativsteuerfähigen Absetzbetrag von der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer ein. Der Betrag soll die jährliche Steuerlast in Höhe von 10 Prozent der Wohnkosten (max. 800 Euro) - für MieterInnen also der Mietzins, für EigenheimbesitzerInnen die Kreditrückzahlung - reduzieren.

Grund dafür ist, dass das aktuelle Steuersystem der aktuellen Entwicklung laut AK "in keinster Weise Rechnung trägt". Ein Absetzen der Wohnkosten - etwa bei der Arbeitnehmerveranlagung - sei nicht mehr möglich, da Topfsonderausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung nicht mehr berücksichtigt werden. Durch diesen neuen Absetzbetrag würden auch alle Beschäftigten, die wenig verdienen, einmal im Jahr bis zu 800 Euro vom Finanzamt zurückbekommen, wie AK-Präsident Stangl in einer Aussendung mitteilt.

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Ein Mietpreisdeckel wurden seit Beginn der Teuerung von der Bundesregierung abgelehnt. Letztlich wurde im Sommer eine neue Maßnahme beschlossen, die zukünftige Mieterhöhungen bis 2025 mit maximal 5 Prozent begrenzt. Rückwirkend sind davon keine Mieterhöhungen betroffen. Dass ein derarter Wohnbonus als steuerlicher Absetzbetrag von der Bundesregierung tatsächlich beschlossen und eingeführt wird, ist daher unwahrscheinlich.

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Mehr Informationen: Mietpreisbremse

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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