Trotz leicht rückläufiger Inflation auf "nur" noch 8 Prozent im Juni, ist die Teuerung weiterhin hoch. Viele Haushalte sind zur finanziellen Entlastung auf Hilfen angewiesen. Dazu werden von Bundesländern und Städten nun vielerorts neue Zuschüsse als Unterstützung auf den Weg gebracht.
Nachdem Wien mit dem neuen Wohnkostenbonus und die Steiermark mit einem weiteren 400-Euro-Bonus in den kommenden Wochen helfen werden, legt unter anderem Tirol mit einem neuen Zuschuss nach.
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Bis zu 500 Euro pro Haushalt extra
In Tirol können Haushalte seit dieser Woche einen Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen von bis zu 500 Euro erhalten. Damit sollen einkommensschwächeren Haushalten, die besonders von den hohen Heizkosten betroffen sind, entlastet werden.
Der Pauschalbetrag gilt als nicht-rückzahlbar und steigt je nach Haushaltsgröße an. So erhalten Haushalte bis drei Personen 300 Euro, sofern die bewohnte Wohnung bzw. das bewohnte Wohnhaus überwiegend mit einer Wärmepumpe beheizt wird. Bei Elektro-Heizungen liegt der Betrag für bis zu drei Personen bei 450 Euro. Ab vier Personen beträgt der Zuschuss 350 Euro bei Wärmepumpen und 500 Euro bei Stromheizungen.
Voraussetzung ist neben der überwiegenden Beheizung mit Wärmepumpe oder Elektro-Heizung auch die Einkommenshöhe. So darf bei einem Ein-Personen-Haushalte das Netto-Jahreseinkommen des Jahres 2022 den Betrag von 43.200 Euro nicht übersteigen. Bei Zwei-Personen-Haushalten liegt die Grenze bei 72.000 Euro netto. Pro weiterem Haushaltsmitglied steigt die Grenze um 5.400 Euro an.
Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2023. Ein Antrag kann hier auf tirol.gv.at gestellt werden.
Tirol-Zuschuss von bis zu 700 Euro
Der sogenannte "Tirol-Zuschuss" kann noch bis 31. Oktober 2023 beantragt werden. Dieser setzt sich aus dem Heizkostenzuschuss von 250 Euro und einem Wohnkostenzuschuss, der sich an der Höhe des Einkommens berechnet, zusammen.
Als Voraussetzung für den Bezug des Zuschusses gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Für den Wohnkostenzuschuss wird die Höhe gestaffelt je Einkommen ausbezahlt. Hier erhält man in der ersten Stufe 350 Euro als Ein-Personen-Haushalt und 450 Euro als Zwei-Personen-Haushalt. Pro weiterer BewohnerIn steigt der Betrag abermals um 100 Euro an.
250 Euro für Grazer Kinder
In Graz kann seit 17. Juli 2023 der sogenannte "Kinder-Radlbonus" beantragt werden. Er beträgt 250 Euro zum Erwerb eines neuen Kinderfahrrads. Damit soll es allen Familien in Graz ermöglicht werden, den Kauf eines eigenen Fahrrads pro Kind zu erleichtern.
Dabei werden alle Kinder der zweiten Schulstufe in fünf zufällig ausgewählten Grazer Schulen ausgewählt. Diese erhalten ein Antragsformular für den "Grazer Kinder-Radlbonus". Ab Herbst soll dieser Test evaluiert und weiter ausgerollt werden.
Die Frist für den Antrag auf den 250-Euro-Radlbonus endet am 18. September 2023. Der Bonus kann zum Kauf von Fahrrädern oder Fahrradausrüstung bei ausgewählten Partnerbetrieben eingelöst werden.
Mehr Informationen: Heizkostenzuschuss