Fehler bei 500-Euro-Bonus - Rasche Lösung für Betroffene gefordert

Bereits vor mehreren Wochen sorgte eine Rückforderung des BMF von bis zu 500 Euro in zehntausenden Fällen in Österreich für Wirbel. Konkret wurde der Teuerungsausgleich aufgrund eines Fehler doppelt ausbezahlt - dieser soll nun zurückbezahlt werden. Viele Betroffene erhalten weiterhin Aufforderungen zur Rückzahlung - doch es gibt wohl auch ein Entgegenkommen des Ministeriums. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

08.02.2024, 07:46 Uhr von
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Der Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro wurde im Jahr 2022 in vielen Fällen doppelt ausgezahlt. Das Finanzamt hat daraufhin bereits Ende 2023 begonnen, diese Beträge von Betroffenen zurückzufordern, wie Finanz.at damals bereits berichtet hat. Eine entsprechende Information wurde an die betroffenen Pensionistinnen und Pensionisten übermittelt.

Damals meldeten sich hunderte Betroffenen bei der Arbeiterkammer Bitte um Hilfe. Diese bestätigte jedoch, dass das Vorgehen des BMF grundsätzlich rechtens sei. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) fordert nun eine rasche und humane Lösung, da sich noch immer unzählige Betroffene etwa beim ÖGB direkt melden. Kritik gibt es auch daran, dass man für die Rückzahlung lediglich eine Frist von einem Monat einräumt. Viele der Betroffenen hätten das Geld jedoch bereits ausgegeben, wie man vom ÖGB-Tirol gegenüber der Krone berichtet. Das Ministerium möchte nun eine Ratenzahlung ermöglichen.

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Zur Erklärung: Im September 2022 wurde der Anti-Teuerungsbonus bzw. Teuerungsausgleich von bis zu 500 Euro österreichweit als Entlastungsmaßnahme ausgezahlt. Konkret erhielten Pensionistinnen und Pensionisten den vollen Anti-Teuerungsbonus von 500 Euro, wenn die monatliche Netto- Pension zwischen 1.139 Euro (1.200 Euro brutto) und 1.566 Euro (1.800 Euro brutto) liegt.

Niedrige Pensionen unter 1.139 Euro netto erhalten demnach auch einen geringeren Bonus. So bekamen beispielsweise Pensionistinnen und Pensionisten mit einer Netto-Pension von 949 Euro pro Monat lediglich eine Entlastung von 187,67 Euro, Pensionen von 664 Euro netto wurden nur noch mit 99,40 Euro einmalig unterstützt.

Der Grund für diesen doppelten Bezug des Teuerungsabsetzbetrages, der nun zurückbezahlt werden muss, liegt laut BMF darin, dass der Betrag zwar berücksichtigt, jedoch nicht am Jahreslohnzettel enthalten war. Somit wurde er bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 erneut geltend gemacht und doppelt ausbezahlt.

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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