Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!
Beim Lohnsteuerausgleich können jährlich rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr diverse Absetzbeträge und Ausgaben geltend gemacht werden, um eine Steuerrückzahlung zu erhalten. Durchschnittlich gibt es rund 1.000 Euro als Gutschrift. Viele verzichten jedoch darauf und schenken dem Staat so oftmals hunderte Euro. Wer heuer beim Steuerausgleich am meisten profitiert, findet man hier auf Finanz.at.
Wer im ersten Halbjahr keine eigene Veranlagung durchführt, erhält ab 01. Juli die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Diese berücksichtigt jedoch nicht alle möglichen Absetzbarkeiten.
Eigener Antrag bringt höhere Rückzahlung
Im Durchschnitt liegt der zurückbezahlte Steuerbetrag bei der antragslosen Veranlagung deutlich niedriger als bei einem selbst eingebrachten Steuerausgleich. Durchschnittlich erhalten sie nur knapp unter 500 Euro (467 Euro mit Stand 2022), die selbst-einberachten Veranlagungen liegen jedoch fast doppelt so hoch.
Steuermindernd abgesetzt werden können unter anderem Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und sonstige Absetzbeträge, die je Familienstand, Einkommen oder Anzahl der Kinder zutreffen. Alle Infos zum Lohnsteuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.
Wer also von einer durchschnittlich bis zu 500 Euro höheren Steuergutschrift profitieren möchte, sollte unbedingt seinen Steuerausgleich selbst einreichen und dabei alle möglichen Kosten, Absetzbeträge und Co. geltend machen. Beispielsweise erhalten Familien heuer pro Kind rückwirkend auch einen erhöhten Familienbonus bzw. Kindermehrbetrag. Finanz.at hat berichtet.
Mit dem neuen Steuerausgleich-Rechner kann nun online berechnet werden, wie hoch die voraussichtliche Gutschrift vom Finanzamt ausfallen wird.
Das gilt heuer beim Steuerausgleich
Für die Veranlagung des Steuerjahres 2024 gelten aufgrund der Valorisierungen vieler Absetzbeträge und der erhöhten Familienboni wiederum einige Änderungen:
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus beträgt pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren bis zu 700 Euro jährlich.
- Kindermehrbetrag: Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 700 Euro erhöht.
- Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt auf 23,30 Euro pro Kind.
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag steigen auf mindestens 572 Euro.
- Verkehrsabsetzbetrag : Auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt für das Jahr 2024 und kann beim Lohnsteuer ausgleich heuer geltend gemacht werden.

Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich
