Der Kurzarbeitsbonus wurde bereits im Dezember 2021 im Nationalrat beschlossen. Die Beantragung start ab 11. April 2022 und gilt bis Jahresende. Die Auszahlung wird nach Bewilligung vom Bund abgewickelt.
Voraussetzungen zum 500-Euro-Bonus
Diesen 500-Euro-Bonus erhalten alle Arbeitnehmer, die zwischen März 2020 und November 2021 mindestens zehn Monate und mindestens einen Tag ebenso im Dezember 2021 in Kurzarbeit gemeldet waren. Zugleich müssen sie vor der Kurzarbeit ein Einkommen von maximal der Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage erhalten haben. Die sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage darf höchstens 2.775 Euro betragen.
Antrag und Auszahlung des Kurzarbeitsbonus
Der Antrag wird bei der Buchhaltungsagentur des Bundes eingereicht. Dort wird ebenfalls über die Bewilligung und Auszahlung entschieden. Ein Antrag auf den Kurzarbeitsbonus ist bis Jahresende 2022 möglich. Als Grundlage für die Auszahlung wird die vom AMS akzeptierte, finale Abrechnung der Kurzarbeit durch die Unternehmen herangezogen.
Da die Abrechnung der Arbeitgeber häufig mehrere Monate in Anspruch nimmt, wurde als erster Tag der Beantragung der 11. April 2022 gewählt. Damit kann der Antrag auf die 500-Euro-Kurzarbeitsbonus von 11. April bis einschließlich 31. Dezember 2022 in Österreich durchgeführt werden.
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Mit der Bonuszahlung für Langzeitkurzarbeiter von 500 Euro sollen diese Personen nach den Einkommenseinbußen der letzten Monate und Jahre unterstützt werden. "Personen, die von der pandemiebedingten Kurzarbeit besonders betroffen waren, sollen entlastet werden", erklärt Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP). "Es ist mir ein Anliegen, dass wir so gewissermaßen einen Ausgleich herstellen, da die betroffenen Personen unverschuldet lange ein geringeres Einkommen hatten."
Der Antrag kann online via Handy-Signatur, ID Austria oder Bürgerkarte auf der Plattform der Sozialversicherung eingereicht werden.
Link zur Antragstellung (online): www.meinesv.at/kua500
Mehr Informationen: Kurzarbeit