Das Finanzministerium (BMF) und das Finanzamt Österreich versuchen Steuerangelegenheiten für Bürgerinnen und Bürger stetig zu vereinfachen. Allen voran soll FinanzOnline - das E-Government Portal der österreichischen Finanzverwaltung - sollen dabei helfen, Anträge zur Familienbeihilfe, für den Steuerausgleich und weitere Verfahren schnell und unkompliziert einzubringen.
Doch längst sind diese Angelegenheiten für alle ArbeitnehmerInnen so unkompliziert durchführbar, wie sie es sein sollten. Die Angst, etwas falsch zu machen, und eine Überforderung im Steuer-Dschungel sind für Millionen von SteuerzahlerInnen die Hauptgründe dafür, weshalb sie auf Hunderte Euro jährlich verzichten. Dagegen soll nun auch eine neue Steuer-App helfen.
Diese Arbeitnehmer erhalten 437 Euro mehr aufs Konto
Seit Jahresbeginn 2023 - spätestens jedoch ab Ende Februar - kann die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) für das vergangene Jahr eingereicht und damit eine Steuerrückzahlung ausbezahlt werden. Wer auf eine selbst eingereichte Arbeitnehmerveranlagung verzichtet, für den wird sie ab Juli antragslos automatisch erstellt.
Im Jahr 2021 betraf das immerhin rund 1,8 Millionen ArbeitnehmerInnen, die auf einen eigenen Antrag verzichtet haben, so das BMF. Beim antragslosen Steuerausgleich werden jedoch pro Antrag im Durchschnitt nur 277 Euro ausgezahlt. Bei der antragslosen Veranlagung werden jedoch keine absetzbaren Kosten, wie Sonderausgaben, Werbungskosten und Co., geltend gemacht, sofern diese nicht aus den Daten des BMF herangezogen werden können.
Ein von ArbeitnehmerInnen selbst eingebrachter Lohnsteuerausgleich bringt hingegen 714 Euro - immerhin also 437 Euro durchschnittlich mehr. Die Einreichung ist spätestens ab 28. Februar möglich. Wer seinen Steuerausgleich über die neue Steuer-App einreicht, konnte im vergangenen Jahr sogar von durchschnittlich 748 Euro profitieren. Bei der Veranlagung für 2022 sind es sogar bereits 912 Euro pro Antrag.
Zudem wird eine antragslose Veranlagung nur durchgeführt, wenn keine Pflichtveranlagung für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer vorliegt und das Ergebnis zudem zu einer Steuerrückzahlung führt.
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Gründe dafür, dass so viele Personen auf einen Steuerausgleich verzichten, sind "Angst etwas falsch zu machen oder wegen persönlicher Überforderung durch die komplex gestalteten Formulare", wie Aleksej Sinicyn, Gründer und Geschäftsführer der Taxefy GmbH, berichtet.
Diese Neuheiten gelten jetzt beim Steuerausgleich
Ab 2023 kann der Steuerausgleich auch für das Jahr 2022 durchgeführt werden. Dabei gelten mehrere Neuheiten und höhere Beträge für ArbeitnehmerInnen:
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650 Euro jährlich erhöht.
- Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 550 Euro erhöht.
- Teuerungsabsetzbetrag : Der Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro kann erstmals beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Mai bis Dezember 2022 gelten eine doppelte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
- Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,8 Prozent erhöht.
- Mit der neuen Steuer-App kann der Lohnsteuer ausgleich schneller durchgeführt und die Rückerstattung vom Finanzamt erhöht werden.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich