In Österreich werden nach einer Vielzahl an Entlastungs- und Bonuszahlungen gegen die Teuerung in den vergangenen Jahren noch immer Zuschüsse an Menschen in Österreich ausbezahlt. Viele davon sollen vor allem Haushalte mit geringem Einkommen entlasten.
Das Land Oberösterreich etwa fördert in Form eines Fahrtkostenzuschusses den Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnort für bestimmte ArbeitnehmerInnen. Bis zu 421 Euro sind pro Haushalt möglich. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Konkret gelten als Voraussetzungen für einen Anspruch auf diesen Zuschuss, dass die einfache Wegstrecke zur Arbeit mindestens 25 Kilometer beträgt, das Jahreseinkommen bei maximal 28.000 Euro liegt und der Hauptwohnsitz in Oberösterreich gemeldet ist. Pro Kind im Haushalt erhöht sich die Grenze um 2.800 Euro.
Die sogenannte "OÖ Pendlerhilfe" wird gestaffelt nach Wegstrecke ausgezahlt. Ab 25 km liegt sie bei 218 Euro, ab 50 km bei 306 Euro und ab 75 km bei 421 Euro pro Jahr. Ein Antrag kann bis 31. Dezember 2024 online auf der Webseite des Landes Oberösterreich eingebracht werden. Der Anspruch gilt rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr.
In einigen anderen Bundesländern gibt es derzeit noch ähnliche Zuschüsse und Beihilfen. Sie liegen zwischen 329 Euro in der Steiermark und bis zu 1.200 Euro in Niederösterreich. Finanz.at hat berichtet. Alle Details zu den Fahrtkostenzuschüssen und Pendlerbeihilfen findet man hier auf Finanz.at.
Für das vergangene Kalenderjahr können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zudem von der erhöhten Pendlerpauschale profitieren. Die Höhe der erhöhten Pendlerpauschale kann mit dem Pendlerrechner auf Finanz.at berechnet werden. Die Pendlerpauschale wird im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht.
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