Um die Bevölkerung gegen die anhaltend hohen Wohn- und Heizkosten zu entlasten, wurde der Heizkostenzuschuss bereits mehrfach seitens des Bundes aufgestockt. Je Bundesland gelten dabei unterschiedliche Antragsfristen, Voraussetzungen und Auszahlungsbeträge.
In einigen Bundesländern ist die Frist zur Beantragung bereits abgelaufen und der Betrag ausbezahlt worden. In anderen, wie etwa Wien, Oberösterreich und Niederösterreich endet die Frist demnächst. Ab 06. Juni startet die Auszahlung des 400-Euro-Bonus für Steirerinnen und Steirer.
Auszahlung erfolgt automatisch ab 06. Juni
Insgesamt dürfen sich nun 220.000 Haushalte in der Steiermark über einen 400-Euro-Zuschuss freuen. Dieser Betrag setzt sich 300 Euro als "Wohn- und Heizkostenzuschuss" und 100 Euro als sogenannter "weiterer Wohnkostenzuschuss" zusammen, wie es in den Richtlinien des Landes Steiermark heißt.
Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt für die meisten Personen automatisch ohne Antrag. Konkret erhalten den Betrag nun jene Personen in der Steiermark überwiesen, die von Januar bis Mai 2023 mindestens einen Monat die Sozial- oder Wohnunterstützung in Anspruch genommen oder in der Heizperiode 2022/23 den Zuschuss bezogen haben.
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In einer zweiten Auszahlungswelle werden ab August 2023 auch jene Haushalte mit einem Nettoeinkommen von maximal 30.734 Euro eine zusätzliche Auszahlung erhalten. Laut Land Steiermark wird dafür ein eigener Online-Antrag zur Verfügung gestellt werden.
Insgesamt sollen in der Steiermark rund 480.000 Personen vom Heizkostenzuschuss profitieren.
Mehr Informationen: Heizkostenzuschuss