Wie kürzlich im Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen wurde, wird mit der Novelle zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ein ähnliches System eingeführt werden. Damit sollen höhere Lebenshaltungskosten abgedeckt werden. Bislang war ein solcher Zuschuss nur BezieherInnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vorbehalten.
So werden Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieherinnen und -Bezieher zukünftig bei einer Ausbildungsdauer von mehr als zwölf Monaten einen Schulungszuschlag von 340 Euro monatlich erhalten. Dauert sie zwischen vier und zwölf Monate, beträgt der Zuschlag 204 Euro monatlich. Bei einer Ausbildungsdauer von bis zu vier Monaten sind es noch 68 Euro pro Monat.
374 Euro als "AMS Bildungsbonus"
Bereits im Januar wurde ein neuer Schulungsbonus für beim AMS gemeldete Personen bekanntgegeben. Von diesem Bonus sollen rund 145.000 Menschen in Österreich profitieren. Die Auszahlung von bis zu 374 Euro erfolgt monatlich. Um Sozialhilfebezieherinnen und -Beziehern ebenfalls einen Anreiz zur Teilnahme an Schulungen zu bieten, wird dieser nun ausgeweitet.
Der "AMS Bildungsbonus" wurde ursprünglich bereits 2020 während der Corona-Pandemie eingeführt. Dieser wird unter dem Titel "Schulungszuschlag NEU" unbefristet verlängert und zudem erhöht. Konkret erhalten die Einmalzahlung alle beim AMS gemeldeten Personen in Schulungen. Je nach Dauer bekommen die Schulungsteilnehmer unterschiedlich hohe Zuschüsse:
- Basisstufe: Die erste Stufe - oder Basisstufe - umfasst einen Bonus von 75 Euro pro Monat als Schulungszuschlag für alle TeilnehmerInnen bei Beginn der Schulungsmaßnahme.
- Zweite Stufe: Die zweite Stufe des Schulungszuschlages bringt 224 Euro monatlich für TeilnehmerInnen einer AMS-Schulung ab einer Dauer von vier Monaten.
- Dritte Stufe: Wer sich zwölf Monate oder länger in einer Schulung befindet, erhält den Zuschlag der dritten Stufe. Konkret sind das 374 Euro pro Monat.
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Arbeitslosengeld