Nachdem der größte Teil der Einmalzahlungen und Geld-Boni, die die österreichische Bevölkerung gegen die weiter anhaltende Teuerung entlasten sollen, ist bereits abgehandelt und überwiesen worden. So folgt bereits in wenigen Wochen der nächste und vorerst letzte Bonus von bis zu 500 Euro. Die größte Einmalzahlung steht für viele jedoch noch aus.
Bereits im Vorjahr war es Arbeitgebern möglich, ihren Mitarbeitern eine Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro zu überweisen. Dieser Betrag gilt dabei als steuer- und abgabenfrei. Damit sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen die steigende Inflation und Preiserhöhungen entlastet werden.
Auch für das Jahr 2023 ist die Auszahlung dieser steuerfreien Prämie möglich. Somit können ArbeitnehmerInnen für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt also bis zu 6.000 Euro netto extra erhalten.
Voller Betrag unterliegt bestimmten Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Teuerungsprämie sind in zwei Teilen geregelt. Die ersten 2.000 Euro unterliegen nur geringen Vorgaben, für die weiteren 1.000 Euro gilt die sogenannte "lohngestaltenden Vorschrift" gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 Einkommensteuergesetz 1988 EStG 1988.
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Die Höhe des Betrags kann seitens des Arbeitgebers grundsätzlich beliebig festgelegt werden, maximal jedoch bis zu 3.000 Euro betragen. Auch für Teilzeit-Mitarbeiter und geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer ist diese Zahlung möglich.
Die Prämien-Auszahlung muss jedenfalls über die Personalverrechnung erfolgen. Dabei ist es notwendig, dass sie sich von sonstigen Sonderzahlungen unterscheidet. Zudem dürfen sie nicht als Ersatz für bisherige "leistungsabhängige Bonuszahlungen aufgrund von Erfolgen oder Gewinnbeteiligungen für ArbeitnehmerInnen gelten.
Die Beträge sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit und gelten daher als Netto-Prämie. Übersteigt der Gesamtbetrag der Teuerungsprämie die Höhe von 3.000 Euro, muss der darüberliegende Betrag versteuert werden.
Mehr Informationen: Teuerungsprämie