Seit 01. Januar 2024 besteht für viele Menschen in Österreich, die sich ehrenamtlich in Vereinen oder im Sozialdienst betätigen, die Möglichkeit bis zu 3.000 Euro als steuerfreien Pauschalbetrag zu erhalten.
Laut Angaben des BMF sollen von diesem Pauschalbetrag rund zwei Millionen Menschen in Österreich profitieren können. Wie man diesen Betrag ausgezahlt bekommen kann, findet man hier auf Finanz.at.
3.000 Euro als steuerfreier Pauschalbetrag
Wie Ende des Vorjahres im Rahmen des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 beschlossen wurde, können Menschen für ihre freiwillige Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen finanziell mit der neuen Freiwilligenpauschale entlohnt werden. Diese beträgt bis zu 30 Euro pro Tag bzw. 1.000 Euro pro Jahr. Sie gilt als steuer- und abgabenfrei für freiwillige HelferInnen.
Personen, die ihre freiwillige Tätigkeit in Form eines Ausbilders, Übungsleiters oder im Sozialdienst ausüben, profitieren von einer erhöhten Pauschale von 50 Euro pro Tag bzw. 3.000 Euro pro Jahr. Von der neuen Freiwilligenpauschale sollen pro Jahr rund zwei Millionen Menschen in Österreich profitieren können, wie das Finanzministerium mitteilt.
Diese steuerfreie Pauschale wurde gemeinsam mit einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit für Vereine und Organisationen in Österreich umgesetzt. Damit sollen ab heuer deutlich mehr Vereine von der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden profitieren können. Weitere Details zur Spendenabsetzbarkeit und Freiwilligenpauschale findet man hier auf Finanz.at.
Teuerungsprämie bis 3.000 Euro
Die Freiwilligenpauschale hat nichts mit der sogenannten Teuerungsprämie von ebenfalls bis zu 3.000 Euro jährlich zu tun. Diese konnte in den vergangenen Jahren als Entlastung gegen die Teuerung auf freiwilliger Basis an Beschäftigte ausgezahlt werden. Heuer unterliegt sie dabei lohngestaltenden Maßnahmen - konkret kann sie nur gezahlt werden, wenn sie beispielsweise im neuen Kollektivvertrag festgeschrieben wurde.
Auf Basis dieser Neuregelung hatte etwa die Österreichische Post beschlossen, ihren MitarbeiterInnen für das heurigen Jahr eine Prämie zu bezahlen. Sie erhalten seit 01. Juli 2024 einen Teuerungsbonus von bis zu 200 Euro pro Monat. Die Auszahlung läuft bis Jahresende und beträgt in Summe also 1.200 Euro.
Diese "Netto-Prämie" wurde im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen für Post-Angestellte getroffen. Anspruch darauf haben alle rund 27.000 Vollzeitmitarbeiter automatisch. Teilzeitbeschäftigte erhalten die abgabenfreie Teuerungsprämie aliquot ausgezahlt. Lehrlinge profitieren von 70 Euro pro Monat - insgesamt als 420 Euro bis Jahresende. Ab Januar 2025 wird schließlich auch die Gehaltserhöhung um 6,45 Prozent wirksam.
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Mehr Informationen: Freiwilligenpauschale