Seit Jahresbeginn gibt es in Österreich einen völlig neuen Geld-Bonus, der steuerfrei bis zu 3.000 Euro pro Jahr ausgezahlt werden kann. Was man dafür tun muss und unter welchen Voraussetzungen man ihn bekommen kann, findet man hier auf Finanz.at.
Konkret handelt es sich hierbei um die sogenannte Freiwilligenpauschale. Diese steht allen HelferInnen und Freiwilligen von gemeinnützigen Vereinen zu und beträgt generell bis zu 1.000 Euro bzw. sogar bis zu 3.000 Euro bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Sozialdienst oder als AusbildnerIn.
Für den Bezug der Pauschale gibt es Tageshöchsätze, die eingehalten werden müssen. Sie liegen bei bis zu 30 Euro pro Tag oder eben 1.000 Euro pro Jahr für freiwillige HelferInnen eines Vereins. Bei Tätigkeiten im Sozialdienst oder als AusbildnerIn liegen sie bei 50 Euro täglich.
Der Betrag gilt als steuer- und abgabenfreie Entlohnung von Menschen für ihre freiwillige Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen. Diese Pauschale wurde gemeinsam mit der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit für Vereine und Organisationen im Rahmen des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 in Österreich beschlossen und eingeführt. Seit Beginn des Jahres wurde so die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden auch auf Sport-, Theather- oder Musikvereine ausgedehnt. Dazu ist ein Bescheid nach Antragstellung notwendig.
SteuerzahlerInnen können in Österreich pro Jahr im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuererklärung die geleisteten Spenden an begünstigte Organisationen in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahreseinkommens steuerlich absetzen.
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Mehr Informationen: Freiwilligenpauschale