Neue Bonuszahlungen! Diese Personen erhalten bis zu 3.000 Euro

Die Bonuszahlungen finden in Österreich kein Ende. Trotz einer Spar-Ansage des Finanzministers für das kommende Jahr, wurden am Freitag gleich drei neue Geld-Boni zwischen 750 Euro und 3.000 Euro extra präsentiert. Wer davon profitiert und welche Voraussetzungen gelten, findet man hier auf Finanz.at.

28.04.2023, 20:05 Uhr von
Euroscheine
Bildquelle: Canva / Euroscheine

Aufgrund des akuten Personalmangels in Krankenhäusern und Pflegeanstalten, werden nun gleich mehrere neue Bonuszahlungen angekündigt. Neue und bestehende MitarbeiterInnen sollen bis zu 3.000 Euro extra von der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (Kages) erhalten.

Ob Anstalten in den übrigen Bundesländern diesem Weg folgen werden, ist noch nicht bekannt. Laut Kleiner Zeitung am Freitag erhalten steirische Krankenhaus-Bedienstete zusätzlich zu ihrem Gehalt folgende Bonuszahlungen überwiesen:

  • 3.000 Euro Einstellungsprämie ab Mai 2023 für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bereichen mit akuten Engpässen.
  • 1.500 Euro für das Pflegepersonal zu je 500 Euro in Juni, September und November 2023.
  • 750 Euro für das erfolgreiche Anwerben neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenanstalten.
  • Weitere News: Gehaltserhöhungen: Diese Personen bekommen ab Mai mehr Geld

Pflegeprämie von 2.460 Euro für 2023

Wie zu Jahresbeginn bereits präsentiert, erhält das österreichische Pflegepersonal zudem für das Kalenderjahr 2023 eine Pflegeprämie von 2.460 Euro brutto. Im Jahr 2022 waren es bereits in Summe 2.000 Euro.

Dieser Betrag gilt inklusive gesetzlicher Gehaltsnebenkosten und muss demnach versteuert werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag aliquot berechnet. Anspruch auf den Pflegebonus haben Vollzeit- und Teilzeit-Beschäftigte in den folgenden Berufen:

  • Beschäftigte der Pflegefach- und Pflegeassistenz (nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997)
  • Beschäftigte des „gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege
  • Diplom- und Fach-SozialbetreuerInnen, sowie HeimhelferInnen, sofern diese seit 01. November 2022 an einer Krankenanstalt, einer teilstationären oder stationären Einrichtung der Langzeitpflege, der mobilen Betreuungs- und Pflegedienste der Langzeitpflege, an teilstationären oder stationären Einrichtungen der Behindertenarbeit oder Kureinrichtungen beschäftigt sind.

News: Entlastungsplan: So geht es mit den Bonuszahlungen 2024 weiter

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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