In vielen Branchen wurden die Gehalts und Lohnerhöhungen ab 2025 bereits fixiert. Weitere sind derzeit noch in Verhandlung. Die höheren Gehälter bringen auch deutlich höhere Mindestlöhne ab 01. Januar. Finanz.at hat die neuen Beträge und Mindestlöhne aufgrund der KV-Verhandlungen ab 2025 bereits berechnet. Wie viel man wenigstens verdienen wird, findet man hier in einer Übersicht.
Mit dem Brutto-Netto-Rechner für 2025 auf Finanz.at kann die Gehaltserhöhung ab 2025 vorab berechnet werden. Dazu wird im Rechner einfach in die "Vorschau 2025" aktiviert und die prozentuelle Erhöhung eingetragen. Die neue Lohnsteuertabelle und SV-Beiträge werden beim Ergebnis bereits berücksichtigt.
Übersicht: Höhe der Mindestlöhne ab 2025
In der IT-Branche werden die Mindestgehälter aller Tätigkeitsfamilien um 3,7 Prozent ansteigen. Das bedeutet, dass das niedrigste Mindest Gehalt ab 2025 bei 2.179,77 Euro brutto monatlich liegen wird.
Die Beschäftigten im Bewachungsgewerbe profitieren von einer Lohnerhöhung um 4,1 Prozent. Der Stundenlohn in den Verwendungsgruppen A und E (Wachdienste und Veranstaltungssicherheitsdienste) steigt damit auf 12,25 Euro (2024: 11,77 Euro). Das Brutto-Mindestgehalt liegt somit bei einer 40-Stunden-Woche bei über 2.100 Euro.
Für Eisenbahner steigen die Löhne und Gehälter ebenfalls um 4,1 Prozent an. Die neuen Brutto-Mindestlöhne liegen damit ab 2025 für eine 38,5-Stunden-Woche bei 2.659,63 Euro. Bei einer 40-Stunden-Woche sind es mindestens 2.734,92 Euro.
Die Löhne in der Gastronomie und Hotellerie sind erst im Mai 2024 um 6,0 Prozent und erneut seit 01. November 2024 um weitere 2,0 Prozent erhöht worden. In der Hotellerie werden die Mindestlöhne für Hilfskräfte ab ab 01. Mai 2025 auf 2.000 Euro brutto ansteigen. Auch Zulagen werden abermals erhöht.
Der Mindestlohn im Metallgewerbe liegt seit der Erhöhung der Gehälter für 2024 bei 2.424,45 Euro. Durch die erneute Lohnerhöhung ab 01. Januar 2025 von 4,3 Prozent wird er zukünftig bei 2.528,70 Euro brutto pro Monat liegen.
Der Lohnabschluss von 3,85 Prozent bzw. 3,95 Prozent für das Bekleidungs-, Textil- und Kürschner- und Gerbergewerbe, sowie imTextilreinigergewerbe bringt auch den Beschäftigten in dieser Branche mehr Geld ab 2025. Die Mindestlöhne im Bekleidungsgewerbe und im Kürschner- und Gerbergewerbe steigen auf 1.882,68 Euro. Im Textilgewerbe liegen sie bei 1.886,15 Euro. Bis Ende 2026 wurde die Umsetzung eines Mindestlohns von mindestens 2.000 Euro brutto pro Monat vereinbart.
Der neue Mindestlohn für gewerbliche Wärmeversorger wurde bereits mit 01. November 2024 erhöht. Er beträgt nun 2.580,33 Euro monatlich (Erhöhung um 3,8 Prozent). Die IST-Löhne wurde um 4,8 Prozent angehoben.
Durch die Lohnerhöhung von 3,95 bzw. 3,85 Prozent für Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher steigen auch die Mindestlöhne an. Sie liegen ab 2025 bei 1.924,25 Euro (Orthopädieschuhmachergewerbe) und 1.894,81 Euro (Schuhmachergewerbe).
Geringfügigkeitsgrenze wird ebenfalls erhöht
Neben den kollektivvertraglichen Mindestlöhnen steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze ab 2025 deutlich an. Das bedeutet nicht nur eine höhere Zuverdienstgrenze für PensionistInnen oder Arbeitslose, sondern auch mehr Geld für ausschließlich geringfügig beschäftigte ArbeitnehmerInnen.
Die neue Geringfügigkeitsgrenze beträgt ab 2025 pro Monat 551,10 Euro. Heuer sind es noch 518,44 Euro. Die Erhöhung basiert auf der Aufwertungszahl von 1,063 für das kommende Jahr.
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