Ab jetzt: Neuer Zuschuss bringt bis zu 2.685 Euro aufs Konto

Seit Freitag wird durch einen neuen Online-Antrag ein Zuschuss von bis zu 2.685 Euro ausgezahlt. Dieser gilt als pauschale Entlastung gegen die hohen Energiekosten im Vorjahr. Der Betrag soll bereits nach wenigen Tagen auf dem Konto der Antragsteller landen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

24.06.2024, 13:00 Uhr von
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Der neue Zuschuss von bis zu 2.685 Euro ist seit Freitag online beantragbar. Der Geldbetrag gilt als rückwirkende Entlastung gegen die hohen Energie- und Heizkosten im Jahr 2023 und wird direkt aufs Konto der Anspruchsberechtigten überwiesen. Bereits im Vorjahr wurde die Energiekostenpauschale erstmalig ausbezahlt.

Aufgrund der weiterhin hohen Energie- und Heizkosten sind auch viele Unternehmen - besonders in energieintensiven Branchen - weiterhin finanziell stark belastet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bald ein Antrag auf die neue Energiekostenpauschale möglich.

Für Klein- und Kleinstunternehmen kann eine Pauschalförderung als Energiekostenpauschale beantragt werden. Die Auszahlung von 335 bis 2.685 Euro erfolgt binnen weniger Tage und ist für Unternehmen mit einem Jahresumsatz in 2022 von 10.000 bis 400.000 Euro möglich. Der Antrag kann voraussichtlich ab Juni 2024 unter energiekostenpauschale.at gestellt werden. Dazu sind eine gültige Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) notwendig.

Ein Antrag ist von 20. Juni bis einschließlich 08. August 2024 möglich. Ob ein Anspruch besteht, kann mittels Eingabe des ÖNACE-Codes auf der Webseite energiekostenpauschale.at geprüft werden.

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Auszahlung binnen weniger Tage

Die Auszahlung erfolgt bereits nach wenigen Tagen. AntragstellerInnen können nach Einreichung einsehen, wie hoch die pauschale Förderhöhe für ihr Unternehmen ausfallen wird.

Für die Einreichung des Antrags über das Unternehmensservice-Portal (USP) wird ein ÖNACE-Code benötigt. Dieser liegt nicht für jedes Unternehmen vor, das die Umsatzvoraussetzungen erfüllt. Wer keinen ÖNACE-Code in seinem USP findet, kann diesen schriftlich beantragen. Dies kann per E-Mail an die Statistik Austria unter [email protected] erfolgen.

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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