In Kärnten können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch von einem Zuschuss in Höhe von 825 Euro profitieren. Zusätzlich werden für bestimmte Personen weitere 250 Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt sind also bis zu 1.075 Euro möglich. Anträge sind noch bis Ende Oktober möglich.
Konkret handelt es sich um den Zuschuss für Fahrtkosten in Kärnten, der bis zu 825 Euro betragen kann. Dieser wird für das vergangene Jahr rückwirkend ausbezahlt. Als Voraussetzung gelten unter anderem ein Hauptwohnsitz in Kärnten, sowie eine einfache Wegstrecke von mindestens fünf Kilometern zwischen Arbeitsstätte und Wohnort.
Sind öffentliche Verkehrsmittel zumutbar, können je nach Einkommensgrenze und Wegstrecke bis zu 100 Prozent der Fahrausweis-Kosten gefördert werden. Sind Öffis nicht zumutbar, erhält man als Zuschuss einen Fixbetrag, der ebenfalls von der einfachen Wegstrecke und dem Jahreseinkommen abhängig ist.
So bekommt man beispielsweise bei einem Monatseinkommen von 1.650 Euro und einer einfachen Wegstrecke von 30 Kilometern 300 Euro als Fahrtkostenzuschuss, sofern öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar sind. Liegt das Einkommen bei maximal 1.320 Euro pro Monat und die Wegstrecke über 60 Kilometer, so erhält man den Maximalbetrag von 825 Euro.
Die Tabelle der Zuschüsse je nach Einkommen und Wegstrecke zur Arbeitsstätte findet man in dieser Übersicht. Ein Antrag kann online auf der Website der AK Kärnten eingereicht werden. Ein Antrag kann bis Ende Oktober 2024 gestellt werden.
250 Euro extra für viele PendlerInnen
Wie die Arbeiterkammer Kärnten bekanntgab, werden zudem alle Pendlerinnen und Pendler, die aufgrund der Unwettersituation rund 70 Kilometer längere Wegstrecken zur Arbeit auf sich nehmen müssen, zusätzlich 250 Euro erhalten. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen des Fahrtkostenzuschusses im Land Kärnten. Profitieren werden davon laut AK die von den Unwettern in der Gemeinde Krems in Kärnten betroffenen ArbeitnehmerInnen.
Zuschüsse in anderen Bundesländern
Auch in anderen Bundesländern werden noch Zuschüsse für die Wegstrecke zur Arbeit ausgezahlt. So bekommt man in der Steiermark bis zu 389 Euro, in Oberösterreich bis 421 Euro und in Niederösterreich sogar bis zu 1.200 Euro. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Die Anträge dazu und weitere Informationen findet man auf der Webseite der AK Steiermark, der Webseite des Landes Oberösterreich und der Website des Landes Niederösterreich. Sie können noch bis 31. Oktober bzw. 31. Dezember 2024 eingereicht werden.
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Zuschüsse
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