In vielen Bundesländern steigen die Mieten heuer besonders stark an. Neue Mietwohnungen kosten zwischen 11 und 16 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Einige Mieterinnen und Mieter in Österreich dürfen sich noch über Rückzahlungen von unrechtmäßigen Mieterhöhungen und zu hohen Betriebskostenabrechnungen freuen. Wer davon profitieren wird, findet man hier auf Finanz.at.
Neue Mieten steigen besonders stark
In fast allen Bundesländern steigen heuer die Preise für neue Mietwohnungen deutlich an - und zwar um bis zu 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das ergibt eine aktuelle Erhebung von "Immobilienscout24".
Nach Kärnten mit den höchsten Anstiegen folgen Wien, Tirol und das Burgenland mit durchschnittlich 11 Prozent mehr. Knapp dahinter folgt Salzburg (9 Prozent). Lediglich in Oberösterreich und der Steiermark ist ein leichter rückgang der Mietangebotspreise zu verzeichnen.
Viele bekommen noch Betriebskosten und Mieterhöhungen zurückgezahlt
Aktuell schlagen neue OGH-Urteile zu Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen hohe Wellen. Diese sollen in vielen Fällen unrechtmäßig eingehoben worden sein und daher zurückgezahlt werden. Die Arbeiterkammer hat geklagt und fordert nun eine Erstattung der zu viel bezahlten Beträge an die MieterInnen.
So sollen in einem Fall bis zu 2.320 Euro pro MieterIn möglich sein. Alle Details zu den möglichen Rückzahlungen der Miete und Betriebskosten findet man hier auf Finanz.at.
Betroffen sind in diesem Fall knapp 500 Wohneinheiten in Salzburg, Wien und Graz. Die AK ruft nun dazu auf, dass sich Mieterinnen und Mieter melden, wenn sie den Verdacht auf zu hohe Betriebskostenabrechnungen haben. Damit könne die Abrechnung überprüft und gegebenenfalls das zu viel bezahlte Geld zurückgeholt werden. Im konkreten Fall werden insgesamt 1,16 Millionen Euro an zu viel bezahlten Betriebskosten zurückerstattet.
Sofern die WohnungsmieterInnen Konsumenten im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind, ihren Mietvertrag mit der Estrella abgeschlossen haben und zudem dem Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen, besteht ein Anspruch auf die Rückzahlung. Laut Urteil sollen bestimmte unzulässige Vertragsklauseln in den Mietverträgen nicht mehr verwendet werden dürfen.
Die betroffenen MieterInnen werden schriftlich über die jeweilige Höhe der Rückzahlung informiert. Die Überweisung der Beträge soll rasch und unbürokratisch erfolgen.
Rückzahlung von Mieterhöhungen ebenfalls möglich
Wie Finanz.at berichtet, hat die Arbeiterkammer zudem einen weiteren Erfolg vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) wegen unzulässiger Mietzinsklauseln errungen. So wurde festgestellt, dass die Vertragsbestimmungen, wonach sich die jährliche Mietzinsanpassung am Baukostenindex orientiert, nicht zulässig sind. Eine Rückzahlung der zu Unrecht verlangten Mieterhöhung wird seitens AK nun eingefordert.
Der OGH bestätigte nun die Beurteilung der AK, dass die Baukostenindex-Klausel als Berechnungsgrundlage für jährlichen Mieterhöhungen "sachlich nicht gerechtfertigt und unzulässig" ist, wie die Arbeiterkammer in einer Aussendung dazu berichtet. Immerhin sei dadurch "eine Mietsteigerung von 14 Prozent" seit 2022 - konkret bis zu 209 Euro monatlich - entstanden, berichtet die AK Wien.
Betriebskosten auch in diesen Fällen unzulässig
Laut OGH sollen auch die Betriebskosten in diesen Fällen "unklar formuliert und somit rechtswidrig" sein, wie die Arbeiterkammer festhält. Auch hierfür werden nun entsprechende Rückzahlungen gefordert. Andernfalls wird ein Musterprozess angestrebt werden.
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