Aktuell schlagen neue OGH-Urteile zu Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen hohe Wellen. Diese sollen in vielen Fällen unrechtmäßig eingehoben worden sein und daher zurückgezahlt werden. Die Arbeiterkammer hat geklagt und fordert nun eine Erstattung der zu viel bezahlten Beträge an die MieterInnen.
So sollen in einem Fall bis zu 2.320 Euro pro MieterIn möglich sein. Alle Details zu den möglichen Rückzahlungen der Miete und Betriebskosten findet man hier auf Finanz.at.
2.320 Euro an Betriebskosten retour
Betroffen sind in diesem Fall knapp 500 Wohneinheiten in Salzburg, Wien und Graz. Die AK ruft nun dazu auf, dass sich Mieterinnen und Mieter melden, wenn sie den Verdacht auf zu hohe Betriebskostenabrechnungen haben. Damit könne die Abrechnung überprüft und gegebenenfalls das zu viel bezahlte Geld zurückgeholt werden. Im konkreten Fall werden insgesamt 1,16 Millionen Euro an zu viel bezahlten Betriebskosten zurückerstattet.
Sofern die WohnungsmieterInnen Konsumenten im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind, ihren Mietvertrag mit der Estrella abgeschlossen haben und zudem dem Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen, besteht ein Anspruch auf die Rückzahlung. Laut Urteil sollen bestimmte unzulässige Vertragsklauseln in den Mietverträgen nicht mehr verwendet werden dürfen.
Laut AK werden in diesem Fall alle Betroffenen MieterInnen in den nächsten Wochen schriftlich über die jeweilige Höhe der Rückzahlung informiert werden. Die Überweisung der Beträge soll rasch und unbürokratisch erfolgen.
Rückzahlung von Mieterhöhungen ebenfalls möglich
Wie Finanz.at berichtet, hat die Arbeiterkammer zudem einen weiteren Erfolg vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) wegen unzulässiger Mietzinsklauseln errungen. So wurde festgestellt, dass die Vertragsbestimmungen, wonach sich die jährliche Mietzinsanpassung am Baukostenindex orientiert, nicht zulässig sind. Eine Rückzahlung der zu Unrecht verlangten Mieterhöhung wird seitens AK nun eingefordert.
Hintergrund ist ein Verbandsprozess der Arbeiterkammer aufgrund einer Vielzahl an Meldungen betroffener Mieterinnen und Mieter gegen das Hausverwaltungsunternehmen. Die MieterInnen hätten sich bei der Mieterhilfe der Stadt Wien und diese letztlich bei der AK Wien gemeldet.
Der OGH bestätigte nun die Beurteilung der AK, dass die Baukostenindex-Klausel als Berechnungsgrundlage für jährlichen Mieterhöhungen "sachlich nicht gerechtfertigt und unzulässig" ist. Immerhin sei dadurch eine Mietsteigerung von 14 Prozent seit 2022 - konkret bis zu 209 Euro monatlich - entstanden, berichtet die AK Wien.
Die betroffenen Unternehmen, die Prokop Immobilienverwaltung GmbH und die Belmar Privatstiftung, sollen neben der Rückerstattung zudem auch die die Vorschreibungen und Vertragsklauseln entsprechend angepassen.
Betriebskosten auch in diesen Fällen unzulässig
Laut OGH sollen auch die Betriebskosten in diesen Fällen "unklar formuliert und somit rechtswidrig" sein, wie die Arbeiterkammer festhält. Auch hierfür werden nun entsprechende Rückzahlungen gefordert. Andernfalls wird ein Musterprozess angestrebt werden.
Das Online-Girokonto der Erste Bank und Sparkassen bietet einen schnellen und bequemen Zugriff auf deine Finanzen. Nur 3,39 Euro im Monat – jetzt in ganz Österreich online abschließbar. Inklusive kostenloser Kreditkarte im 1. Jahr.
Mehr Informationen: Mietpreisbremse