Ein neues Urteil des Handelsgerichts Wien könnte schon bald satte Rückzahlungen an Stromkundinnen und -Kunden in Österreich bringen. Bis zu 2.000 Euro an Rückerstattungen pro Haushalt sollen dadurch möglich werden.
Betroffen sind jene KundInnen des Verbund, die im Vorjahr von einer Preiserhöhung betroffen waren. Diese Erhöhung wurde nach Klage des Verbraucherschutzvereins (VSV) nun als rechtswidrig befunden. Das berichtet die Krone am Montag.
Die Berechnung der Rückzahlung würde im Falle einer Rechtsgültigkeit des Urteils anhand des Stromverbrauchs bemessen werden. So würden bei einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh rund 700 Euro pro Haushalt zurückgezahlt werden müssen. Heizt man unterdessen mit einer Wärmepumpe könnten sogar bis zu 2.000 Euro winken.
Daniela Holzinger, Obfrau des VSV, betont, dass sich betroffene Kundinnen und Kunden der Sammelaktion auf www.verbraucherschutzverein.eu anschließen sollten. Dafür ist jedoch eine Mitgliedschaft beim VSV für rund 40 Euro notwendig - jedoch auch die einzige Voraussetzung. Nach Informationen des Vereins soll man seitens Verbund für anstehende Rückzahlungen bereits einen Betrag in Millionenhöhe "reserviert" haben, wie die Krone berichtet.
Weitere Prozesse stehen an
Ähnliche Musterprozesse des VSV stehen unterdessen noch an - etwa gegen die Energie AG und die Salzburg AG. Letztere hatte nach einer Einiung mit der Arbeiterkammer im Vorjahr Geld an KundInnen zurückbezahlt.
Rückerstattung von 275 Euro - Frist endet bald
Auch die Wien Energie zahlt derzeit noch bis zu 275 Euro pro Haushalt für zu hohe Strom- und Gaspreise an ihre KundInnen zurück. Die Höhe der Einergiekosten-Ausgleichszahlungen beträgt durchschnittlich 275 Euro. Die tatsächliche Höhe der jeweiligen Rückzahlung hängt jedoch vom Strom- bzw. Gasverbrauch ab. Wer am 31. August 2023 über einen aktiven Optima-Vertrag verfügt hat und automatisch auf den neuen Tarif umgestellt wurde, erhält die Ausgleichszahlung nun aufs Konto. Nur wer dem aktiv widersprochen hat, bezog weiterhin den alten Tarif.
Über die vom Website des VKI - www.verbraucherrecht.at - wird man zum Abwicklungstool geführt. Für diese benötigt wird die Kundennummer und die Vertragskontonummer, die auf der Jahresabrechnung ersichtlich sind, benötigt. Die Frist zur Anmledung für Betroffene noch bis 30. Juni 2024.
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