Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Der lange angekündigte und letztlich im Juli gestartete Handwerkerbonus von bis zu 2.000 Euro wird nun nochmals erweitert. Grundsätzlich gilt der Bonus für Arbeitsleistungen im privaten Wohnbereich, wie etwa bei Renovierungen, Sanierungen oder anderen Erhaltungsarbeiten, sowie Neuschaffungen und Erweiterungen.
Aufgrund der Hochwasserkatastrophe in weiten Teilen Ober- und Niederösterreichs, sowie in Wien Anfang September, werden die Voraussetzungen nun ausgeweitet. Ab sofort sind auch Arbeitsleistungen zur Beseitigung der Hochwasser- oder Sturmschäden förderbar.
Das umfasst etwa auch Malerarbeiten, Trockenlegungen, Räumungs- oder Entrümpelungsarbeiten. Besonders die Abfallentsorgung und Entrümpelung ist derzeit aufgrund der großen Mengen an Sperrmüll als Folge des Hochwassers von besonderer Bedeutung.
Alle Arbeitsleistungen, die jedoch bereits den Katastrophenfonds oder sonstige Unterstützungmaßnahmen gefördert werden, können ebenso nicht durch den Handwerkerbonus gefördert werden, wie alle Leistungen, die über einen Versicherungsvertrag gedeckt sind. Diese sind von der Ausweitung der Voraussetzungen ausgenommen.
Der Handwerkerbonus kann in ganz Österreich beantragt werden, steht jedoch nur Privatpersonen zur Verfügung. Gefördert werden insgesamt 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Gesamtsumme von 10.000 Euro nach Einreichung der Rechnung. Das bringt bis zu 2.000 Euro als Handwerkerbonus. Die jeweils geförderten Rechnungen sind aufzubewahren. Ab dem Jahr 2025 wird der maximale Betrag auf 1.500 Euro reduziert.
Pro Kalenderjahr kann maximal ein Bonus pro Person gestellt werden. Dabei können jedoch mehrere Handwerksrechnungen kombiniert werden. Insgesamt stehen dafür bis Ende 2025 300 Millionen Euro zur Verfügung.
In Anspruch genommen werden kann der Bonus für alle Handwerksrechnungen seit März 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025. Der Antrag wird online auf der Website handwerkerbonus.gv.at eingebracht. Dazu werden entweder die ID Austria oder ein amtlicher Lichtbildausweis, sowie die förderbaren Rechnungen benötigt.
Mehr Informationen: Handwerkerbonus
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