Die weiterhin hohe Inflation und teuren Preise bereiten vielen Menschen in Österreich seit fast zwei Jahren massive finanzielle Sorgen. Die Regierung und Bundesländer setzen als Entlastung weiterhin auch auf Einmalzahlungen.
Ab 01. Februar kann nun ein neuer Zuschuss von bis zu 200 Euro pro Haushalt beantragt werden. Entlastet werden sollen damit Menschen mit niedrigem Einkommen.
Antrag auf Zuschuss notwendig
Oberösterreicherinnen und Oberösterreich können ab jetzt den neuen Heizkostenzuschuss von 200 Euro beantragen. Einen Anspruch besteht für Haushalte mit geringem Einkommen. Als Voraussetzungen gelten ein Hauptwohnsitz in Oberösterreich und die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Diese werden anhand des Jahresbruttoeinkommens 2022 berechnet und liegen für Alleinstehende bei 17.700 Euro und für Mehr-Personen-Haushalte bei 25.000 Euro.
Eine Liste der Wohn- und Heizkostenzuschüsse in allen Bundesländern findet man hier.
Der Antrag ist seit 01. Februar 2024 möglich. Die Frist ist jedoch vergleichsweise kurz und endet bereits am 31. März 2024. Nach erfolgreichem Bescheid, wird das Geld automatisch auf das Konto der Antragsteller ausbezahlt. Ein Antrag kann beim Land OÖ bzw. online auf der Webseite der Landesregierung gestellt werden.
In wenigen Wochen folgt zudem auch der neue Tirol-Zuschuss von bis zu 900 Euro. Ein Antrag kann ab 01. März gestellt werden.
Bis zu 1.200 Euro extra
Im Februar 2024 werden auch in anderen Bundesländern entlastende Zuschüsse ausbezahlt. So gibt es je nach Wohnort zwischen 150 und 600 Euro. Die Voraussetzungen und Höhe der Einmalzahlungen unterscheiden sich dabei je Bundesland. Ein Antrag ist in vielen Fällen ebenfalls notwendig.
ArbeitnehmerInnen können zudem von den neuen Pendlerbeihilfen 2024 von bis zu 1.200 Euro profitieren. Eine Übersicht der aktuellen Zuschüsse und Einmalzahlungen findet man hier auf Finanz.at.
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Heizkostenzuschuss