Im Dezember wird österreichweit der Angehörigenbonus ausbezahlt. Für das zweite Halbjahr 2023 beträgt dieser 750 Euro einmalig. Ab Januar 2024 wird er erstmals in voller Höhe von 1.500 Euro überwiesen - und zwar in 12 Monatsraten zu je 125 Euro.
Der Angehörigenbonus steht allen Personen zu, die Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 betreuen, sofern sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen: Darunter fallen etwa ein maximale Monatseinkommen der pflegenden Angehörigen von 1.500 Euro, sowie die Dauer der Pflege. Weitere Details zum Angehörigenbonus ("Pflegebonus") findet man hier auf Finanz.at.
Wer einen Antrag stellen muss
Im Dezember sollen rund 80.000 pflegende Angehörige in Österreich davon profitieren. Die Auszahlung erfolgt automatisch, sofern eine Selbst- oder Weiterversicherung vorliegt.
Ist das nicht der Fall, muss der Angehörigenbonus beantragt werden. Dabei ist wichtig, dass das monatliche Netto-Einkommen 1.500 Euro nicht überschreitet und der Beginn der Pflege mindestens ein Jahr zurückliegt. Das für den Antrag notwendige Formular findet man hier online.
1.000 Euro zusätzlich in Niederösterreich
In Niederösterreich gibt es zusätzlich den neuen "NÖ Pflege- und Betreuungsscheck" in Höhe von 1.000 Euro einmalig pro Jahr. Für 2023 kann dieser Zuschuss noch bis 31. Dezember beantragt werden. Im ersten Monat wurde der Pflegescheck bereits an 18.000 Personen überwiesen - rund 47.000 sollen Anspruch darauf haben.
Alle Details zu den Voraussetzungen dafür findet man hier im Artikel über den "NÖ Pflege- und Betreuungsscheck" auf Finanz.at. Ein Antrag ist hier oder telefonsich unter 02742 / 9005 - 9095 möglich. Ab 2024 bedeutet das für NiederösterreicherInnen gemeinsam mit dem Angehörigenbonus des Bundes bis zu 2.500 Euro zusätzlich.
Das Online-Girokonto der Erste Bank und Sparkassen bietet einen schnellen und bequemen Zugriff auf deine Finanzen. Nur 3,39 Euro im Monat – jetzt in ganz Österreich online abschließbar. Inklusive kostenloser Kreditkarte im 1. Jahr.
Mehr Informationen: Angehörigenbonus