SV-Rückerstattung: Direkte Auszahlung bis 1.250 Euro möglich

Arbeitnehmer und Pensionisten können noch in diesem Jahr von einer erhöhten SV-Rückerstattung profitieren, wenn sie aufgrund ihres geringen Einkommens nur wenig oder gar keine Lohnsteuer bezahlen. Dabei sind bis zu 1.250 Euro möglich. Ab 2025 wird der Betrag abermals ansteigen. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

30.10.2024, 06:45 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Euro

Viele ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen haben bereits ihre zu viel bezahlte Lohnsteuer des Vorjahres zurückerhalten. Beim Lohnsteuerausgleich profitiert man heuer aufgrund der erhöhten Absetzbeträge und Valorisierungen noch mehr als in den Jahren zuvor.

Doch auch wer keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer bezahlt, kann dabei profitieren. Bis zu 1.250 Euro pro Person als direkte Auszahlung sind möglich. Ab 2025 werden die Absetzbeträge erneut ansteigen. So soll etwa der Kindermehrbetrag bei 700 Euro statt bisher 550 Euro liegen. Damit steigt auch die Negativsteuer für viele ab nächstem Jahr an. Alle Details findet man hier auf Finanz.at erklärt.

Wer so wenig verdient, dass er keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer bezahlt, kann trotzdem bei der Arbeitnehmerveranlagung finanziell profitieren. Hierbei sind auch heuer wieder Hunderte Euro an sogenannter Negativsteuer möglich. Diese "Negativsteuer" ist eine sogenannte Sozialversicherungserstattung und damit eine Gutschrift für eben jene ArbeitnehmerInnen, die aufgrund der geringen Steuerlast keine Steuerrückerstattung erhalten.

So werden etwa im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag bei einer errechneten Einkommensteuer unter 0 Euro direkt vom Finanzamt aufs Konto ausgezahlt.

Kindermehrbetrag bringt 550 Euro pro Kind

Profitiert man aufgrund des zu niedrigen Einkommens nicht vom Familienbonus, so hat man unter bestimmten Voraussetzungen aber Anspruch auf den Kindermehrbetrag. Dieser bringt 550 Euro pro Kind als Negativsteuer für das Jahr 2023. Dieser steht zu, wenn man an mindestens 30 Tagen steuerpflichtige aktive Einkünfte erzielt hat und ein Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag besteht.

Bei geringer Steuerlast wird die Differenz aus dem beanspruchten Familienbonus und der Höhe des Kindermehrbetrags ausgezahlt, sofern der Familienbonus die Einkommensteuer auf 0 Euro reduziert hat.

Bis zu 1.250 Euro für das Jahr 2023 möglich

Für das Veranlagungsjahr 2023 ergeben sich damit Höchstwerte von 55 Prozent bzw. 1.105 Euro an SV-Rückerstattungen. Besteht auch ein Anspruch auf die Pendlerpauschale, so erhöht sich der Betrag auf maximal 1.250 Euro. PensionistInnen stehen 80 Prozent bzw. 579 Euro an SV-Rückerstattung zu.

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Für das Jahr 2024 werden diese Werte erneut angehoben bzw. um die Inflationshöhe valorisiert. Auch der Kindermehrbetrag steigt von 550 auf 700 Euro an. ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen mit niedrigen Einkünften und damit nur geringer oder gar keiner Steuerlast können also auch vom Steuerausgleich profitieren und sich teilweise ihre Sozialversicherungsbeiträge rückerstatten lassen.

Erhöhungen ab 2025 fixiert

Ab 01. Januar 2025 gelten in Österreich neue Absetzbeträge. Diese werden jährlich um die Inflationshöhe valorisiert bzw. erhöht. Das ergibt ab kommendem Jahr folgende neue Beträge, wie Finanz.at bereits berichtet hat:

Absetzbetrag 2024 2025
Alleinverdienerabsetzbetrag 572 Euro
2. Kind: + 202 Euro
3. Kind & weitere: + 255 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 267 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 572 Euro
2. Kind: + 202 Euro
3. Kind & weitere: + 255 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 267 Euro
Kinderabsetzbetrag 67,80 Euro 70,90 Euro
Mehrkindzuschlag 23,30 Euro 24,40 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 954 Euro
Erhöhter Betrag: 1.405 Euro
1.002 Euro
Erhöhter Betrag: 1.475 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 463 Euro
Erhöhter Betrag: 798 Euro
Zuschlag: 752 Euro
487 Euro
Erhöhter Betrag: 838 Euro
Zuschlag: 790 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 35 bis 69 Euro 37 bis 73 Euro

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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