Seit Wochen warten Anspruchsberechtigte in ganz Österreich auf den im Juni angekündigten und beschlossenen Zuschuss für SozialhilfeBezieherInnen und Familien. Die Auszahlung des monatlichen Bonus von 60 Euro pro Kind bzw. SozialhilfeBezieherIn sollte im Juli starten. Nun soll sie erstmals rückwirkend mit September erfolgen. Das würde also den dreifachen Bonus von 180 Euro aufs Konto bringen.
Im Anti-Teuerungspaket, das im Juni den Nationalrat passiert hatte, ist unter anderem ein neuer Zuschuss von 60 Euro monatlich pro Kind bzw. 60 Euro für SozialhilfebezieherInnen pro Monat enthalten.
Wer hat Anspruch?
Der Familienzuschuss wird pro Kind ausbezahlt, sofern wenigstens ein Elternteil Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe oder die Ausgleichszulage bezieht. AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen mit einem maximalen Bruttoeinkommen von 2.000 Euro monatlich erhalten diesen Zuschuss ebenfalls pro Kind.
Befristet ist die Auszahlung für Familien bis Ende 2024 - das bringt in Summe 1.080 Euro aufs Konto. Für SozialhilfeBezieherInnen sind es insgesamt 360 Euro. Sie erhalten den Betrag bis Ende diesen Jahres. Der Grund: Ab 2024 wird die Höhe der Sozialhilfe ohnehin valorisiert und somit erhöht.
Verzögerung wegen fehlendem Mechanismus
Bislang hatte sich die Auszahlung laut Auskunft des Sozialministeriums gegenüber Finanz.at verzögert, da in den zuständigen Ressorts die dafür notwendigen Mechanismen nicht abgeschlossen waren. Finanz.at hat berichtet. Auf Nachfrage wurde seitens Sozialministerium mitgeteilt, dass für die Auszahlungen unterschiedliche Ressorts zuständig seien. Das ressortübergreifende Projektmanagement liege im Bundeskanzleramt.
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Seitens Ministerium wird erklät, dass "die Auszahlung an BezieherInnen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe durch das Arbeitsministerium, die Auszahlung an AlleinerzieherInnen durch das Finanzministerium geregelt werden". Die Auszahlung an BezieherInnen der Ausgleichszulage erfolge hingegen über die Pensionsversicherungsanstalt.
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Für SozialhilfebezieherInnen seien laut Auskunft des Ministeriums die Bundesländer zuständig. Die Auszahlungen wurden zu Monatsanfang vorbereitet, werden jedoch erst rückwirkend mit der Überweisung der Leistungen für August erfolgen. Aus diesem Grund ist im September mit dem dreifachen Betrag von insgesamt 180 Euro pro Kind bzw. SozialhilfeBezieherIn zu rechnen.
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