Zu Jahresbeginn 2023 wurden den Bundesländern vom Bund insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Bevölkerung gegen die Teuerung zu entlasten. Salzburg erhielt in Summe 28 Millionen Euro aus diesem Topf. Die Mittel wurden unter anderem zur Aufstockung des Heizkostenzuschuss auf 600 Euro verwendet (Antragsfrist läuft noch bis 31. Oktober 2023), um die hohen Heizkosten abzufedern.
Nun sollen weitere 7,5 Millionen Euro aus den Budgetmitteln an SalzburgerInnen ausgeschüttet werden. Konkret erhalten alle BezieherInnen von Wohnbeihilfe eine Einmalzahlung (Wohnkostenzuschuss) abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Rund 9.000 Haushalte und insgesamt 19.000 Personen sollen davon profitieren. Die Einmalzahlung beträgt zwischen 500 und 1.100 Euro.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich am ermittelten zumutbaren Wohnungsaufwand:
zumutb. Wohnungsaufwand | Zuschuss |
---|---|
0 bis 5 % | 900,00 Euro |
5,25 bis 10 % | 800,00 Euro |
10,25 bis 15 % | 700,00 Euro |
15,25 bis 20 % | 600,00 Euro |
20,25 bis 25 % | 500,00 Euro |
AlleinerzieherInnen und Familien erhalten zusätzlich einen Pauschalbetrag von 200 Euro.
Kein Antrag notwendig
Ein Antrag sei laut Wohnbaulandesamt nicht notwendig. Die Auszahlung wird automatisch erfolgen. Man wolle sich an den Daten der Wohnbeihilfe orientieren. Die Auszahlung der Beträge erfolgt noch im Oktober. Damit sollen Menschen mit niedrigem Einkommen zusätzlich entlastet werden. Gemeinsam mit dem Heizkostenzuschuss von 600 Euro können also im Oktober noch bis zu 1.700 Euro für SalzburgerInnen als finanzielle Entlastung überwiesen werden. Alle Details zum neuen Salzburger Wohnkostenzuschuss findet man hier auf salzburg.gv.at.
Auch in Tirol enden Zuschüsse im Oktober
Neben Salzburg laufen auch in anderen Bundesländern bald die Fristen für Anträge aus. Bis zu 700 Euro pro Haushalt können in Summe noch in Tirol ausgezahlt werden. Die Frist hierfür endet ebenfalls im Oktober 2023.
Der Zuschuss beträgt 250 Euro pro Haushalt, sofern die monatlichen Einkommensgrenze von 1.100 Euro netto bei einem Ein-Personen-Haushalt und 1.700 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten nicht überschritten werden. Zusätzlich dazu kann auch der Wohnkostenzuschuss von bis zu 450 Euro beantragt werden. Pro weiterer Person im Haushalt steigt er um bis zu 100 Euro an. Alleinstehende mit einem Netto-Monatseinkommen von bis zu 1.100 Euro erhalten 350 Euro zusätzlich, Mehr-Peronen-Haushalte mit 1.700 Euro sogar 450 Euro.
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