Nun ist es fix: Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten einen extra Zuschuss pro Person zur Strompreisbremse.
Die Strompreisbremse ist in Österreich seit Dezember 2022 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2024. Sie gilt als Zuschuss von 30 Cent pro Kilowattstunde bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh jährlich pro Haushalt. Damit soll die Bevölkerung gegen die steigenden Stromkosten entlastet werden. Der Betrag von 500 Euro wird automatisch auf der Stromrechnung abgezogen.
Da für die Grenze von 2.900 kWh der durchschnittliche Stromverbrauch einer dreiköpfigen Familie als Grundlage dient, können nun alle Haushalte mit mehr als drei Personen einen zusätzlichen Betrag zu den 500 Euro jährlich erhalten. Insgesamt erhält man so 105 Euro pro weiterer Person zugeschossen. Dieser Betrag kommt jedoch nicht bei allen automatisch zur Anwendung.
Voraussetzungen für 105-Euro-Ergänzungszuschuss
Alle Haushalte, in denen mehr als drei Personen gemeldet sind, erhalten deshalb in den nächsten Tagen ein Schreiben - per Brief oder E-Mail - für einen sogenannten "Stromergänzungszuschuss". Dieser unterliegt folgenden Voraussetzungen:
- Vier oder mehr Personen müssen im betreffenden Haushalt hauptgemeldet sein. Nebengemeldete Personen gelten nicht zum Stromergänzungszuschuss.
- Es muss ein Haushaltszählpunkt vorhanden sein und darüber der Strom bezogen werden.
Treffen diese Voraussetzungen zu, wird der Zuschuss von weiteren 105 Euro pro Person automatisch auf der nächsten Rechnung abgezogen. Ist dies nicht der Fall, muss man selbst aktiv werden. Ein Antrag für den Ergänzungszuschuss ist unter stromkostenzuschuss.gv.at möglich.
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Mehr Informationen: Strompreisbremse