Jene Personen, die nahe Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 zu Hause pflegen und sich aufgrunddessen in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert haben, profitieren ab Juli 2023 von einem neuen Angehörigenbonus ("Pflegebonus"). Dieser beträgt 1.500 Euro für das gesamte Kalenderjahr.
Da der Bonus erstmals im Juli ausbezahlt wird, gilt für das heurige Jahr 2023 aliquot die Hälfte des Betrages. Insgesamt sind das also 750 Euro pro Person für das zweite Halbjahr. Ab 2024 wird der Angehörigenbonus in voller Höhe von 1.500 Euro ausgezahlt.
Anspruch und Voraussetzungen
Als Voraussetzungen für den Erhalt des Angehörigenbonus gelten das Vorliegen der Pflegestufe 4 oder höher, sowie die Dauer der Pflege und das Einkommen. Anspruch auf diesen Bonus haben ebenfalls jene Pensionistinnen und Pensionisten, die die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen:
- Es wird Pflegegeld in Stufe 4 oder höher bezogen.
- Die Pflege erfolgt überwiegend seit mindestens einem Jahr.
- Das durchschnittliche Netto-Monatseinkommen betrug im Vorjahr nicht mehr als 1.500 Euro.
- Der Anspruch auf einen Angehörigenbonus aufgrund einer Selbst- oder Weiterversicherung liegt nicht vor.
Das Kriterium, dass beide Personen im selben Haushalt leben müssen, wurde im Mai 2023 gestrichen. Damit haben nun auch pflegende Angehörige einen Anspruch auf den Pflegebonus, wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt mit der zu pflegenden Person leben.
Weitere Informationen zum Thema "Pflege":
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.
Aktuelle Nachrichten:
Schlagzeilen und News:
Antrag notwendig: 2.500 Euro als Bonus auch heuer möglich
Wie berichtet, bringt das neue Jahr nicht nur steuerliche Veränderungen und höhere Sozialleistungen, sondern auch neue Einmalzahlungen und Boni für private Haushalte. So gibt es für Anspruchsberechtigte mit Antrag etwa bis zu 2.500 Euro extra aufs Konto. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Auszahlung von Bonus startet: Bis zu 1.750 Euro noch im Dezember
Noch im Dezember wird ein weiterer Bonus in ganz Österreich ausgezahlt. Profitieren sollen rund 80.000 Personen. Der Betrag liegt bei 750 Euro einmalig - es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Bis zu 2.500 Euro ab 2024: Diese Boni kommen jetzt
Die Einmalzahlungen und Boni finden in Österreich kein Ende. Ab 2024 erhalten tausende Personen bis zu 2.500 Euro. Dafür wurden nun Nachbesserungen getroffen. 1.750 Euro sind bereits heuer möglich. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
1.000 Euro extra: Bereits tausende Anträge auf neuen Bonus
Seit kurzem kann ein neuer Scheck von 1.000 Euro für Pflegende bzw. pflegebedürftige Menschen beantragt werden. Ab 2024 gibt es zusätzlich 1.500 Euro als Angehörigenbonus. Diese Zahlungen sollen pflegebedüftigen und ihren Angehörigen eine finanzielle Entlastung sein. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Antrag nötig: Diesen 1.000-Euro-Scheck gibt es jetzt
Seit Jahren wird in Österreich über einen Pflegenotstand debattiert. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist u.a. die finanzielle Entlastung der pflegenden Angehörigen. Neben dem Angehörigenbonus von 1.500 Euro gibt es nun auch einen neuen 1.000 Euro Pflegescheck, der online beantragt werden kann. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Große Bonuswelle im Sommer - Diese Zahlungen kommen
Die Bonuszahlungen und Zuschüsse als Entlastung gegen die Teuerung nehmen - jedenfalls vorerst - kein Ende. So erhalten im Sommer hunderttausende Menschen in Österreich nochmals bis zu 750 Euro an Einmalzahlungen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Jetzt fix! - Neuer 750-Euro-Bonus wird erweitert
Ab Juli wird in Österreich ein neuer Bonus in Höhe von 750 Euro ausbezahlt. Ab kommenden Jahr beträgt die Zahlung sogar 1.500 Euro pro Person. Dazu wurden die Anspruchskriterien nun um eine zusätzliche Personengruppe erweitert. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.