Auch 2023 absetzbar - Mehr als 1.100 Euro extra für Pendler

Aufgrund der durch die Teuerung und Energiekrise stark gestiegenen Diesel- und Benzinpreise, wurde bereits im vergangenen Jahr eine Erhöhung der Beträge für PendlerInnen eingeführt. Diese gilt noch bis Juni 2023 und bringt ArbeitnehmerInnen in der höchsten Pendlerstufe mindestens 1.100 Euro pro Jahr zusätzlich.

13.01.2023, 06:15 Uhr von
KFZ-Kosten
Bildquelle: Finanz.at / KFZ-Kosten
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Aufgrund der hohen Energie- und Spritpreise im Zuge der Teuerung, werden Pendlerinnen und Pendler seit Mai 2022 mit einer erhöhten Pendlerpauschale zusätzlich entlastet. Diese Erhöhung gilt noch bis Juni 2023 und bringt PendlerInnen in der höchsten Stufe auch heuer mindestens 1.100 Euro extra pro Jahr.

Der errechnete Betrag gilt als Steuerabsetzbetrag und kann monatlich bei der Personalverrechnung oder beim Steuerausgleich berücksichtigt werden. Dieser Antrag kann auch mit der neuen Steuer-App in wenigen Minuten eingebracht werden.

So erhöhen sich die Beträge für PendlerInnen

Konkret profitieren Pendler von einer erhöhten Pendlerpauschale und einem höheren Pendlereuro. Der erhöhte Betrag wird anhand der gefahrenen Wegstrecke (km) und den Tagen pro Monat, an denen diese zurückgelegt wird, berechnet.

Die Beträge sehen demnach für diesen Zeitraum wie folgt aus:

Erhöhte kleine Pendlerpauschale

Die folgende Tabelle zeigt die verschiedenen Stufen der kleinen Pendlerpauschale inklusive monatlicher und jährlicher Beträge pro Pendlerstufe zur Berechnung.

Entfernung Betrag pro Monat Erhöhter Betrag *
bei mind. 20 km bis 40 km 58,00 Euro 87,00 Euro
bei mehr als 40 km bis 60 km 113,00 Euro 169,50 Euro
bei mehr als 60 km 168,00 Euro 252,00 Euro

Erhöhte große Pendlerpauschale

Die große Pendlerpauschale steht jedem Arbeitnehmer zu, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Die folgende Tabelle zeigt die Stufen für die große Pendlerpauschale mit dem Betrag pro Monat und pro Jahr.

Entfernung Betrag pro Monat Erhöhter Betrag *
bei mind. 2 km bis 20 km 31,00 € 46,50 €
bei mehr als 20 km bis 40 km 123,00 € 184,50 €
bei mehr als 40 km bis 60 km 214,00 € 321,00 €
bei mehr als 60 km 306,00 € 459,00 €

* maximale Erhöhung bei mehr als zehn Tagen pro Monat.

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Information

Höhe und Anspruch der Pendlerpauschale - auch für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 inkl. Erhöhung des Betrag - kann mit dem Pendlerrechner auf Finanz.at berechnet werden.

Die errechnete Erhöhung von fast 1.100 Euro ergibt sich anhand der höchsten Stufe der großen Pendlerpauschale. Ab einer Wegstrecke von mehr als 60km zwischen Arbeitsstätte und Wohnort an mehr als zehn Tagen pro Monat liegt die Erhöhung bei 153 Euro monatlich. Der erhöhte Pendlereuro liegt in diesem Fall bei mindestens 30 Euro monatlich. Das ergibt von Januar bis Juni 2023 einen zusätzlichen Betrag von 1.098 Euro.

Im vergangenen Jahr 2022 waren es bereits mindestens 1.464 Euro in dieser Stufe.

Erhöhter Pendlereuro

Der Pendlereuro wird als Jahresbetrag ausgezahlt bzw. steuerlich geltend gemacht. Er beträgt grundsätzlich 2 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 wird der Pendlereuro um 0,50 Euro pro Kilometer, der monatlich zurückgelegt wird, erhöht.

Erwerbstätige, die keine Lohn- oder Einkommensteuer bezahlen müssen, profitieren von einer SV-Rückerstattung als Ausgleich zur Pendlerpauschale um insgesamt 100 Euro - konrekt bedeutet das 60 Euro für 2022 und 40 Euro für 2023.

Alle Neuerungen beim Steuerausgleich ab 2023 findet man hier in einer Übersicht.

Erhöhte Pendlerpauschale wird automatisch berücksichtigt

Ein Antrag speziell für diese Erhöhung der Pauschale muss nicht erfolgen. Sie wird bei Anspruch und Antrag auf die allgemeine Pendlerpauschale automatisch berücksichtigt. Die Pendlerpauschale kann entweder direkt bei der Lohnverrechnung oder im Folgejahr rückwirkend bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) beansprucht werden.

Mit dieser neuen App kann der Antrag auf den Lohnsteuerausgleich in wenigen Minuten eingereicht werden. Durchschnittlich erhalten ArbeitnehmerInnen so bis zu 912 Euro pro Jahr vom Finanzamt zurück.

Der Antrag im Rahmen des Steuerausgleichs wird mittels Formular L1 zur Arbeitnehmerveranlagung, Formular E1 für die Einkommensteuererklärung durchgeführt. Als Berechnungshilfe dient das Formular L34a. Herangezogen wird der Betrag laut Berechnung des Pendlerrechners des BMF.

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Gesamte Tabelle inklusive Tage pro Monat

Kleine Pendlerpauschale

Wegstrecke 10+ Tage 8-10 Tage 4-7 Tage
20 km bis 40 km 29,00 Euro 19,33 Euro 9,67 Euro
40 km bis 60 km 56,50 Euro 37,67 Euro 18,83 Euro
mehr als 60 km 84,00 Euro 56,00 Euro 28,00 Euro

Große Pendlerpauschale

Wegstrecke 10+ Tage 8-10 Tage 4-7 Tage
2 km bis 20 km 15,50 Euro 10,33 Euro 5,17 Euro
20 km bis 40 km 61,50 Euro 41,00 Euro 20,50 Euro
40 km bis 60 km 107,00 Euro 71,33 Euro 35,67 Euro
mehr als 60 km 153,00 Euro 102,00 Euro 51,00 Euro

Die Beträge und Tage der Tabelle gelten pro Monat.

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Mehr Informationen: Pendlerpauschale

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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