Bei einem Mietkauf handelt es sich um ein besonderes Mietverhältnis mit späterer Kaufoption, die zur Immobilienfinanzierung verwendet werden kann. Dieser Verfahren ist insbesondere für jene Menschen interessant, welche über einen Immobilienkauf nachdenken, aber noch nicht über die finanziellen Mittel verfügen.

In Österreich werden solche Immobilien bereits während der Bauphase für einen Mietkauf bereitgestellt. Die Mieter können einen Mietkauf mit dem Vermieter eingehen und in späteren Jahren die Immobilie kaufen.

Mietzins

Wenn der Mieter einen Mietkauf mit dem Vermieter eingeht, dann muss bis zum Kauf der Immobilie ein monatlicher Mietzins abbezahlt werden.

Außerdem haben auch Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung einen Anspruch auf einen Mietkauf. Die Wohnung kann in den späteren Jahren gekauft werden und in dem Eigentum des ehemaligen Mieters übergehen.

Bei einem Mietkauf in Österreich wird die eingezahlte Miete nicht auf den fälligen Kaufpreis der Immobilie angerechnet. Außerdem unterscheidet sich der Mietkauf in wesentlichen Punkten vom Immobilien-Leasing.

Öffentlich-geförderte Wohnungen

In der Regel handelt es sich bei den Mietkauf-Wohnung um öffentlich geförderte Wohnungen oder Wohnungen von Genossenschaften. Vor allem bei einem Erstbezug der Wohnung kann eine Kaufoption abgeschlossen werden. Allerdings lässt sich diese Kaufoption erst nach zehn Jahren vollständig abschließen. Die Mieter müssen also mindestens zehn Jahre lang in der gleichen Wohnung leben und die übliche Miete dafür bezahlen.

Dauer und Laufzeit

Der Mietkauf muss spätestens nach 15 Jahren abgeschlossen werden. Wenn die Mieter über 15 Jahre lang in der gleichen Wohnung gelebt haben und keinen Mietkauf abgeschlossen haben, dann haben sie keinen Anspruch mehr auf diese Option. Die Mieter müssen sich also bereits im Vorfeld darüber Gedanken machen, ob sie die eigene Wohnung kaufen wollen oder nicht. Manche Vermieter bieten auch weitere Modelle an, bei denen die Mieter keine zehn Jahre in der Wohnung verbleiben müssen, um die Kaufoption abschließen zu können.

Späteren Kaufpreis errechnen

Wie wird der genaue Kaufpreis der Immobilie berechnet?

Bei einem Mietkauf gelten bestimmte Regeln, mit welchen der Kaufpreis der Immobilie ermittelt wird. Für viele Mieter spielt beim Mietkauf der Kaufpreis der Wohnung eine wichtige und bedeutende Rolle. In der Regel wird der Kaufpreis der Immobilie nicht sofort nach Bezug einer Wohnung preisgegeben. Wenn der Mieter über zehn Jahre lang in der gleichen Wohnung gelebt hat, kann er den Kaufpreis für diese Immobilie erfahren.

Der Antrag darf in der Regel frühestens nach zehn und spätestens nach fünfzehn Jahren gestellt werden. Dann muss der Vermieter über den Kaufpreis entscheiden. Meistens wird der Mieter innerhalb von drei Monaten über die endgültige Entscheidung des Vermieters informiert. Die Berechnung des Kaufpreises kann nach bestimmten Kriterien erfolgen. Der Vermieter kann den Kaufpreis nach dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie ermitteln. Außerdem kann der Vermieter den Kaufpreis nach den genauen Kosten einer neu eingerichteten Eigentumswohnung ermitteln lassen. Dabei werden jedoch die altersbedingten Abschreibungen berücksichtigt.

Der Mieter muss dann entscheiden, ob er die Kaufoption annimmt oder nicht. Es steht dem Mieter jedoch offen, das Bezirksgericht einzuschalten. Das Bezirksgericht entscheidet dann darüber, ob der Kaufpreis vom Vermieter richtig eingeschätzt wurde oder nicht.

Voraussetzungen für den Mietkauf

Welche Voraussetzungen und Bedingungen müssen erfüllt werden, um einen Mietkauf abschließen zu können?

Der Mietkauf steht allen Mietern zur Verfügung, welche eine öffentlich geförderte Wohnung angemietet haben. In Österreich darf nur ein bestimmter Personenkreis in einer öffentlich geförderten Wohnung leben. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen werden von den einzelnen Bundesländern bestimmt.

Allerdings müssen sich die Bürger volljährig und in Österreich gemeldet sein. Aber auch Bürger aus anderen EU-Staaten haben einen Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung. Auch Flüchtlinge können sich für eine solche Wohnung bewerben.

Außerdem muss der Mieter einen dringenden Wohnbedarf haben. Erst dann darf die Person in eine öffentlich geförderte Wohnung einziehen. Diese Wohnung muss als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Die Mieter dürfen die öffentlich geförderte Wohnung nicht als Zweitwohnsitz anmelden oder mieten.

Einkommensgrenze beachten

Zur weiteren Voraussetzung gehört die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Diese Einkommensgrenzen fallen in jedem Bundesland sehr unterschiedlich aus. Es kann sich lohnen, die genaue Höhe der Einkommensgrenze in der gewünschten Region zu ermitteln.

Der Mietkauf stellt keinen Ratenkredit dar, da es sich dabei um eine völlig andere Form des Darlehens handelt.

Wenn ein Mieter eine Wohnung mit Mietkauf-Option anmietet, dann muss kein Mietkauf abgeschlossen werden. Dem Mieter steht lediglich diese Option offen, wenn er mindestens zehn Jahre lang in der gleichen Wohnung verbleibt. Wenn die Wohnung nach wenigen Jahren aufgeben wird, dann verfällt der Anspruch auf einen Mietkauf. Das muss beachtet werden, wenn die Wohnung gekündigt wird.

Vorteile von Mietkauf

Die Mieter können mehrere Jahre lang in der gleichen Wohnung leben und die Umgebung erkunden. Wenn die Umgebung, das Umfeld und die eigene Wohnung gut gefallen, dann kann der Mietkauf abgeschlossen werden. Wenn die Wohnung jedoch Mängel aufweist oder die Umgebung nicht gut ist, dann kann die Wohnung jederzeit gekündigt werden.

Die meisten öffentlich geförderten Wohnungen werden günstiger als die normalen Wohnungen zur Miete angeboten. Die Mieter können also Geld sparen, wenn sie sich für einen solchen Wohnraum einlassen. In den zehn Jahren lassen sich viel Geld für eine eigene Immobilie ansparen.

Die Mieter einer öffentlich-geförderten Wohnungen müssen die eigene Wohnung nicht kaufen. Der Mietkauf ist lediglich eine Option und muss nicht abgeschlossen werden. Die Mieter können die Wohnung kaufen, wenn sie zehn bis fünfzehn Jahre in der gleichen Wohnung gelebt haben.

Nachteile

Die Mieter erfahren beim Einzug nicht, für welchen Preis sie die eigene Wohnung in den späteren Jahren erwerben können. Leider dienen die bezahlten Mieten nicht als Anzahlung, so dass der Kaufpreis in vollständiger Höhe abbezahlt werden muss. Manche Bauvereinigungen verlangen eine größere Einmalzahlung, welche bereits beim Einzug abbezahlt werden muss.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 17.08.2021, 12:38 Uhr