Steuern beim Hauskauf
Wird ein Haus oder eine Wohnung gekauft, sind bestimmte Steuern zu entrichten. Diese sind ein wesentlicher Teil der Kaufnebenkosten. Die Grunderwerbsteuer etwa beträgt beim Immobilienkauf aktuell 3,5 Prozent des Kaufpreises. Diese Kosten müssen vor Abschluss des Kaufvertrags bei der Finanzierung bereits berücksichtigt werden.
Zudem kann bei Grundstücken auch die Immobilienertragsteuer anfallen. Weitere Abgaben und Gebühren sind ebenfalls zu entrichten, wenn man eine Immobilie erwirbt.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks ist in Österreich die Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent des Kaufpreises zu entrichten. Diese Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und muss bei der Übergabe eines Grundstücks - gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich jedenfalls entrichtet werden.
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Schenkungen
Bei Schenkungen von Grundstücken gilt ebenfalls eine Grunderwerbsteuer - also auch bei unentgeltlichem Erwerb oder Vermögensübertragung im Familienverband. Als unentgeltlich gilt ein Erwerb, der durch keine Gegenleistung oder eine Gegenleistung von weniger als 30 Prozent des Grundstückswertes entstanden ist.
Der Familienverband umfasst den Ehegatten oder den eingetragenen Partner, den Lebensgefährten, mit dem ein gemeinsamer Haushalt geführt wird, nahe Verwandte und Verschwägerte, Wahl-, Stief-, und Pflegekinder inklusive deren Kinder, Ehegatten bzw. eingetragene Partner, Geschwister, Nichten und Neffen.
Als Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer wird der Wert des Grundstücks herangezogen. Die Grunderwerbssteuer beträgt für die ersten 250.000 Euro des Werts 0,5 Prozent, für die nächsten 150.000 Euro zwei Prozent und für alle weiteren Summen 3,5 Prozent.
Notarkosten / Anwaltskosten
Die Notarkosten oder Anwaltskosten belaufen sich in Österreich durchschnittlich auf ein Prozent des Kaufpreises. Sie kann sich je Kammertarif auf bis zu drei Prozent belaufen. Auch hier kann vorab ein pauschales Honorar mit dem Anwalt oder Notar vereinbart werden.
Der Notar / Rechtsanwalt wird für die Erstellung und Beglaubigung des Kaufvertrags und die Antragsstellung auf Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) benötigt. Zudem wird die Bezahlung des Kaufpreises in der Regel (vor allem bei Bauobjekten) über ein Treuhandkonto - etwa bei der Notarbank - abgewickelt.
Grundbuchgebühr
Die Grundbuchsgebühr - also die Gebühr für die Verbücherung (Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch) - beträgt 1,1 Prozent des Kaufpreises.
Wird die Immobilie mit einer Hypothek belastet, müssen nochmals zusätzlich 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts für die Eintragung ins Grundbuch entrichtet werden. Dazu kommt die Eingabengebühr von 44 Euro beziehungsweise von 62 Euro, wenn die Antragstellung nicht im "Elektronischen Rechtsverkehr" erfolgt.
Maklerprovision
Wird ein Immobilienmakler für den Hauskauf beauftragt, so erhält auch dieser bei erfolgreichem Abschluss eine Maklerprovision. Diese liegt in Österreich in der Regel bei 3,5 Prozent des Kauspreises der Wohnung oder des Hauses. Die Höhe der Provision für den Immobilienmakler sollten gemeinsam mit diesem vorab ausgehandelt und beschlossen werden.
Betriebskosten
Nach Abschluss des Immobilienkaufs sind zudem die monatlichen Betriebskosten fällig. Dazu zählen etwa die Kosten für Heizung, Strom und Wasser, sowie Internet, Telefon, Fernsehen und mehr. Auch diese Kosten sollten nicht unbeachtet gelassen werden. Sie können bei der Finanzierung bzw. der Leistbarkeit des Kredits entscheidend sein.
Ob eine monatliche Kreditrate leistbar ist, kann mit diesem Rechner errechnet werden.
Finanzierung
Bei der Finanzierung der Immobilie sollte auch auf die Nebenkosten geachtet werden. Diese werden in der Regel nicht vom Kreditgeber bzw. der Bank mitfinanziert. Die Kredithöhe wird im Grunde nur am Netto-Kaufpreis der Wohnung oder des Hauses berechnet. Damit müssen die Nebenkosten meist vom Käufer selbst in bar entrichtet werden.
Zusätzlich sollte man bei einem Kredit etwa darauf achten, dass nicht nur die Höhe der Zinsen, sondern auch die Bearbeitungsgebühr und eine etwaige Immobilienbewertung seitens der Bank einkalkuliert werden.
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