Information
Die im Juli 2022 eingeführte KIM-Verordnung mit strengeren Regeln für die Vergabe für den Wohn- oder Immobilienkredit, wird ab Juli 2025 wieder entfallen. Kreditnehmer müssen auf Basis der Verordnung bei Abschluss des Kreditvertrages mindestens 20 Prozent Eigenkapital vorweisen. Die Kreditrate darf 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens nicht überschreiten. Die maximale Kreditlaufzeit wurde auf 35 Jahre begrenzt. Das wird ab 01. Juli 2025 nicht mehr gelten.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 09.12.2024, 10:15 Uhr