Organstrafverfügung (Organmandat) gem § 50 VStG

Ein Organmandat kann zwar je Bundesland im Strafenkatalog eigens geregelt sein, wird jedoch bundesweit weitestgehend einheitlich ausgesprochen.

Ein Organmandat bis also ein Bußgeld bis wird von der Polizei bei Verkehrskontrollen oder vom zuständigen Kontrollorgan (etwa ÖWD) bei diversen Verstößen (Geschwindigkeitsübertretung, Parkverstoß, …) verhängt. Anonymverfügungen werden hingegen von der Bußgeld-Behörde verwaltet und ausgestellt.

Häufige Organmandate in Österreich:

Übertretung Bußgeld
Geschwindigkeitsverstoß ab 20 km/h mind. 30 €
Geschwindigkeitsverstoß über 50 km/h bis zu 2.180 €
Alkohol am Steuer (ab 0,5 Promille) mind. 300 €
Missachtung von Rotlicht (Ampel) mind. 70 €
Überholvergehen mind. 40 €
Handy am Steuer mind. 50 €
Missachtung der Gurtpflicht mind. 35 €
Kein Mitführen einer Warnweste mind. 14 €
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht mind. 60 €
Parkvergehen / Falschparken mind. 20 €

Anonymstrafverfügung gem § 49a VStG

Ähnlich dem Organmandat muss auch bei einer Anonymverfügung der Autolenker ein Bußgeld für die Verkehrsübertretung entrichten. Das Bußgeld übersteigt in diesem Fall jedoch nicht die Grenze von 365 Euro. Die Verkehrsstrafe wird zudem auch nicht in das Strafregister eingetragen. Sie bleibt – die der Name sagt – „anonym“.

Bei einer Strafverfügung hingegen erfolgt in der Regel eine Eintragung ins Strafregister. Zudem fällt das Bußgeld deutlich höher aus. Der Beschuldigte hat jedoch auch die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Geschwindigkeitsübertretungen zählen zu den häufigsten Ursachen für Verkehrsstrafen mit Bußgeldern in Österreicher:

Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet

bis 20 km/h im Ortsgebiet (§ 20 Abs 2)

  • Organmandat: 30 Euro
  • Anonymverfügung: 29 bis 60 Euro

bis 30 km/h im Ortsgebiet (§ 20 Abs 2)

  • Organmandat: 50 Euro
  • Anonymverfügung: ca. 56 bis 72 Euro

bis 40 km/h im Ortsgebiet (§ 20 Abs 2 iVm § 99 Abs 2d)

  • Organmandat: 70 Euro
  • Anonymverfügung: ca. 70 bis 160 Euro

Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen droht ein Strafverfahren.

Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn

bis 20 km/h, Autobahn (130 km/h-Limit) (§ 20 Abs 2)

  • Organmandat: 30 Euro
  • Anonymverfügung: 45 Euro

bis 30 km/h, Autobahn (130 km/h-Limit) (§ 20 Abs 2)

  • Organmandat: 50 Euro
  • Anonymverfügung: 60 Euro

Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen droht ein Strafverfahren.

Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Freilandstraße

bis 20 km/h, Freilandstraße (§ 20 Abs 2)

  • Organmandat: 30 Euro
  • Anonymverfügung: 30 bis 50 Euro

bis 30 km/h, Freilandstraße (§ 20 Abs 2 od § 52 Z 10a)

  • Organmandat: 50 Euro
  • Anonymverfügung: 56 bis 90 Euro

bis 40 km/h, Freilandstraße (§ 20 Abs 2 od § 52 Z 10a)

  • Organmandat: 70 Euro
  • Anonymverfügung: 140 bis 160 Euro

Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen droht ein Strafverfahren.

Weitere Verkehrsstrafen und Bußgelder

Häufige Verkehrsstrafen sind unter anderem:

Fahren gegen die Einbahn (§ 7 Abs 5)

  • Organmandat: 50 Euro
  • Anonymverfügung: 56 bis 58 Euro

Durchfahren einer Nebenfahrbahn (§ 8 Abs 1)

  • Organmandat: 10 Euro
  • Anonymverfügung: 15 bis 40 Euro

Überfahren von Sperrlinien oder Sperrflächen (§ 9 Abs 1)

  • Organmandat: 50 Euro
  • Anonymverfügung: 35 bis 80 Euro

Behinderung eines Fußgängers, der sich dem Schutzweg erkennbar nähert (§ 9 Abs 2)

  • Organmandat: 50 Euro
  • Anonymverfügung: 30 bis 70 Euro

Behinderung eines Radfahrers, der sich der Radfahrerüberfahrt erkennbar nähert (§ 9 Abs 2)

  • Organmandat: 50 Euro
  • Anonymverfügung: 30 bis 70 Euro

Überfahren einer Haltelinie bei einer Stopptafel (ohne Vorrangverletzung) (§ 9 Abs 4)

  • Organmandat: 30 Euro
  • Anonymverfügung: 30 bis 60 Euro

Nicht blinken vor dem Fahrtrichtungswechsel (§ 11 Abs 3)

  • Organmandat: 35 Euro
  • Anonymverfügung: 36 bis 42 Euro

Vorschriftswidrig rechts überholen (§ 15 Abs 2)

  • Organmandat: 40 Euro
  • Anonymverfügung: 40 bis 80 Euro

Beschleunigung während man selbst überholt wird (§ 15 Abs 5)

  • Organmandat: 40 Euro
  • Anonymverfügung: 36 bis 80 Euro

Überholen bei ungenügender Sicht (§ 16 Abs 2 lit b)

  • Organmandat: 50 Euro
  • Anonymverfügung: 58 bis 100 Euro

Zu geringer Sicherheitsabstand (§ 18 Abs 1)

  • Organmandat: 50 Euro
  • Anonymverfügung: 36 bis 80 Euro

Vorrangverletzung (§ 19 Abs 1–6 iVm Abs 7)

  • Organmandat: 70 Euro
  • Anonymverfügung: 58 bis 80 Euro

Unbegründetes behinderndes Langsamfahren (§ 20 Abs 1)

  • Organmandat: 20 Euro
  • Anonymverfügung: 30 bis 40 Euro

Vorschriftswidriges Hupen (§ 22 Abs 2)

  • Organmandat: 15 Euro
  • Anonymverfügung: 15 bis 20 Euro

Nichtbeachten eines Halte- und Parkverbotes (§ 24 Abs 3)

  • Organmandat: 36 Euro
  • Anonymverfügung: 21 bis 72 Euro

Verstoß gegen gelbes (Dauer-) Ampellicht (§ 38 Abs 1)

  • Organmandat: 30 Euro
  • Anonymverfügung: 36 bis 42 Euro

Verstoß gegen rotes Ampellicht (§ 38 Abs 5)

  • Organmandat: 70 Euro
  • Anonymverfügung: 58 bis 70 Euro

Verstoß gegen Vorschriftszeichen (§ 52)

  • Organmandat: 30 bis 70 Euro
  • Anonymverfügung: 36 bis 70 Euro

Überholen oder Parken vor Eisenbahnkreuzung oder Nicht anhalten bei Stop etc. (§ 96 ff EisbKrV)

  • Organmandat: 60 Euro
  • Anonymverfügung: 50 bis 70 Euro

Vorschriftswidriges Kurzparken (§ 25, KPÜV, LParkGe)

  • Organmandat: 36 Euro

Verstoß gegen Gurtenpflicht (§ 106 iVm § 134 KFG)

  • Organmandat: 35 Euro

Verstoß gegen Handyverbot (§ 102 Abs 3 iVm § 134 KFG)

  • Organmandat: 50 Euro

Quelle: oeamtc.at

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 21.12.2020, 22:27 Uhr