Organstrafverfügung (Organmandat) gem § 50 VStG
Ein Organmandat kann zwar je Bundesland im Strafenkatalog eigens geregelt sein, wird jedoch bundesweit weitestgehend einheitlich ausgesprochen.
Ein Organmandat bis also ein Bußgeld bis wird von der Polizei bei Verkehrskontrollen oder vom zuständigen Kontrollorgan (etwa ÖWD) bei diversen Verstößen (Geschwindigkeitsübertretung, Parkverstoß, …) verhängt. Anonymverfügungen werden hingegen von der Bußgeld-Behörde verwaltet und ausgestellt.
Häufige Organmandate in Österreich:
Übertretung | Bußgeld |
---|---|
Geschwindigkeitsverstoß ab 20 km/h | mind. 30 € |
Geschwindigkeitsverstoß über 50 km/h | bis zu 2.180 € |
Alkohol am Steuer (ab 0,5 Promille) | mind. 300 € |
Missachtung von Rotlicht (Ampel) | mind. 70 € |
Überholvergehen | mind. 40 € |
Handy am Steuer | mind. 50 € |
Missachtung der Gurtpflicht | mind. 35 € |
Kein Mitführen einer Warnweste | mind. 14 € |
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht | mind. 60 € |
Parkvergehen / Falschparken | mind. 20 € |
Anonymstrafverfügung gem § 49a VStG
Ähnlich dem Organmandat muss auch bei einer Anonymverfügung der Autolenker ein Bußgeld für die Verkehrsübertretung entrichten. Das Bußgeld übersteigt in diesem Fall jedoch nicht die Grenze von 365 Euro. Die Verkehrsstrafe wird zudem auch nicht in das Strafregister eingetragen. Sie bleibt – die der Name sagt – „anonym“.
Bei einer Strafverfügung hingegen erfolgt in der Regel eine Eintragung ins Strafregister. Zudem fällt das Bußgeld deutlich höher aus. Der Beschuldigte hat jedoch auch die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Geschwindigkeitsübertretungen zählen zu den häufigsten Ursachen für Verkehrsstrafen mit Bußgeldern in Österreicher:
Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet
bis 20 km/h im Ortsgebiet (§ 20 Abs 2)
- Organmandat: 30 Euro
- Anonymverfügung: 29 bis 60 Euro
bis 30 km/h im Ortsgebiet (§ 20 Abs 2)
- Organmandat: 50 Euro
- Anonymverfügung: ca. 56 bis 72 Euro
bis 40 km/h im Ortsgebiet (§ 20 Abs 2 iVm § 99 Abs 2d)
- Organmandat: 70 Euro
- Anonymverfügung: ca. 70 bis 160 Euro
Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen droht ein Strafverfahren.
Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn
bis 20 km/h, Autobahn (130 km/h-Limit) (§ 20 Abs 2)
- Organmandat: 30 Euro
- Anonymverfügung: 45 Euro
bis 30 km/h, Autobahn (130 km/h-Limit) (§ 20 Abs 2)
- Organmandat: 50 Euro
- Anonymverfügung: 60 Euro
Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen droht ein Strafverfahren.
Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Freilandstraße
bis 20 km/h, Freilandstraße (§ 20 Abs 2)
- Organmandat: 30 Euro
- Anonymverfügung: 30 bis 50 Euro
bis 30 km/h, Freilandstraße (§ 20 Abs 2 od § 52 Z 10a)
- Organmandat: 50 Euro
- Anonymverfügung: 56 bis 90 Euro
bis 40 km/h, Freilandstraße (§ 20 Abs 2 od § 52 Z 10a)
- Organmandat: 70 Euro
- Anonymverfügung: 140 bis 160 Euro
Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen droht ein Strafverfahren.
Weitere Verkehrsstrafen und Bußgelder
Häufige Verkehrsstrafen sind unter anderem:
Fahren gegen die Einbahn (§ 7 Abs 5)
- Organmandat: 50 Euro
- Anonymverfügung: 56 bis 58 Euro
Durchfahren einer Nebenfahrbahn (§ 8 Abs 1)
- Organmandat: 10 Euro
- Anonymverfügung: 15 bis 40 Euro
Überfahren von Sperrlinien oder Sperrflächen (§ 9 Abs 1)
- Organmandat: 50 Euro
- Anonymverfügung: 35 bis 80 Euro
Behinderung eines Fußgängers, der sich dem Schutzweg erkennbar nähert (§ 9 Abs 2)
- Organmandat: 50 Euro
- Anonymverfügung: 30 bis 70 Euro
Behinderung eines Radfahrers, der sich der Radfahrerüberfahrt erkennbar nähert (§ 9 Abs 2)
- Organmandat: 50 Euro
- Anonymverfügung: 30 bis 70 Euro
Überfahren einer Haltelinie bei einer Stopptafel (ohne Vorrangverletzung) (§ 9 Abs 4)
- Organmandat: 30 Euro
- Anonymverfügung: 30 bis 60 Euro
Nicht blinken vor dem Fahrtrichtungswechsel (§ 11 Abs 3)
- Organmandat: 35 Euro
- Anonymverfügung: 36 bis 42 Euro
Vorschriftswidrig rechts überholen (§ 15 Abs 2)
- Organmandat: 40 Euro
- Anonymverfügung: 40 bis 80 Euro
Beschleunigung während man selbst überholt wird (§ 15 Abs 5)
- Organmandat: 40 Euro
- Anonymverfügung: 36 bis 80 Euro
Überholen bei ungenügender Sicht (§ 16 Abs 2 lit b)
- Organmandat: 50 Euro
- Anonymverfügung: 58 bis 100 Euro
Zu geringer Sicherheitsabstand (§ 18 Abs 1)
- Organmandat: 50 Euro
- Anonymverfügung: 36 bis 80 Euro
Vorrangverletzung (§ 19 Abs 1–6 iVm Abs 7)
- Organmandat: 70 Euro
- Anonymverfügung: 58 bis 80 Euro
Unbegründetes behinderndes Langsamfahren (§ 20 Abs 1)
- Organmandat: 20 Euro
- Anonymverfügung: 30 bis 40 Euro
Vorschriftswidriges Hupen (§ 22 Abs 2)
- Organmandat: 15 Euro
- Anonymverfügung: 15 bis 20 Euro
Nichtbeachten eines Halte- und Parkverbotes (§ 24 Abs 3)
- Organmandat: 36 Euro
- Anonymverfügung: 21 bis 72 Euro
Verstoß gegen gelbes (Dauer-) Ampellicht (§ 38 Abs 1)
- Organmandat: 30 Euro
- Anonymverfügung: 36 bis 42 Euro
Verstoß gegen rotes Ampellicht (§ 38 Abs 5)
- Organmandat: 70 Euro
- Anonymverfügung: 58 bis 70 Euro
Verstoß gegen Vorschriftszeichen (§ 52)
- Organmandat: 30 bis 70 Euro
- Anonymverfügung: 36 bis 70 Euro
Überholen oder Parken vor Eisenbahnkreuzung oder Nicht anhalten bei Stop etc. (§ 96 ff EisbKrV)
- Organmandat: 60 Euro
- Anonymverfügung: 50 bis 70 Euro
Vorschriftswidriges Kurzparken (§ 25, KPÜV, LParkGe)
- Organmandat: 36 Euro
Verstoß gegen Gurtenpflicht (§ 106 iVm § 134 KFG)
- Organmandat: 35 Euro
Verstoß gegen Handyverbot (§ 102 Abs 3 iVm § 134 KFG)
- Organmandat: 50 Euro
Quelle: oeamtc.at
Weitere Informationen zum Thema "KFZ":
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.