Änderungen ab 2025
Ab 01. Januar 2025 soll der Grenzwert der CO2-Emissionen um drei Punkte auf 94 Gramm pro Kilometer (CO2-Abzugsbetrag) abgesenkt werden. Dadurch steigt die NoVA für viele Fahrzeuge erneut an. Diese Erhöhung soll vorbehaltlich einer Evaluierung bis Jahresende 2024 erfolgen.
Änderungen der NoVA 2024
Ab 01. Januar 2024 wird die Normverbrauchsabgabe erneut verschärft. Der Grenzwert der CO2-Emissionen sinkt um fünf Punkte auf 97 Gramm CO2 pro Kilometer (CO2-Abzugsbetrag). Der Malusgrenzwert sinkt auf 155 g/km. Der Malusbetrag wird auf 80 Euro und der Höchststeuersatz auf 80 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass Neuzulassungen von Fahrzeugen ab Januar erneut teurer werden.
NoVA ab 2023
Die Höhe der Normverbrauchsabgabe (NoVA) steigt ab 01. Januar 2023 für alle PKW, die mehr als 102 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Für alle Fahrzeuge ab 170 Gramm CO2 pro Kilometer muss ein Betrag von 70 Euro zusätzlich entrichtet werden. Diese Grenzwerte lagen 2022 bei 185 Gramm CO2 und 60 Euro pro weiterem Gramm. Der maximale Steuersatz wird zudem auf 70 Prozent erhöht.
Die Berechnung der NoVA 2023 kann mit dem NoVA-Rechner durchgeführt werden.
NoVA ab Juli 2022
Ab Januar 2022 wird bei Erstzulassung von Kraftfahrzeugen der Klasse M1 der CO2-Wert um 5 Gramm CO2 pro Kilometer (von 112 auf 107 Gramm) reduziert. Mit Jahresbeginn 2022 wird damit die Berechnungsformel geändert:
(CO2-Ausstoß – 107) : 5 = Steuersatz in Prozent
Der Malus-Grenzwert für Pkw sinkt ebenfalls um 15 Gramm (von 200 auf 185 Gramm CO2 pro Kilometer). Der Malus-Betrag wiederum wird um 10 Euro erhöht. So sind zukünftig 60 Euro statt wie bisher 50 Euro fällig. Der Höchststeuersatz steigt um 10 Prozentpunkte auf insgesamt 60 Prozent.
Für Fahrzeuge der Klasse N1 wird der CO2-Wert ebenfalls um 5 Gramm von 165 auf 160 Gramm CO2 pro Kilometer reduziert. Der Malus-Grenzwert sinkt ebenfalls um 15 Gramm (von 253 auf 238 Gramm CO2 pro Kilometer), der Malus-Betrag steigt um 10 Euro auf insgesamt 60 Euro. Der Höchststeuersatz liegt ab Januar 2022 ebenfalls 60 Prozent.
Der daraus resultierende Steuerbetrag ist um einen Abzugsbetrag von 350 Euro zu kürzen.
Änderungen (Juli 2021)
Ab 01. Juli 2021 wird die Formel zur Berechnung der Höhe der NoVA nochmals geändert. Der Höchststeuersatz für die NoVA wird von 32 auf 50 Prozent angehoben. Zusätzlich sinkt der Malusgrenzwert von 275 auf 200 g/km. Für alle KFZ, die einen CO2-Ausstoß von mehr als 200 g/km haben, werden ab Juli 2021 zusätzlich 50 Euro statt wie bisher 40 Euro pro Gramm fällig.
Für alle Fahrzeuge, für die vor dem 01. Juli 2021 ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, wird die NoVA anhand der Formel von 01. Januar bis 30. Juni 2021 berechnet, sofern die Fahrzeuge zwischen 01. Juli und 30. November ausgeliefert werden. Bis 2024 wird die Höhe der Normverbrauchsabgabe zudem jährlich automatisch steigen.
Bereits von 01. Januar bis 30. Juni 2021 wurde die Berechnungsformel der Normverbrauchsabgabe (NoVA) abgeändert. Bisher wurde als Wert für den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs der Wert 115 abgezogen. Das Ergebnis wird durch fünf dividiert, was letztlich den Steuersatz in Prozent für NoVA ergibt. Der abzuziehende Wert wird seit 2021 um drei Punkte reduziert, sodass nur noch 112 Punkte vom CO2-Ausstoß subtrahiert werden. Dadurch erhöht sich die zu bezahlende NoVA für viele Fahrzeuge in Österreich.
NoVA für leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1) - 2021
Auch Nutzfahrzeuge unterliegen ab 01. Juli 2021 künftig der NoVA. Dazu kommt folgende Formel zur Anwendung:
(CO2-Ausstoß – 165) : 5 = Steuersatz in Prozent
Hat das Nutzfahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 253 g/km, erhöht sich die Steuer pro Gramm pro Kilometer über dem Maluswert um 50 Euro. Experten schätzen die dadurch entstehenden Mehrkosten für Unternehmen, die auf diese leichten Nutzfahrzeuge angewiesen sind, bis 2024 auf rund 1,2 Milliarden Euro.
Änderung der NoVA für Motorräder - 2021
Ab 01. Juli 2021 wird auch die NoVA-Berechnungsformel für Motorräder erhöht. Der Höchststeuersatz wird von bisher 20 auf 30 Prozent angehoben. Damit steigen auch die Kosten für Neuzulassungen von Motorrädern in Österreich.
Damit wird die Normverbrauchsabgabe gemeinsam mit der motorbezogenen Versicherungssteuer automatisch erhöht. Diese Automatisierung wurde bereits 2019 beschlossen. Durch die Neuberechnung steigt die NoVA ab 01. Januar 2021 um rund einen Prozentpunkt an. Neuzulassungen werden teurer.
Änderungen der NoVA (2020)
Ab 01. Januar 2020 wird die Normverbrauchsabgabe in Österreich neu geregelt und berechnet. Grundsätzlich werden ab 2020 für die Berechnung der NoVA die CO2-Emissionen des Fahrzeugs nach dem Messverfahren WLTP ermittelt.
Das Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure (kurz „WLTP“) ist eine von der EU, Japan und Indien eingeführte Richtlinie zur realitätsnahen Ermittlung der CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen. Die gemessenen Emissionen fallen durch die Bemessung in Litern somit höher aus als in bisherigen Labortests.
Aufgrund der höheren Messergebnisse, würde nun automatisch auch die Normverbrauchsabgabe steigen. Daher wurde in Österreich ab 2020 eine neue Berechnungsmethode der NoVA festgelegt und eingeführt. Für Motorräder gilt ab 2020 nicht mehr der Hubraum, sondern die Ergebnisse des Messverfahrens WMTC als Grundlage der Normverbrauchsabgabe.
Übergangsregelungen und Ausnahmen
Für die neue NoVA gilt eine Übergangsfrist für alle KFZ-Kaufverträge, die vor 01. Dezember 2019 unterzeichnet wurden, sofern das Fahrzeug vor dem 01. Juni 2020 geliefert wird. Die Käufer können in diesem Fall selbst entscheiden, ob sie die alte NoVA oder die neue Regelung anwenden möchten.
Bisher wurde die Höhe der Normverbrauchsabgabe anhand der CO2-Emissionen laut NEFZ (Neue Europäischen Fahrzyklus), sowie der veralteten Berechnungsformel ermittelt.
Menschen mit Behinderungen
Für Menschen mit Behinderungen, die das Kraftfahrzeug vorwiegend für eigene Bedürfnisse benötigen und selbst eine Lenkerberechtigung (Führerschein) besitzen, gibt es eine Befreiung von der NoVA in Österreich.
Ab Juli 2021: Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Personen mit starker Gehbehinderung gilt nicht mehr nur beim Kauf eines Autos, sondern auch beim Leasing des KFZ.
PKW und Kombi
So wird die Höhe der NoVA in Österreich errechnet:
Die NoVA für PKW:
Neue Formel ab 2021:
Vom CO2-Emissionswert nach WLTP (in g/km) werden 112 Gramm abgezogen und der Wert durch fünf dividiert. Prozentsätze werden auf volle Zahlen ab- bzw. aufgerundet. Liegt der CO2-Ausstoß über 275 g/km, erhöht sich der Betrag je Gramm über der Höchstgrenze um 40 Euro.
(CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer (g/km) - 112) : 5 = Steuersatz
Von diesem Betrag werden letztlich einmalig 350 Euro abgezogen. Der Höchststeuersatz liegt bei 32 Prozent.
Alte Formel:
Der Steuersatz für die Zulassung eines PKW oder Kombi wurde laut alter Formel wie folgt berechnet:
Vor 2021: (CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer (g/km) - 115) : 5 = Steuersatz
Vom Steuersatz wurden letztlich einmalig 350 Euro abgezogen.
Vor 2020: (CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer (g/km) - 90) : 5 = Steuersatz
Vom Steuersatz wurden letztlich einmalig 300 Euro abgezogen.
Motorräder
Die NoVA für Motor- und Krafträder wird künftig nach WLTP-Verfahren und nicht mehr nach Hubraum berechnet.
Alte Formel vor 2020:
Der Steuersatz für die Zulassung eines PKW oder Kombi wurde laut alter Formel wie folgt berechnet:
(Hubraum in Kubikzentimeter (ccm oder cm³) - 100) * 0,02 = Steuersatz
Maximal betrug der Steuersatz für Motorräder 20%. Diese wurden ebenfalls dem Nettowert des Motorrads (ohne MwSt. und NoVA) addiert. War der Hubraum des Fahrzeugs geringer als 125 ccm, betrug der Steuersatz 0%.
Formular und Erklärung
Zur Erklärung über die Normverbrauchsabgabe wird das Formular NOVA2 benötigt.
Das Formular kann entweder elektronisch ausgefüllt an das Finanzamt übermittelt oder per Post beziehungsweise persönlich eingebracht werden.
Allgemeine Informationen
Die Normverbrauchsabgabe, auch NoVA genannt muss bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeuges bezahlt werden. Diese einmalige Abgabe soll die Kosten der CO2 Emissionen durch das Fahrzeug decken. Nicht nur für einen PKW, sondern auch für Krafträder muss die NoVA bezahlt werden.
Durch die Tatsache, dass der Kauf eines Neuwagens meist keine alltägliche Tätigkeit ist, herrscht oft Verwirrung darüber wie genau die NoVA eigentlich bezahlt wird und wie hoch sie ausfällt.
Auch die Ausnahmen, wann sie nicht beglichen werden muss, sind häufig unbekannt.
Damit die finanzielle Planung des neuen Fahrzeuges besser verlaufen kann, soll im Folgenden aufgeklärt werden, was es mit der Normverbrauchsabgabe eigentlich auf sich hat und was es dabei zu beachten gilt.
Wann ist die NoVA zu bezahlen?
Wenn ein neuer PKW oder Kraftrad gekauft wird und in Österreich zugelassen wird, muss die Normverbrauchsabgabe bezahlt werden. Wenn von PKWs gesprochen wird, sind damit auch Kombis gemeint. Besonders wichtig ist, dass beachtet wird, dass es sich nicht um die erste Zulassung des Fahrzeugs allgemein, sondern speziell in Österreich handelt. Somit fällt die NoVA auch an, wenn ein Gebrauchtfahrzeug nach Österreich gemacht wird und dort zum ersten mal zugelassen wird.
Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht nur, wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein ehemaliges Diplomaten-, Fahrschul-, oder Vorführfahrzeug handelt. Ebenso muss die NoVA nicht für ehemalige Taxen, Gäste- oder Mietwagen entrichtet werden.
Wann entfällt die Normverbrauchsabgabe?
Es gibt darüber hinaus auch Fälle, in welchen die Normverbrauchsabgabe nicht bezahlt werden muss. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um einen Anhänger handelt. Denn dies ist kein Fahrzeug. Besonders für Wohnwägen wird diese Ausnahme genutzt, da er keinen eigenen Co2 Ausstoß verursacht. Auch elektrisch betriebene Fahrzeuge sind aus dem gleichen Grund von der NoVA entbunden. Bei einem Hybridfahrzeug ist dies allerdings nicht der Fall.
Oldtimer verursachen zwar einen CO2 Ausstoß, sind jedoch dennoch von der NoVA befreit. Es muss sich dabei jedoch um ein Fahrzeug handeln, das älter als 30 Jahre ist. Außerdem darf dieser Typ oder dieses Modell aktuell nicht mehr hergestellt werden. Ebensowenig dürfen größere Veränderungen an dem Fahrzeug vorgenommen worden sein.
Der Kauf eines Neufahrzeuges in Österreich
Häufig wird angenommen, dass wenn ein neues Fahrzeug gekauft wird, müsse die NoVA bei der Zulassung noch beglichen werden. Dabei handelt es sich jedoch um einen Irrtum. Die Normverbrauchsabgabe ist im Kaufpreis bereits enthalten und wird von dem Händler beglichen. Er führt die entsprechende Summe direkt an das Finanzamt ab.
Die Rückvergütung der NoVA
Die NoVA kann zurückvergütet werden. Das ist immer dann möglich, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Schließlich wird es in diesem Fall keine CO2 Emissionen im Land Österreich mehr verursachen. Dafür müssen allerdings noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden, über die es sich im Einzelfall zu informieren gilt. Beispielsweise muss es sich um einen privaten Verkauf handeln. Dass dieser auch tatsächlich in ein anderes Land erfolgt ist, muss natürlich schriftlich nachgewiesen werden. Wenn alle bestehenden Voraussetzungen jedoch erfüllt sind, kann die Rückvergütung durchgeführt werden.
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Häufige Fragen und Antworten
Wie hoch ist die NoVA für PKW?
Die NoVA für PKW wird anhand der CO2-Emissionen des Fahrzeugs berechnet. Dafür wird für das Jahr 2023 folgende Formel herangezogen: (CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer (g/km) - 104) : 5 = Steuersatz.
Wie hoch ist die NoVA für Motorräder?
Die Grundlage der Berechnung für Motorräder wurde geändert. Ab 2020 wird die NoVA anhand des WLTP-Messverfahrens und nicht mehr anhand des Hubraums errechnet.
Wann muss die NoVA bezahlt werden?
Die NoVA wird fällig, sobald ein Kraftfahrzeug gekauft und in Österreich zugelassen wird.
Was ändert sich an der NoVA 2023?
Mit 01. Januar 2023 wurde die NoVA neuerlich erhöht. Diese Erhöhung beruht auf einer Anpassung der Berechnungsformel.
Aktuelle Nachrichten:
Schlagzeilen und News:
NoVA und KFZ-Steuer werden 2024 erneut verschärft
Die NoVA, also die Abgabe für neuzugelassene KFZ in Österreich, und die motorbezogene Versicherungssteuer werden 2024 neuerlich verschärft. Konkret werden u.a. der Grenzwert der CO2-Emissionen der NoVA gesenkt und der Höchststeuersatz angehoben. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Autofahren wird erneut spürbar teurer - Was sich 2022 alles ändert
Autofahren wird in Österreich erneut teurer. Im Zuge der Steuerreform wird die NoVA erneut angepasst, die Preise für die Autobahn-Vignette steigen und die Spritpreise werden durch die neue CO2-Bepreisung abermals erhöht.
Neue NoVA ab Juli 2021 - Diese Änderungen treten in Kraft
Ab 01. Juli 2021 tritt eine erneute Änderung der NoVA (Normverbrauchsabgabe) in Kraft. Damit gilt die NoVA nun auch für alle KFZ zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern bis zu 3,5t. Die Liste der von der NoVA ausgenommen Fahrzeuge wird ebenfalls erweitert. Bereits mit Januar 2021 trat eine Erhöhung der Normverbrauchsabgabe in Kraft.
Erhöhung der NoVA kostet Unternehmen fast 1,2 Milliarden Euro
Experten rechnen durch Erhöhung der NoVA mit deutlichen Mehrkosten für Privatpersonen und Unternehmen. Die Fälligkeit der NoVA ab Juli 2020 auf Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen soll heimische Betriebe bis zu 1,2 Millarden Euro kosten.
Autofahren wird teurer - Diese Kosten werden 2021 drastisch erhöht
Autofahren wird in Österreich teurer. Die KFZ-Steuern (NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer) steigen deutlich an, die Vignettenpreise werden teurer und Verkehrsstrafen werden drastisch erhöht.
Steuerreform 2021: NoVA und KFZ-Steuern ab jetzt erhöht
Die NoVA (Normverbrauchsabgabe) und die motorbezogene Versicherungssteuer steigen ab Januar 2021 automatisch an. Damit werden aufgrund der höheren KFZ-Steuern fast alle PKW-Neuzulassungen teurer.
Autos werden 2021 teurer - NoVA und KFZ-Steuer steigen automatisch
Die NoVA und die motorbezogene Versicherungssteuer steigen 2021 automatisch an. Damit werden aufgrund der höheren KFZ-Steuern fast alle PKW-Neuzulassungen teurer.
Was die Umstellung auf das Messverfahren WLTP für die NoVA bedeutet
Die Neuberechnung der NoVA gilt in Österreich ab 01. Januar 2020. Dabei wird die Normverbrauchsabgabe auf das Messverfahren WLTP umgestellt, um realistischere CO2-Werte zu berücksichtigen.
Neue NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer - diese Änderungen treten 2020 in Kraft
Ab 2020 treten zunächst die Neuberechnung der NoVA und ab Oktober auch die neue motorbezogene Versicherungssteuer in Kraft. Die Berechnungen werden dabei an die CO2-Emissionen der Kraftfahrzeuge geknüpft.