Beim Kauf eines Autos wird kein geringer Geldbetrag überwiesen. Wer ein Auto kauft oder verkauft, sollte stets einen Kaufvertrag nutzen. Es ist die rechtliche Basis zwischen den beiden Vertragspartnern. Für Käufer und Verkäufer ist der KFZ Kaufvertrag ein Dokument, welches einmal unterschrieben werden muss. Danach ist es Grundlage des getätigten Kaufs beziehungsweise Verkaufs.

Ein Kaufvertrag enthält viele unterschiedliche Punkte. Diese müssen bei einem Kaufvertrag unbedingt berücksichtigt werden, um spätere Probleme zu vermeiden. Welche das sind, auf welche anderen Dinge geachtet werden muss und welche Bedeutung die Gewährleistung hat, wird im folgenden Artikel erklärt.

Welche Informationen muss der KFZ-Kaufvertrag enthalten?

Wie oben bereits erwähnt benötigt es wichtige Angaben im Kaufvertrag, damit Käufer als auch Verkäufer ausreichend geschützt sind. Unerlässliche Details können sein:

  • Persönliche Daten von beiden Vertragspartnern. Dazu zählen unter anderem der Name, Geburtsname, die Anschrift sowie deren Personalausweisnummer.
  • Infos zum Fahrzeug wie beispielsweise Fahrzeugtyp, Hersteller, Kennzeichen, Erstzulassung, Zubehör, Ausstattung, Fahrzeug-Identifikationsnummer und das amtliche Kennzeichen.
  • Kaufpreis des Autos.
  • sonstige Beschädigungen oder Unfallschäden.
  • Zusage einer Garantie des Verkäufers.
  • Verkäufer erklärt zur Ummeldung.
  • Jegliche Sondervereinbarungen, die zwischen Käufer und Verkäufer getroffen worden. Mündliche Vereinbarungen reichen nicht aus.
  • Bestätigung zum Erhalt des Autos. Dazu zählt auch der TÜV, die Schlüssel und die Zulassungsbescheinigungen.
  • Unterschrift von beiden Vertragspartnern.

Die oben genannten Punkte dienen zur Sicherheit beider Seiten. Beim Fehlen der Sondervereinbarungen kann es zu Missverständnissen kommen, sofern sie nicht schriftlich festgelegt wurden. Der gleiche Fall gilt ebenso für die anderen aufgelisteten Punkte.

Was bedeutet die Gewährleistung in einem KFZ Kaufvertrag?

Die Checkliste ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Doch nicht jede Privatperson weiß was mit den unterschiedlichen Punkten genau gemeint ist. Besonders wichtig ist der Punkt Gewährleistung. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich festgelegte Haftung für die Mängel beim Verkauf des Autos. Private Verkäufer sollten diese ausschließen. Generell ist jeder Händler zu einer Gewährleistung verpflichtet, sobald ein gebrauchtes Auto verkauft wird. Bei später entdeckten Schäden muss der Verkäufer die Kosten beziehungsweise die Gewährleistung übernehmen. Sehr wichtig ist, dass der Verkäufer oder Händler auch wirklicher Eigentümer des Wagens ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass selbst bei einem Händler kein Anspruch auf Gewährleistung besteht.

Die Gewährleistung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Mangel am erworbenen Fahrzeug auftritt. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss dieses bis kurz vor dem Erlass vorliegen. Die Mängel können nur in der festgelegten Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Dessen Umfang hängt unter anderem ab von:

  • Person des Käufers (Unternehmer oder Verbraucher)
  • Verhalten während der Gewährleistung
  • Gebraucht- oder Neuwagen
  • Sondervereinbarungen

Des Weiteren gibt es einen Unterschied bei Gewährleistungsansprüchen auf mündlicher Basis. Selbst bei einem mündlichen Vertrag gelten die Regelungen des BGB. Die Ansprüche auf Gewährleistung sind durch den Verkäufer zu bringen. Bei einem mündlichem KFZ Kaufvertrag kann ebenso ein Ausschluss der Gewährleistung vereinbart werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Käufer beim Fund späterer Mängel sogar eine Rückgabe verlangen. Aus diesem Grund müssen alle mündlichen Vereinbarungen immer schriftlich bestätigt werden. Mündliche sind mit schriftlichen Verträgen gleichgestellt. Dort gelten die gleichen Bedingungen. Umso wichtiger ist es die mündlich vereinbarten Konditionen auf ein Blatt Papier festzuhalten. Sonst steht man am Schluss mit nichts da.

Darauf sollten Käufer und Verkäufer achten

Sowohl für Käufer als auch Verkäufer gibt es beim KFZ Kaufvertrag auf bestimmte Dinge zu achten. Welche das sind, wird im Folgenden erwähnt.

Käufer

  1. Vergleich der Preise mit anderen Herstellern. Am höchsten sind die Preise übrigens im Frühling.
  2. Beim Kauf empfiehlt es sich über die Mängel am Fahrzeug zu informieren und diese zu überprüfen. Im Zweifel kann ein Freund oder eine Freundin mit Erfahrung mitgenommen werden. 4 Augen sehen bekanntlich mehr als 2 Augen.
  3. Unbedingt eine Probefahrt machen, um das Fahrzeug auf Herz und Nieren zu prüfen.
  4. Beim Handeln sollte man sich Zeit lassen. Überstürzte Zusagen gehen auf den Geldbeutel.
  5. Genaue Überprüfung der Unterlagen. Angaben zu Fahrgestellnummer und andere müssen mit dem Fahrzeug übereinstimmen.
  6. Manchmal ist der Verkäufer nicht Besitzer des Fahrzeugs. Hier benötigt es eine Verkaufsvollmacht und den entsprechenden Papieren.
  7. Auto bar vor Ort bezahlen, da viele Autohäuser dann einen Rabatt erlassen.
  8. Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen.

Verkäufer

  1. Vor der Probefahrt den Führerschein des Interessenten zeigen lassen sowie eine schriftliche Haftungsvereinbarung, falls ein Unfall gebaut wird.
  2. Keine Mängel verschweigen. Dabei handelt es sich um arglistige Täuschung, die vom Käufer rückgängig gemacht werden kann.
  3. Der erste Eindruck des Wagens zählt. Ratsam ist das Waschen des Autos, um es positiv ins Licht zu rücken.
  4. Auf ehrliche Angaben bei der Beschreibung des Fahrzeugs achten.

Fazit

Nach einer bestimmten Zeit benötigt es hin und wieder ein neues Auto. Der Markt dafür ist riesengroß und bietet eine Menge an Auswahl. Wichtig beim Kauf eines Autos ist der KFZ Kaufvertrag. Er schützt beider Vertragspartner vor unerwarteten Problemen und Kosten. In einem Kaufvertrag sind unter anderem die Namen beider Parteien enthalten sowie Anschrift, Telefon, Personalausweis und vieles mehr.

Alternativ lassen sich mündliche Vereinbarungen treffen. Diese müssen zur Sicherheit unbedingt schriftlich festgehalten werden, da später sonst die Gewährleistung erlischt. Käufer als auch Verkäufer haben auf unterschiedliche Dinge zu achten. Der Verkäufer sollte stets den Personalausweis bei einer Probefahrt einfordern und der Käufer sich über den genauen Zustand des Autos informieren.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 17.01.2021, 17:01 Uhr