Für viele Menschen, die noch kein Besitzer eines Führerscheins sind, bereitet die Absolvierung des Führerscheins und das damit verbundene durchlaufen von Theorie- und Praxistest eine Menge Stress. Das ist allerdings gar nicht nötig, denn den Führerschein zu machen ist nicht schwer. Im folgenden Ratgeber werden einige wertvolle Tipps gegeben, die Menschen ohne Führerschein helfen, sich einen Überblick zu verschaffen und optimal für die Tests vorbereitet zu sein.
Führerscheinklassen
Je nach Art des Fahrzeuges bietet der österreichische Staat mehrere Arten von Führerscheinen an. Um den Rahmen dieses Ratgebers nicht zu sprengen, werden im Nachfolgenden lediglich die Oberklassen aufgeführt.
Die Klasse A (AM, A1, A2 und A) begreifen Führerscheine für Motorräder mit verschiedenen Ausstattungen (Geschwindigkeit, Motor, etc.).
Die Führerscheinklasse B beinhaltet Führerscheine für normale Personenkraftwagen, lediglich die Möglichkeit einen Anhänger mitzuführen variiert hier.
Die Klasse C (C1 und C) ist für Personen gedacht, die einen Kraftwagen mit einem Gewicht über 3.5 Tonnen fahren möchten.
Für angehende Busfahrer ist die Klasse D (D1 und D) die richtige, denn diese befähigt eine Person ein Fahrzeug mit mehr als 16 Plätzen zu fahren. Es existieren noch weitere Klassen, die hier jedoch nicht weiter erläutert werden, da es hauptsächlich um das Mitführen von Anhängern geht.
Die Personen, die im Taxigewerbe tätig sind, müssen eine spezielle Berechtigung zur Beförderung von Personen mit sich führen, den sogenannten Taxilenkerausweis. Dieser gilt nur in Kombination mit einem gültigen Führerschein.
Die Voraussetzungen für einen Taxilenkerausweis sind, dass die Person mindestens 20 Jahre alt ist, einen Führerschein der Klasse B besitzt, die Probezeit bereits abgeschlossen hat und ein ganzes Kalenderjahr vor Erhalt des Ausweises ein Kraftfahrzeug geführt hat (sprich ausreichend Praxiserfahrung besitzt). Außerdem muss der Fahrer in lebensrettenden Sofortmaßnahmen geschult sein und natürlich die Taxilenkerprüfung erfolgreich abgeschlossen haben.
Möglichkeiten eine Fahrausbildung zu absolvieren
In Österreich gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Fahrausbildung abzuschließen. Für einen „normalen“ Führerschein ist eine Vollausbildung in einer behördlich anerkannten Fahrschule nötig. Soll der Führerschein (B-Klasse) mit bereits 17 Jahren gemacht werden, so ist auch dafür der Besuch einer Fahrschule nötig.
Für behördlich gewilligte Übungsfahrten ist eine Mindestschulung in einer Fahrschule nötig. Vom Gesetzgeber ist nicht vorgesehen, dass die theoretische sowie praktische Ausbildung ohne Fahrschule absolviert wird. Der Besuch einer Fahrschule ist demnach in Österreich wie auch im benachbarten Deutschland Pflicht.
Führerschein für Menschen mit Behinderung
In Österreich ist es auch Menschen mit Behinderung möglich einen Führerschein zu machen und somit ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen. Im ersten Schritt muss die Person dafür eine ärztliche Untersuchung durchlaufen. Hier werden von Fachärzten das Seh- und Hörvermögen getestet und dementsprechend ein Befund ausgestellt, der die Person befähigt einen Führerschein machen zu können oder, bei negativen Ergebnis des Befunds, eben nicht.
Handelt es sich um eine körperliche Behinderung, so muss von einem Amtsarzt und einem Techniker entschieden werden, ob zusätzliche technische Einrichtungen im Fahrzeug installiert werden müssen. Diese Einrichtungen müssen bereits im Fahrzeug der Fahrschule integriert sein, schließlich lernt die behinderte Person so das Autofahren. Im Falle, dass die behinderte Person nur unter bestimmten Auflagen befähigt ist am Straßenverkehr teilzunehmen, so können alle Fahrzeuge, die diese Auflagen erfüllen geführt werden. Auflage kann zum Beispiel die Nutzung eines Sitzpolsters oder auch das Tragen einer Brille bedeuten.
Wo kann ein gültiger Führerschein gemacht werden?
Wie bereits im vorangegangenen Text beschrieben, kann ein Führerschein ausschließlich bei einer vom österreichischem Staat anerkannten und zertifizierten Fahrschule gemacht werden. Die zuständige Führerscheinbehörde für die Beantragung eines Scheckkartenführerscheins (gängige Form des Führerscheins in der Europäischen Union) ist in Österreich die jeweiligen Landespolizeidirektionen und in Städten ohne Landespolizei die Bezirkshauptmannschaft.
Was kostet ein Führerschein?
Die Frage ist nicht so leicht zu beantworten, da es hier auf die jeweilige Fahrschule, die Kosten für Theorieunterricht und Fahrstunden und natürlich die benötigten Fahrstunden, die vor Ablegung der Prüfung geleistet werden müssen. Selbstverständlich kommt es auch auf die Art des Führerscheins an. In diesem Abschnitt wird lediglich der normale B Führerschein behandelt. Hier sind die Kosten für 18 Fahrstunden berücksichtigt. Die Kosten für die Gesamtausbildung belaufen sich auf 1.200 bis 1.900 Euro.
Ab wann darf in Österreich ein Führerschein gemacht werden?
Mit 15 Jahren kann in Österreich bereits ein Mopedführerschein gemacht werden. Dazu ist die Einwilligung der Eltern oder eines anderen Erziehungsberechtigten notwendig.
L17-Führerschein
Mit 16 Jahren dürfen Jugendliche schon mit der Ausbildung für den B-Klasse Führerschein ab 17 Jahren beginnen.
Mit 18 Jahren darf die volljährige Person einen Führerschein der Klasse B machen sowie ein Motorradführerschein, Letzteren allerdings mit eingeschränkter Motorstärke.
Weitere wissenswerte Informationen zum Führerschein
Für die Nutzung eines Quads oder ATVs (All Terrain Vehicles) muss ebenfalls eine Fahrberechtigung in Form eines gültigen Führerscheins vorliegen. Je nach Geschwindigkeit und Leistung des Fahrzeugs, benötigt der Fahrer unterschiedliche Lenkberechtigungen. Hier spielen die Bauartgeschwindigkeit, die Motornennleistung sowie die Leermasse eine entscheidende Rolle. Mit dem normalen Autoführerschein der Klasse B können Quads und ATVs gefahren werden.
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