Wieso müssen Mieter eigentlich eine Mietkaution hinterlegen?
Eine Mietkaution wird meist beim Einzug eines neuen Mieters hinterlegt. Ausgehändigt wird sie an den Vermieter. Die Kaution dient im Falle eines Schadens während der Laufzeit als Absicherung für die notwendigen Reparaturen. Genauere Details sind von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich.
Zusammengefasst ist es ein Schutz für den Mieter. Gesetzlich im Mietrecht geregelt werden folgende Punkte:
- die Bezahlungsform durch den Mieter
- die Anwendbarkeit für den Vermieter
- die Maximalhöhe der Kaution
Welche gängigen Kautionsformen gibt es?
Mittlerweile gibt es mehrere Möglichkeiten eine Kaution zu bezahlen. Die wohl häufigste Variante ist die Überweisung per Bank oder Barzahlung. Allerdings sollte sich der Mieter bei einer Bezahlung mit Bargeld eine Quittung schriftlich ausstellen lassen. Ansonsten kann es je nach Vermieter zu Problemen kommen. Zudem sollte sie an einen sicheren Ort aufbewahrt werden, wo sie nicht verloren gehen kann.
Beliebte Anlageform:
Außerdem besteht noch die Möglichkeit sein Geld in ein Kautions Sparbuch zu hinterlegen. Dabei wird das Sparbuch an den Vermieter als Verpfändungserklärung abgegeben. Sobald der Mieter von der Wohnung auszieht - erlischt die Verpfändung. Des Weiteren lässt sich das Sparbuch privat weiterführen. Das Geld kann sogar mittels Passwort abgehoben werden. Wer sparen möchte sollte das Passwort ändern.
Etwas weniger genutzt wird die Kautionszahlung per Bankgarantie. Dort erhält der Mieter eine Kaution, muss aber an die Bank Gebühren zahlen. So kann sich der Vermieter das Geld jederzeit auszahlen lassen, sofern ein Mangel in der Wohnung vorliegt. Danach fordert die Bank die Summe seines Mieters zurück. Diese Art der Kaution bieten auch manche Versicherungen an. Leider ist die Variante recht umständlich, da die Bank Gebühren verlangt. Der große Vorteil aber sind die Vermeidung von Streit.
Die maximale Höhe der Mietkaution
Normalerweise verlangen die Vermieter von ihrem Mieter eine Mietkaution von 3 Brutto-Monatsmieten. Die Obergrenze wurde durch den Obersten Gerichtshof auf 6 Brutto-Monatsmieten festgelegt. Wenn der Vermieter mehr Geld fordert, dann kann der Mieter den Vermieter auffordern auf die gesetzlich festgelegte Mindestkaution abzusenken. Zudem kann nachträglich eine Rückzahlung erwirkt werden.
Wie legen Vermieter die Kaution an?
Seit dem Jahr 2009 müssen die gezahlten Kautionsbeträge (bar oder per Überweisung) getrennt vom Vermögen veranlagt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass der Mieter seine ihm zustehenden Zinsen erhält und die hinterlegte Kaution auch bekommt. Denn es kann auch sein, dass der Vermieter pleitegeht. Deswegen ist der Vermieter dazu verpflichtet bei Rückfragen einen Nachweis auf die Veranlagung zu bekommen. Die Zinserträge hingegen dürfen nicht einbehalten werden. Sie müssen an den Mieter ausgezahlt werden. Ob ein fixer oder flexibler Zinssatz gewählt wird, hängt vom Vermieter ab.
Kann der Vermieter die Kaution in bestimmten Fällen einbehalten?
In gewissen Fällen ist das durchaus möglich. Ein gutes Beispiel hierfür ist, wenn der Mieter während der Laufzeit des Mietvertrags einen Schaden in der Wohnung verursacht hat. Dann darf der Vermieter eine gewisse Kaution für dessen Reparaturen einbehalten. Dazu gehören Dinge wie zerbrochene Fliesen, faustgroße Locher oder Beschädigungen in der Wand. Nicht dazu gehören:
- kleine Löcher im Boden
- Kratzer im Parkett
- Verfärbung durch Lichteinfall
Was genau Abnutzung und Mangel darstellt, wird je nach Einzelfall entschieden. Die Kaution kann ebenfalls als Tilgung dienen, wenn der Mieter die Wohnung nicht leer zurückgelassen hat oder ihm noch ein Teil der Miete schuldig ist.
Was passiert, wenn sich der Vermieter weigert zurückzuzahlen?
Da nicht jeder Vermieter gleich ist, kann es auch mal durchaus passieren, dass er nicht die Mietkaution zurückgibt. Wie oben bereits angesprochen kann es dafür viele Gründe geben wie abgeschlagene Kanten oder zurückgelassene Möbel. Allerdings sind die meisten davon rechtlich nicht durchsetzbar. Sofern der Vermieter die Kaution einbehält, muss er per schriftlichen Brief die Rückzahlung zu einem bestimmten Stichtag fordern. In CC muss der Anwalt. Der Schutz gilt vor allem in Österreich und ist sehr wirksam.
Darf der Vermieter nachträglich eine Kaution erhöhen?
Diese Frage lässt sich mit einem "Nein" beantworten. Wenn der Vermieter erst nach der Unterzeichnung des Vertrags erkennt, dass der Mieter bekannt für Verzüge ist, geht der Fehler auf den Vermieter. Ebenfalls nicht möglich ist, vor dem Auszug keine offenen Summen mehr zu begleichen. Deswegen kann der Vermieter mahnen und Gebühren dafür verlangen. Letztendlich würde der Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben. Beide Parteien sollten den Vertrag gründlich vor Abgabe ihrer Unterschrift überprüfen. Damit lassen sich die meisten Probleme vermeiden.
Fazit: Absicherung für Vermieter
Bei einer Mietkaution handelt es sich um eine Absicherung für den Vermieter, der vom Mieter gezahlt wird. Das Thema betrifft vor allem den Auszug aus einer Wohnung. Die Kaution liegt zwischen 3 und 6 Monaten Brutto-Miete. Bei Überschreitungen kann eine Rückzahlung veranlagt werden. Sehr beliebt ist ein Kautionssparbuch. Bei einer Barzahlung empfiehlt es sich eine schriftliche Quittung aushändigen zu lassen. Einbehalten werden darf die Mietkaution, wenn der Mieter Schäden in der Wohnung verursacht hat. Diese können mit der Kaution bezahlt werden. Die Frist der Rückzahlung ist je nach Fall unterschiedlich.
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Die Mietkaution in Österreich, Deutschland und der Schweiz im Vergleich
Die Mietkaution dient dem beiderseitigen Schutz: Der Vermieter kann offene Forderungen aus dem Mietverhältnis verrechnen, den Mieter bewahrt sie vor einer hohen Nachzahlung. Eine Kaution ist auch in anderen Ländern üblich und verbreitet. Wir vergleichen die unterschiedlichen Regelungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz.